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Visum für Heirat bzw. für Besuch (Gelesen: 2.495 mal)
thomas_m
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21.11.2007 um 19:44:21
 
Hallo Leute!
Bin neu hier und habe ein paar Fragen, vielleicht könntet Ihr mir ein bisschen behilflich sein.
Meine Freundin kommt aus der Mongolei - wir lebten allerdings schon länger in Deutschland zusammen. Im Juni musste meine Freundin ausreisen, weil Ihre Visaeinstunfung verändert werden musste (Sprachschüler -> Studentin). Wir haben uns allerdings schon zuvor entschlossen zu heiraten.

Nun hat meine Freundin alle Dokumente, welche für eine Heirat benötigt werden an der Botschaft abgegeben. Die Dokumente wurden auch schon überprüft und an meine Heimatgemeinde gesendet. Diese müssen jetzt ja nur noch übersetzt und nochmals vom einem OLG überprüft werden.

Nun meine Fragen:
Wie lange dauert (ungefähr) eine Überprüfung der Dokumente durch ein OLG?
Muss man hierbei mit Problemen rechnen?

Da die Überprüfung der Dokumente jetzt fast 4 Monate gedauert hat, hoffe ich nicht, dass die übersetzten Dokumente auch so viel Zeit in Anspruch nehmen.

Ich würde mit meiner Freundin gerne Weihnachten und Sylvester zusammen feiern. Könnte Sie jetzt rein theoretisch ein normales Besuchervisum beantragen und zu mir fliegen?

Besuchervisum gilt ja normalerweise 3 Monate und in dieser Zwischenzeit müssten die Dokumente ja vom OLG überprüft worden sein.

Wäre das möglich, mit anschliessender Heirat in Deutschland, ohne nochmals ausreisen zu müssen?

Vielen Dank schon mal,
Thomas.
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Einbeck
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Antwort #1 - 22.11.2007 um 02:16:31
 
Deine Freundin sollte ein sogenanntes Heiratsvisum beantragen.
Die Erteilung eines Schengen Besuchsvisums ist nicht möglich, wenn ein Daueraufenthalt in Deutschland angestrebt wird.
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thomas_m
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Antwort #2 - 22.11.2007 um 17:45:40
 
Danke erstmal für deine Antwort!

Zur Situation:
Meine Freundin hat ja ein Visum für eine Eheschliessung beantragt. Nur wissen wir jetzt nicht, wie lange die ganze Geschichte sich noch in die Länge zieht (momentan sind wir ja bei 5 Monaten).

Ich wollte mit Ihr Weihnachten verbringen, deshalb könnte doch rein theoretisch meine Freundin ein normales Besuchervisum beantragen und zu mir nach Deutschland fliegen. Nebenher läuft ja eh schon die Bearbeitung der ganzen Dokumente. Die Dokumente sind momentan beim Übersetzer - wenn ich diese dann wieder habe, gehen Sie zur endgültigen Prüfung noch an das OLG.
Von dort kommt ja letztendlich das Ja oder Nein - nur, bis dieses endgültige Ja oder Nein kommt, könnte doch meine Freundin zu mir via Besuchervisum kommen, oder etwa nicht?

Eine Mitarbeiterin der Ausländerbehörde deutete das schon in einem Gespräch vor Monaten einmal an...

Danke,
Thomas.
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Antwort #3 - 22.11.2007 um 18:08:45
 
Sorry, das wird schwer mit Besuchervisum.
Im Regelfall gibt es kein Besuchervisum wenn Antrag auf Heiratsvisa läuft.

Heirat mit Schengenvisa auf Besuch, sorry falsches Visum, nach Gesetzesänderung Ende August
kannst Du zwar heiraten, kriegst aber wegen falschen Visa normalerweise keine AE bei der ABH,
also muss man wieder ausreisen.
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thomas_m
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Antwort #4 - 22.11.2007 um 20:18:39
 
Habe die ganze Zeit jetzt darüber nachgedacht, was die Mitarbeiterin der Ausländerbehörde meinte - und zwar folgendes:

Meine Freundin hat ja ein Heiratsvisum bei der Botschaft beantragt. Die Dokumente werden jetzt in Deutschland geprüft. Nun könnte doch, und das wurde mir von der Ausländerbehörde auch so gesagt, nicht mit einem Besuchervisum (da lag ich falsch), sondern gleich mit dem Heiratsvisum eingereist werden.
Mir wurde natürlich gesagt, sollten bei der Überprüfung der Dokumente durch das OLG Unstimmigkeiten auftreten und diese innerhalb einer gewissen Frist (wie lange, weiss ich jetzt nicht) aus dem Weg geräumt werden, müsste meine Freundin wieder ausreisen und warten, bis diese Probleme aus der Welt geschafft wurden.

Was ich im Klartext damit meine:
Normal kann doch meine Freundin jetzt schon mittels Heiratsvisum einreisen. Die Ehe ist ja bereits seit Monaten beantragt, warum das so lange gedauert hat, ist mir selbst ein Rätsel.

Gruss,
Thomas.
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Einbeck
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Antwort #5 - 22.11.2007 um 20:43:54
 
Heiratsvisum, ein zustimmungspflichtiges Visa, gibt es erst nachdem die zu beteiligende ABH der Visaerteilung zugestimmt hat.

Ein Heiratsvisum soll erteilt werden, und die ABH wird der Erteilung im Regelfall nur zustimmen, wenn der Heirat nichts im Wege steht.

Dies bedeutet, das man die notwendigen Unterlagen zur Heirat hat und es keine Ehehindernisse (noch nicht geschieden, Scheidung muss noch anerkannt werden etc.) gibt.

In der Praxis gibt es hier es durchaus von ABH zu ABH Unterschiede,
--einige erteilen die Zustimmung  erst wenn das Standesamt grünes Licht gibt, d.h. dort die Unterlagen geprüft wurden oder das OLG (Standesamtsaufsicht) die Beifreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses erteilt hat
-- andere widerum sind bei einfachen Sachverhalten etwas  großzügiger.


Generell arbeiten ABH und Standesamt eng zusammen, auch ABH Mitarbeiter, wie auch die Kollegen der Botschaft wissen zu Ehehindernissen und erforderlichen Unterlagen  und den allgemeinen Ablauf bei einer Heirat in D Bescheid.

Was wieder bedeutet je nach Sachverhalt, Beteiligten und Staatsangehörigkeit der beteiligten wartet man bei der Zustimmung nicht immer bis zum grünen Licht des Standesamtes oder OLG.


Allgemein ist zu beachten das legalisierte Dokumente 6 Monate gültig sind.
Länger als 6 Monate sollte das Verfahren nicht laufen.

Das Heiratsvisum wird im Regelfall mit 3 Monate gültigkeit (90 tagen Aufenthaltsdauer) und einer Einreise erteilt.
Sollte man innerhalb dieser 3 Monate nicht heiraten könne, sollte man sich rechtzeitig vertrauensvoll an die ABH wenden, evtl. ist eine Verlängerung möglich.

Wenn man nicht heiratet ist Wiederausreise angesagt.

Nach Heirat während des Gültigkeitszeitraumes des Visa geht man zur ABH und beantragt dort unter Vorlage u.a. der heiratsurkunde seine neue AE.


Wenn Deine Freundin Deutsch kann (oder Ausnahmetatbestände gegeben sind), der Übersetzer nicht zu lange braucht, könnte es je nach Schnelligkeit des OlG bis Weihnachten noch klappen.
Allgemein betrachtet wart Ihr schlecht vorbereitet. Allgemein sollte bekannt sein welche Dokumente zur Heirat benötigt werden und das eine Übersetzung erforderlich ist.
Viele Konsulate haben sehr informative Merkblätter zu Visa und Heirat in Deutschland, dann sollte dies nicht mehr passieren.
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thomas_m
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Antwort #6 - 24.11.2007 um 10:25:52
 
Okay, dann stimmt das schon so, wie wir meinten.

Vielen Dank nochmals, für deine Antworten.
Allerdings muss ich schon widersprechen, dass wir nicht vorbereitet waren. Wir wussten ja, welche Dokumente wir brauchen. Auch, dass die Dokumente zuerst zum Übersetzer gehen und dann an das OLG.
Nur was mich persönlich verwundert hat ist, dass die Prüfung von 3 Dokumenten!! über 5 Monate in Anspruch nimmt...

Aber jetzt ist ja alles gut, die Dokumente wurden geprüft und vielleicht klappt es ja noch bis Weihnachten.

Trotzdem vielen Dank und ein ruhiges Wochenende,
Thomas
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trixie
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Antwort #7 - 24.11.2007 um 11:41:35
 
thomas_m schrieb am 24.11.2007 um 10:25:52:
Nur was mich persönlich verwundert hat ist, dass die Prüfung von 3 Dokumenten!! über 5 Monate in Anspruch nimmt...  


Da die Mongolei zu den Staaten mit unsicheren Urkundenwesen zählt, ist die Dauer nicht ungewöhnlich.

http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/05/download/Merkblat...

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thomas_m
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Antwort #8 - 26.11.2007 um 20:38:14
 
Hallo!

Eine Frage hätte ich noch, dann bin ich glücklich:
Bei einer Heirat -, müssen die Dokumente für das OLG komplett abgegeben werden, oder können noch Dokumente nachgereicht werden, obwohl diese wohl nicht gebraucht werden (zum Beispiel eine Verdienstbescheinigung).

Meine Freundin würde dann die Verdienstbescheinigung zu mir schicken und das Visum beantragen.
Ich würde ich Gegenzug die Dokumente zum Standesamt bringen; das Standesamt schickt die Dokumente ja dann noch an das zuständige OLG.
Die überigen Dokumente (Geburtsurkunde usw.) sind bereits einer Legalisationsprüfung unterzogen worden und übersetzt.

Danke,
Thomas.
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Tippi
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Antwort #9 - 26.11.2007 um 20:44:28
 
Ich habe das an deinen bestehenden Thread angehängt.

Gruß

Tippi
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thomas_m
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Antwort #10 - 27.11.2007 um 09:42:18
 
So, jetzt habe ich gerade beim Landratsamt bzw. der zuständigen Ausländerbehörde angerufen.
"Leider besteht keine Möglichkeit, solange das OLG nicht zugestimmt hat" war die Antwort.

Kann mir jemand sagen, wie lange eine Überprüfung der Dokumente durch das zuständige OLG dauert? Schön langsam habe ich nämlich den Verdacht, dass das zuständige Ausländeramt überhaupt keine Ahnung hat!
Zuerst wird von einem Zeitraum von 1 Tag bis zwei Wochen gesprochen, jetzt wird plötzlich von 2 bis 3 Monaten gesprochen...

Der ganze Mist mit den Behörden nervt mich jetzt schon ganz gewaltig - mir kommt es so vor, als stellen sich alle quer...
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