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Anerkennung von ungeborenem Kind (Gelesen: 1.586 mal)
aynia
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22.11.2007 um 17:59:22
 
Hallo! Bin im 5. Monat schwanger, mein Mann ist heute zum 3. Mal durch den Deutschtest am Goetheinstitut gefallen einen neuen Termin hat er erst Ende Dezember bekommen. Er wird es also wohl eher nicht schaffen zur Geburt unseres Kindes hier zu sein. Wie kann er das Kind anerkennen, so, dass es nach der Geburt seinen Namen trägt? Was braucht man dafür bzw. an welches Amt muss man sich wenden? Und gibt es wirklich keine Möglichkeit dieses neue Gesetz zu umgehen, auch nicht bei Schwangerschaft? Helft mir bitte ich weiss mittlerweile echt nicht mehr weiter........... Traurig
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maki
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Antwort #1 - 22.11.2007 um 18:10:12
 
Eine Schwangerschaft reicht nicht, um den Deutschtest zu umgehen.
Ein deutsches Kind reicht, wenn die FZF zum Kind beantragt ist.
Vorher muss unbedingt die Vaterschaft wirksam anerkannt werden, das geht auch bei der Deutschen Botschaft, aber natürlich muss das Kind erstmal geboren sein, bevor das FZF Visum ausgestellt wird.

Seid ihr verheiratet?
Falls nicht, wird das Kind nicht einfach seinen Nachnamen bekommen.

Wenn der nächste Termin zur Prüfung Ende Dezemer ist, wäre es im Sinne der FZF am schnellsten, wenn er diese bestehen würde.
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dragonmother
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Antwort #2 - 22.11.2007 um 18:13:48
 
Hallo, hattest du nicht schon mal gepostet? hä? Was dieser Sprachtest da soll, weiss ich immernoch nicht.

Soviel ich weiss, kann er die Vatrschaft bei der deutschen Botschaft in seinem Aufenthaltsland (ständiger Aufenthalt muss gegeben sein) beantragen, die setzen sich dann mit der ABH deiner Stadt in Verbindung, die dich dann anschreiben.

NACH der Geburt könnt ihr dann das Visum zur FzF stellen. Versuchs dann nochmal mit einem Besuchsvisum. Weil er als anerkannter Vater Umgangsrecht hat, ist eine Ablehnung wohl nicht mehr so einfach für die SB. Aber das er bei der Geburt dabei ist, ist eher schlecht.

Aber glaub mir, ist vielleicht ganz gut so. Ich lag 15 Stunden in den Wehen und mir war egal, wer da neben mir sass und ob da überhaupt jemand war. Wir hatten eine Standleitung auf sein Handy und meine Family draussen hat ihm immer brav Rapport geliefert.

Trotzdem ich kann dich verstehen. Es ist blöd dass er nicht dabei ist, aber versuch dich da nicht reinzusteigern.

Alles Gute für dich!

dragonmother mit Knirps, deren Freund nächste Woche kommt und endlich seine 3 monate alte Tochter sehen wird!!! Dann habe ich frei!! Hurra!! Die nächsten 3 Monate ist er dann dran... Laut lachend  Laut lachend
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dragonmother
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Antwort #3 - 22.11.2007 um 18:19:36
 
im laufenden Verfahren zur FzF wird es kein Besuchsvisum geben.

Was ich mit meiner Antwort meinte war eher, dass ihr erst mal ein Besuchsvisum statt FzF beantragt. Wenn das ok geht, kann er kommen und euch besuchen. Dann wieder in "sein" Land zurückkehren und dort das FzF-Visum beantragen. Das wäre die schnellste Möglichkeit, dass ihr euch seht. Wenn das Besuchsvisum dann auch nicht funktioniert müsst ihr halt FzF beantragen und so lange tapfer sein.

LG!
Dragonmother
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aynia
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Antwort #4 - 22.11.2007 um 18:19:39
 
ja wir sind verheiratet, und was braucht er denn alles für Papiere um die Vaterschaft anzuerkennen und wo krieg ich die alle her?
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trixie
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Antwort #5 - 22.11.2007 um 18:41:42
 
dragonmother schrieb am 22.11.2007 um 18:19:36:
Was ich mit meiner Antwort meinte war eher, dass ihr erst mal ein Besuchsvisum statt FzF beantragt.  

Solche ähnlichen Fälle hatten wir hier schon oft diskutiert, mit der Feststellung, dass ein Schengen Visum (auch für Besuchszwecke) eher unwahrscheinlich ist, da es an der fehlenden Rückkehrbereitschaft scheitern wird.

aynia schrieb am 22.11.2007 um 18:19:39:
ja wir sind verheiratet, und was braucht er denn alles für Papiere um die Vaterschaft anzuerkennen und wo krieg ich die alle her?  

Wenn du verheiratet bist, dann ist dein Mann immer der Vater deines Kindes, auch wenn es ein "Kuckuckskind" wäre. Es bedarf keiner extra Vaterschaftsanerkennung.

Entweder er schafft den Deutschtest um das Visum zur FZF zu bekommen oder er stellt nach der Geburt einen Antrag auf FZF zum deutschen Kind.  Zwinkernd

Hier steht ein ähnlicher Thread:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1195072600/

Zitat:
Und gibt es wirklich keine Möglichkeit dieses neue Gesetz zu umgehen


Es gibt keine Schlupflöcher. Und illegale Tricks wirst du hier sicherlich nicht erfahren. Das werden die mods hier unterbinden.  Zwinkernd

trixie
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Einbeck
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Antwort #6 - 22.11.2007 um 20:22:37
 
Hallo @Trixie hat eigentlich schon alles gesagt.

3 mal durchgefallen, wo oder wie lernt er denn Deutsch?
A1 ist sehr einfaches (niedriges) Niveau.

Hilft nur eines Deutsch lernen und üben, egal wie und wo.
Online Sprachkurs, Deutschvideos oder  per Skype,
üben mit Freunden oder deutschen Touristen.

Läuft der Antrag auf Fzf Visa schon?

Da es ein eheliches Kind ist, ist er automatisch der Vater (Ehelichkeitsvermutung)
und wird als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen, mußt halt nur die Geburtsanzeige richtig ausfüllen.

Ein Schengen visa für Besuch wird es, da Ihr Daueraufenthalt anstrebt und er nach Deutschland will, nicht geben.
Im Regelfall fehlt es an der Rückkehrbereitschaft.
Mit viel Glück und Wohlwollen könntet Ihr evtl. ein kurzfristiges Besuchsvisum zur Geburt des Kindes bekommen (so man für kurzfristigen Aufenthalt eine Rückkehrbereitschaft sieht, geht aber meistens nicht wenn alle Zelte inkl. arbeit etc. abgebrochen sind), da dies aber ja noch nicht gleich ansteht (erst in ca. 4 Monaten), sehe ich die Chance das er bis dahin ausreichend Deutsch kann und ein Fzf Visa erhält als größer an.
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aynia
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Antwort #7 - 23.11.2007 um 07:21:31
 
@Einbeck der Test ist nicht im geringsten leicht, er lernt jeden Abend in einer deutschen Schule
Wie kann ich das Visum zur FZF ohne dieen Test denn beantragen? Ist doch unmöglich oder?
Und kann ich hier schon mit der Heiratsurkunde zur ABH gehen auch wenn das Visum dort noch nicht beantragt wurde? Schockiert/Erstaunt
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Antwort #8 - 23.11.2007 um 08:51:31
 
aynia schrieb am 23.11.2007 um 07:21:31:
Und kann ich hier schon mit der Heiratsurkunde zur ABH gehen auch wenn das Visum dort noch nicht beantragt wurde?  

Das nützt dir gar nichts, da nicht die ABH nicht über das Visum entscheidet, sondern die deutsche Botschaft. Erst wenn die Unterlagen von der Botschaft an die ABH geschickt wurden, werden sie sich mit dir in Verbindung setzen.

aynia schrieb am 23.11.2007 um 07:21:31:
Wie kann ich das Visum zur FZF ohne dieen Test denn beantragen? Ist doch unmöglich oder?  

Nicht du kannst das Visum beantragen, sondern dein Mann muß es tun.

Aber ohne Sprachtest kein Visum zur FZF zur deutschen Ehefrau. Es gibt keine andere Möglichkeit, auch wenn du es nicht glauben oder akzeptieren willst.  Ärgerlich

trixie
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