Liebe Board-Gemeinde,
ich bin, froh, Euch gefunden zu haben - nach langem Lesen schätze ich die fachlich ausgezeichneten und interessanten Kommentare
Nun, da trau ich mich gleich einmal mit einer Frage aufzutauchen, die ich bisher noch nicht beantwortet bekommen konnte...
Meine Freundin ist Nicaraguanerin (Studentin) und am 24. Juli via Madrid zum ersten Mal auf Besuch in die EU gekommen (zu mir und zu ihren Tanten in Wien bzw. Holland) - sichtvermerksfrei, wie das für Nicaraguaner ja möglich ist. Geplant war ein zweimonatiger Aufenthalt, in diesen zwei Monaten beschloss sie aber, doch länger zu bleiben, um Kultur, Land und Sprache besser kennenzulernen (eine nicht zu unterschätzende Zusatzqualifikation, sie studiert "Internationale Beziehungen und Aussenhandel"). Leider war dies doch nicht möglich, und so musste sie wieder ausreisen.
Nach einigen Nachfragen und nach Einsicht der Seite des deutschen Auswärtigen Amtes (
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Staa...) gingen wir - wie vorher natürlich auch schon - davon aus, dass sie drei Monate im Schengen-Raum bleiben dürfte und kauften ein Rückflugticket via Frankfurt am 24. Oktober.
Dort wurde ihr bei der Ausreise mitgeteilt, dass sie sich nur 90 Tage hätte aufhalten dürfen (und nicht von 24.7. bis 24.10.), sie musste einige Formulare unterschreiben (einen Zustellungsbevollmächtigten im Gerichtsverfahren benennen, eine Erklärung, in der sie zugibt, gegen §95 1 No. 2 und 3 - Einreise (da sie aus Österreich kam) und Aufenthalt - verstoßen zu haben).
Nach der Einvernahme erklärten ihr die Beamten, dass schlussendlich alles kein Problem sei und sie sich keine Sorgen machen müsse, auch wurde ihr Pass (abgesehen vom normalen Ausreisestempel) nicht gestempelt und sie flog mit dem geplanten Flug zurück nach Hause.
Nun meine Frage - ist die Ansicht der Grenzbeamten richtig gewesen, dass sie einen Verstoß begangen habe? Können wir davon ausgehen, dass ihr nun tatsächlich keine Probleme drohen, wenn sie wieder einmal in den Schengen-Raum einreisen möchte? (Sie plant, im Dezember mit einem österreichischen Visum D wieder einzureisen, um Sprachkurse zu absolvieren und nun doch noch ihr Auslandsjahr zu machen).
Vielen herzlichen Dank im Voraus,
Michi