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Beeinträchtigung der Unbefristeten durch Scheidung? (Gelesen: 3.816 mal)
Kara
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Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 24.11.2007 um 15:15:49
 
Hab versucht zu verstehen was da steht...
Also so wie ich es nun verstanden habe, bedeutet das, dass die NE (die hat er laut Pass, mit Anmerkung §28 Abs.2), die angeblich unbefristet ist, trotzdem an die Ehe geknüpft ist... sprich, wenn ich mich scheiden lasse verliert er sie... kann das sein?

Er hatte seit Oktober 03 eine Aufenthaltserlaubnis (-> Heirat), davor hatte er die Aufenthaltsbewilligung die ans Studium geknüpft war, seit 2000.
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trixie
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Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 24.11.2007 um 15:25:15
 
Kara schrieb am 24.11.2007 um 15:15:49:
trotzdem an die Ehe geknüpft ist... sprich, wenn ich mich scheiden lasse verliert er sie... kann das sein?  

Vielleicht ist der Wortlaut aus § 28 Abs. 2 nicht ganz zu verstehen. Mit anderen Worten ist gemeint, dass für die Erteilung der NE die Ehe mindestens 3 Jahre Bestand haben muß und zum Zeitpunkt der Beantragung der NE die Ehe noch bestehen muß. Es müssen also beide Kriterien erfüllt sein. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt der Scheidung an, sondern auf den Zeitpunkt, wann die eheliche Gemeinschaft nicht mehr besteht.

Und wie du selber schreibst, bist du seit mindstens November 2006 von deinem Mann getrennt und dein Mann hat vor kurzem die NE erhalten, obwohl die Ehe nicht mehr bestanden hat.

Wann hat dein Mann die NE erhalten?

trixie
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