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Warum Verplichtungerklärung bei Bafög??? (Gelesen: 1.624 mal)
Mostarka
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12.11.2007 um 13:20:15
 
Hallöchen,

bin zur Zeit dabei, meinen Mann nach Deutschland zu holen. Er muss aber noch Ende Nov. den Deutschkurs machen, was aber kein Problem sein wird. Aber bevor er das Zertifikat vom Goethe Institut noch nicht hat, könne wir unseren Antrag noch nicht abgeben, so sagte man mir das.

Da ich grade alles daran setze das er noch vor Weihnachten hier bei mir in D ist, habe ich schon mal, auf Rat der Botschaft in Sarajevo, alle Dokumente die meine Ausländerbehörde in meiner Stadt braucht, hingebracht.

Und habe auch gleich eine VERPLICHTUNGERKLÄRUNG unterschrieben.
Ich fragte den Beamten, "Muss ich den trotz Bafög diese Erkärung unterschreiben"? Er sagte " Ja, auch dann"

Aber ich lese so oft das man aber keine Verplichtungserklärung unterschreiben braucht wenn man verheiratet ist. Zudem bin ich Deutsche, er lebt in Sarajevo ( BiH)

Können die mir jetzt die Zusammen führung/visum für ihn verweigern, weil ich ja nur Bafög bekomme.

Ich mach mir jetzt wieder Sorgen.

Ich wünschte mir nichts sehnlicher das er bald bei mir ist. Grda eow blad Weihnachten ist.

Ich hoffe mir kann jemand helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Nelly Smiley

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janetm
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Antwort #1 - 12.11.2007 um 13:36:45
 
Hallo, lies dir doch mal den Thread durch der gerade oben im Board zu finden ist:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1194816611

Aloha
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Mostarka
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Antwort #2 - 12.11.2007 um 13:41:54
 
ähmm..ich seh da keine Antwort auf meine Frage.

Bei mir handelt es sich um Bafög. Das ist bei mir das Problem.

Das da oben hat nichts mit meinem Fall zu tun.

Naja, trotzdem Danke.

Ich hoffe mir kann jemand helfen und hat ne Antwort auf meine Frage.

MfG

Nelly
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Antwort #3 - 12.11.2007 um 13:43:30
 
Hallo Nelly,

es ist schon ein wenig verrückt, dass offenbar immer wieder VE verlangt werden auch in Zusammenhang mit FZF nach einer rechtsgültigen Eheschließung, also wenn beide Partner bereits verheiratet sind. Dafür gibt es allerdings keine rechtliche Grundlage - Es gilt, wie Du geschrieben hast:

Mostarka schrieb am 12.11.2007 um 13:20:15:
Aber ich lese so oft das man aber keine Verplichtungserklärung unterschreiben braucht wenn man verheiratet ist.


Mostarka schrieb am 12.11.2007 um 13:20:15:
Können die mir jetzt die Zusammen führung/visum für ihn verweigern, weil ich ja nur Bafög bekomme.


Nein.

Ich gehe davon aus, dass Du nur die deutsche Staatsangehörigkeit (nicht auch noch die bosnische) hast, noch nicht längere Zeit in Bosnien gelebt und gearbeitet hast und auch die serbokroatische Sprache nicht wirklich beherrschst. Wenn das richtig ist, ist Deinem Mann das Visum und nachfolgend auch die AE auch dann zu erteilen, wenn Euer Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigigkeit gesichert ist.

Mostarka schrieb am 12.11.2007 um 13:20:15:
Ich wünschte mir nichts sehnlicher das er bald bei mir ist


Glaube ich Dir - bezüglich der von mir hier erklärten Dinge sollte auch kein Hinderungsgrund gegeben sein! - In diesem Sinne: Alles Gute!

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Antwort #4 - 12.11.2007 um 13:44:39
 
Wie gesagt. War das wirklich notwendig das ich ne VE unetrschreibe obwohl ich Bafög bekomme?

Und kann mein Bafög (montl. 412 €) ein Hinderniss sein, das er das Vizum bekommt zum Ehegattennachzug?


MfG

Nelly:)
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Antwort #5 - 12.11.2007 um 13:48:13
 
HI,

danke schön für deine Antwort. Das hört sich gut an.

Ja ich habe mich auch gewundert, und wie gesagt noch mal nachgefragt. 2 mal sogar. Er meinte ich muss das unetrschreiben, und natürlich auch das ich Bafög bekomme.

Also ist Bafög kein Problem, auch wenn ich so wenig bekomme ( wie gesagt monatl. 412 € )?

Nelly Smiley
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Antwort #6 - 12.11.2007 um 13:57:50
 
Mostarka schrieb am 12.11.2007 um 13:48:13:
Also ist Bafög kein Problem, auch wenn ich so wenig bekomme ( wie gesagt monatl. 412 € )?


Noch einmal: Nein - es ist kein Problem, wenn alles so stimmt, wie ich es in meinem letzten Post vermutend geäußert habe!

=schweitzer=
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Antwort #7 - 12.11.2007 um 13:59:18
 
Smiley OK,

Danke noch mal.

Jetzt gehts mir wieder besser.

MfG

Nelly
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