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DNA-Test / Vaterschaftsannerkennung (Gelesen: 1.056 mal)
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Beiträge: 220

K., Germany
K.
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag DNA-Test / Vaterschaftsannerkennung
13.11.2007 um 17:46:56
 
Hallo liebe Forummitglieder,

ich habe folgendes Anliegen:

Meine Verlobte erwartet ein Kind das nicht von mir ist, ich möchte die Vaterschaft gerne anerkennen und anschließend wird meine Verlobte das Fiancee-Visa beantragen. Es hat sich überschnitten, deswegen erst der Antrag nach der Geburt des Kindes.

Ich möchte nicht das bei der ABH der Eindruck ensteht, das ich einen Aufenthalt für Sie oder gar das Baby erschleichen will, wenn es zum DNA-Test kommt. Wir hatten schon lange vor zu heiraten, nur ist das dann mit dem Kind passiert, aber nicht aus Untreue(möchte ich nicht näher drauf eingehen)

Ich stehe jetzt etwas auf dem Schlauch, weil ich das Wohl des Kindes, sowie meiner Verlobten im Kopf habe und ich/wir natürlich nicht daran scheitern wollen, da ich nicht der biologische Vater bin, sondern nur die Vaterschaft anerkennen wird.

Kann die ABH grundsätzlich sagen, sie sind nicht der biologische Vater (wegen DNA-Test), das mit der Heirat klappt nicht, weil wir denken es ist nur zum Zweck der Aufenthaltsgenehmigung?

Ein paar Sachen:

Wir ziehen in Erwägung das Kind erst im Heimatland(Philippinen) zu lassen und es später hierhin zuholen

Ich bin Filipino mit deutscher Staatsbürgerschaft, hier geboren. Gilt der DNA-TEst nur Ausländer, ohne deutschen Pass.?

Bitte helft mir.

Lg,Kel
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 13.11.2007 um 18:03:36
 
Derzeit ist die Rechtslage folgende:

Erkennt jemand die Vaterschaft - auch ohne der biologische Vater zu sein - gilt er rechtlich als Vater.

Da aber in der Vergangenheit immer häufiger solche Vaterschaftanerkennungen vorkamen, allein mit dem Ziel, Ausländern ein Aufenthaltsrecht zu verschaffen, wird derzeit die Anfechtungsmöglichkeit von Behörden neben den der Betroffenen diskutiert bzw. als Gesetz soll dies verankert werden. Es soll so vermieden werden, rechtmissbräuchlich ein Aufenthaltsrecht zu erlangen. Darüber hinaus kann man sich dann auch einen möglichen DNA-Test (Kosten ca. 500,-- €) sparen.

Wenn natürlich im Vorfeld erklärt wird, die Anerkennung erfolgt aus bestimmten Gründen ohne jedoch der biologische Vater zu sein, wird m.E. dem Verdacht eines Missbrauchs vorgebeugt.

Hier noch ein Thread zu einem gleichgelagerten Thema
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1185461302/0

proll
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