Heiratsvisum, ein zustimmungspflichtiges Visa, gibt es erst nachdem die zu beteiligende
ABH der Visaerteilung zugestimmt hat.
Ein Heiratsvisum soll erteilt werden, und die
ABH wird der Erteilung im Regelfall nur zustimmen, wenn der Heirat nichts im Wege steht.
Dies bedeutet, das man die notwendigen Unterlagen zur Heirat hat und es keine Ehehindernisse (noch nicht geschieden, Scheidung muss noch anerkannt werden etc.) gibt.
In der Praxis gibt es hier es durchaus von
ABH zu
ABH Unterschiede,
--einige erteilen die Zustimmung erst wenn das Standesamt grünes Licht gibt, d.h. dort die Unterlagen geprüft wurden oder das OLG (Standesamtsaufsicht) die Beifreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses erteilt hat
-- andere widerum sind bei einfachen Sachverhalten etwas großzügiger.
Generell arbeiten
ABH und Standesamt eng zusammen, auch
ABH Mitarbeiter, wie auch die Kollegen der Botschaft wissen zu Ehehindernissen und erforderlichen Unterlagen und den allgemeinen Ablauf bei einer Heirat in D Bescheid.
Was wieder bedeutet je nach Sachverhalt, Beteiligten und Staatsangehörigkeit der beteiligten wartet man bei der Zustimmung nicht immer bis zum grünen Licht des Standesamtes oder OLG.
Allgemein ist zu beachten das legalisierte Dokumente 6 Monate gültig sind.
Länger als 6 Monate sollte das Verfahren nicht laufen.
Das Heiratsvisum wird im Regelfall mit 3 Monate gültigkeit (90 tagen Aufenthaltsdauer) und einer Einreise erteilt.
Sollte man innerhalb dieser 3 Monate nicht heiraten könne, sollte man sich rechtzeitig vertrauensvoll an die
ABH wenden, evtl. ist eine Verlängerung möglich.
Wenn man nicht heiratet ist Wiederausreise angesagt.
Nach Heirat während des Gültigkeitszeitraumes des Visa geht man zur
ABH und beantragt dort unter Vorlage u.a. der heiratsurkunde seine neue
AE.
Wenn Deine Freundin Deutsch kann (oder Ausnahmetatbestände gegeben sind), der Übersetzer nicht zu lange braucht, könnte es je nach Schnelligkeit des OlG bis Weihnachten noch klappen.
Allgemein betrachtet wart Ihr schlecht vorbereitet. Allgemein sollte bekannt sein welche Dokumente zur Heirat benötigt werden und das eine Übersetzung erforderlich ist.
Viele Konsulate haben sehr informative Merkblätter zu Visa und Heirat in Deutschland, dann sollte dies nicht mehr passieren.