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Familienzusammführung (Gelesen: 835 mal)
faye
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammführung
11.11.2007 um 12:41:09
 
Hallo Zusammen,

ich bin Deutsche und mit einem Algerier seit 1 1/2 Jahren verheiratet. Wir haben einen gemeinsamen Sohn (1Jahr). Leider ist er immer noch in Algerien und kennt seinen Sohn nur von den 2 Besuchen, die wir ihn abgestattet haben.

Meine eigentliche Frage lautet: Bin Deutsche doch lebe in Frankreich, nun wollen wir endlich einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen, nur an wen müssen wir uns nun wenden, an die deutsche oder an die französische Botschaft?

Vielen Dank im Voraus für alle Antworten.
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trixie
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Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 11.11.2007 um 12:45:49
 
Wenn du weiterhin in Frankreich lebst, dann muß dein Mann den Antrag zur FZF bei der Französischen Botschaft stellen.

trixie
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