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FZF Antrag gestellt - Was kommt danach ? - (Gelesen: 2.496 mal)
brodar
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11.11.2007 um 04:43:16
 
Hallo Freunde,

so ich bin nun vor wenigen Tagen aus Kabul zurückgekehrt und wir haben es geschafft innerhalb von 2 Wochen alle Unterlagen für die Beantragung eines FZF-Visums zusammenzutragen und fertigzustellen. Am letzten Tag meines Aufenthaltes haben wir die Unterlagen (mit kleineren Problemen Smiley ) bei der deutschen Botschaft in Kabul abgegeben und so das ganze nun offiziell zum laufen gebracht. Wie Ihr euch sicherlich vorstellen könnt, hat jeder in dieser (meiner) Situation wenig Geduld und möchte das alles reibungslos verläuft.

Aus diesem Grunde würde ich gerne den weiteren Verlauf der Antragsstellung besser kennen um entsprechend weiter vorgehen zu können
- sorry habe schon das halbe Forum durch gelesen, fand aber nichts was mir weiterhalf -.

Mein Kenntnisstand ist folgender:

* Antrag wird bei der ausländischen Behörde gestellt
* wenn Antrag vollständig wird er an die ABH nach Deutschland geschickt (Dauer 3 Wochen)
* die prüfen meine Situation hier in Deutschland (was genau machen die ?) (Dauer 2 Wochen)
* das Ergebnis dieser Prüfung wird zurück an die deutsche Botschaft in Kabul gesendet (Dauer 2 Wochen)
* die schalten einen Vertrauensanwalt ein zur Legalisierung der Heiratsurkunde (Dauer 8-12 Wochen)

habe ich den Ablauf so richtig verstanden, oder gibt es noch Punkte zu erwähnen die das ganze zeitlich in die Länge ziehen können - ist der Ablauf irgend wo detaillierter beschrieben? - ?

Des weiteren, welche Rolle spielt das Standesamt und kann ich beim Standesamt Hilfe/Unterstützung erhalten?
Macht es Sinn beim Standesamt vorzusprechen in dieser Angelegenheit?

Und noch als letzte Frage, macht es Sinn bei der ABH vorzusprechen und die eigene Situation dem jeweiligen Sachbearbeiter darzustellen und ggf. - Wichtig um eine Vorabzustimmung der ABH für die Botschaft zu bitten?


Vielen Dank schon mal im Voraus

khoda hafiz
Brodar

P.S.: Sorry für die vielen Fragen!
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trixie
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Antwort #1 - 11.11.2007 um 09:11:41
 
Diese beiden Aussagen passen nicht ganz:

Zitat:
Unterlagen für die Beantragung eines FZF-Visums


Zitat:
Macht es Sinn beim Standesamt vorzusprechen in dieser Angelegenheit?


Wenn du bereits verheiratet bist, dann benötigst du das deutsche Standesamt nicht mehr. Wenn du aber erst in Deutschland heiraten möchtest, handelt es sich nicht um einen Antrag zur FZF sondern um ein "Visum zur Eheschließung".

Um deine Fragen richtig beantworten zu können, wäre es wichtig, ob du nun verheiratet bist, oder erst in Deutschland heiraten möchtest.

Aus deinen früheren Threads geht das nicht eindeutig hervor.

trixie

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Antwort #2 - 11.11.2007 um 09:24:31
 
brodar schrieb am 11.11.2007 um 04:43:16:
Antrag wird bei der ausländischen Behörde gestellt


Nein, in jedem Fall bei der Deutschen Botschaft - denn es geht ja wohl um ein Visum zum Zwecke der Eheschließung bzw. des Nachzugs zum Ehegatten (FZF)

Wichtig noch: Es müssen für eine erfolgreiche Visabeantragung in beiden Fällen (Visum zum Zwecke der Eheschließung oder zum Nachzug zum Ehegatten) deutsche Sprachkenntnisse der Stufe A 1 des europäischen Referenzrahmens, in der Regel durch Zertifikat des Goetheinstitus nachgewiesen werden. Sonst wird der Visaantrag grundsätzlich gar nicht bearbeitet!

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Antwort #3 - 11.11.2007 um 10:24:57
 
trixie schrieb am 11.11.2007 um 09:11:41:
Diese beiden Aussagen passen nicht ganz:

Um deine Fragen richtig beantworten zu können, wäre es wichtig, ob du nun verheiratet bist, oder erst in Deutschland heiraten möchtest.



Hallo trixie,

sorry für meine ungenaue Formulierung, ich habe in Afghanistan geheiratet und nun einen Antrag beider deutschen Botschaft auf FZF gestellt. Einige meiner Bekannten haben jedoch erwähnt das Sie damals in der gleichen Situation dann auch beim Standesamt (hier in Deutschland) waren und Sie alle Unterlagen die notwendig waren bereits kurz nach Visa-Antragstellung dort eingereicht haben um einen Termin für Standesamtliche Eheschließung hier zu erhalten. Mit der schriftlichen Bestätigung diesen Termins sind Sie dann an die deutsche Botschaft getreten.

Meine Frage ist nun ob dieses Vorgehen überhaupt Sinn macht?

Gruß
Brodar

Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein     Tippi


schweitzer schrieb am 11.11.2007 um 09:24:31:
Wichtig noch: Es müssen für eine erfolgreiche Visabeantragung in beiden Fällen (Visum zum Zwecke der Eheschließung oder zum Nachzug zum Ehegatten) deutsche Sprachkenntnisse der Stufe A 1 des europäischen Referenzrahmens, in der Regel durch Zertifikat des Goetheinstitus nachgewiesen werden. Sonst wird der Visaantrag grundsätzlich gar nicht bearbeitet!

=schweitzer=


Hallo =schweitzer=,

die haben meinen Antrag auf FZF bereits dort angenommen. Meine Frau mußte jedoch ein Schriftstück unterschreiben das Sie keine Deutschkenntnisse hat UND EINEN NACHWEIS DES GOETHE-INST. in Kabul das Sie für einen Sprachkurs eingeschrieben ist. Wenn ich es richtig verstandenhabe ist der Sprachtest zu einem späteren Zeitpunkt nachzuweisen.

Nun hoffe ich doch sehr

a.) daß die Botschaft die Arbeit bereits aufgenommen hat, und
b.) nun währe es Interessant den weiteren Weg zu kennen, den wir (meine Frau und Ich Smiley )im Visumsverfahren gehen werden.

Gruß
Brodar

...
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« Zuletzt geändert: 11.11.2007 um 10:41:54 von Tippi »  
 
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Antwort #4 - 11.11.2007 um 10:40:22
 
brodar schrieb am 11.11.2007 um 10:24:57:
Meine Frage ist nun ob dieses Vorgehen überhaupt Sinn macht?  

Nachdem du bereits verheiratest bist, entfällt ein Termin zur Eheschließung in Deutschland; einmal verheiratet ist ausreichend.  Zwinkernd

Die geprüfte afganische Eheurkunde benötigst du, wenn deine Frau nach dem Erhalt des Visums nach Deutschland eingereist ist, damit das Meldeamt den Familienverbund zwischen euch beiden herstellen kann.

trixie
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Antwort #5 - 11.11.2007 um 10:45:59
 
Hallo brodar,

IMHO nimmt die Botschaft ihre Arbeit erst auf, wenn Deine Frau offiziell das Visum beantragt hat. Wenn die Botschaft diesen Visanantrag entgegennimmt, ohne dass sie bereits die geforderten Sprachkenntnisse nachweisen kann, ist das okay (machen glaube ich nicht alle), aber Ihr solltet im Zweifel noch mal selbst klären, wie es nun weiter geht. Da der Nachweis der Sprachkenntnisse eine entscheidende Voraussetzung für die Visaerteilung ist, kann bzw. wird es durchaus sein, dass jetzt erstmal gar nichts weiter passiert, bis die Sprachkenntnisse in der erforderlichen Form nachgewiesen sind.

Ansonsten ist es so, dass nach Einreichen aller erforderlichen Unterlagen durch Deine Frau sich die Botschaft mit der ABH an Deinem Wohnsitz in Verbindung setzen wird - diese wird im Visaverfahren beteiligt. Werden von dort nach Prüfung keine Einwände vorgetragen, wird die Botschaft über die Visaerteilung entscheiden. Wie lange alles dauert, ist schwer zu prognostizieren, hängt vom Einzelfall und vom Herkunftsland desjenigen, der das Visa  beantragt ab. Bei Afghanistan (Staat mit unsicherem Urkundenwesen; Notwendigkeit des Einschalten eines Vertrauensanwalts) wird Geduld gefordert sein - ich denke, Ihr müsst da auf einige Monate vorbereitet sein ...

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Antwort #6 - 11.11.2007 um 14:40:23
 
Hallo =schweitzer= ,

habe deinen Tip befolgt und habe gerade eben mit der deutschen Botschaft in Kabul geredet. Wenn ich den Sachbearbeiter richtig verstanden habe, sagte er das meine Unterlagen nach Deutschland gesendet wurden (files send) und meine Frau in Kabul in 6 Wochen bei der Botschaft anrufen soll, weil vorher gibt's nichts neues. Wenn ich dich richtig verstanden habe bedeutet das daß der Visa-Prozess angelaufen ist?

Was genau wird von der ABH hier in Deutschland geprüft?
Macht es sinn/geht es überhaupt eine Vorabzustimmung der ABH für die Botschaft zu erhalten?
Was die Legalisierung und den Vertrauensanwalt angeht, mit wem muß/kann man reden und
ggf. überzeugen das kein Legalisierung der Unterlagen notwendig ist - die ABH in Deutschland oder die Botschaft in Kabul - ?
Kann es sein das die ABH hier in Deutschland eine Legalisierung der Unterlagen über
einen Vertrauensanwalt fordert und die D. Botschaft in Kabul noch mal - also das wir zwei
mal die Unterlagen legalisieren lassen müssen?

- Um den Sprachtest A1 kommen wir nicht herum, aber wenn ich es richtig verstanden habe müssen wir das Zertifikat zu gegebener Zeit vorlegen -

@trixie:
Ahhh, nun verstehe ich, was das Standesamt angeht, nichts mehr!
Ich dachte -spätestens wenn meine Frau in Deutschland ist - müssen wir zum Standesamt und die Hochzeit hier "registrieren"-lassen???
D.h. auch meine Frage diesbezüglich???

Gruß und vielen Dank noch mal das ihr euch so viel Zeit nehmt
Brodar
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Antwort #7 - 11.11.2007 um 14:58:46
 
Zitat:
Was die Legalisierung und den Vertrauensanwalt angeht, mit wem muß/kann man reden und  
ggf. überzeugen das kein Legalisierung der Unterlagen notwendig ist - die ABH in Deutschland oder die Botschaft in Kabul - ?

Urkunden aus Ländern mit unsicheren Urkundenwesen werden nicht legalisiert, sondern geprüft. Die Prüfung wird entweder durch eigenes Personal der Botschaft gemacht oder es werden Vertrauensanwälte eingesetzt. Wenn letzeres geschieht, setzt die Botschaft einen Anwalt zur Prüfung der Dokumente ein. Du mußt dich damit nicht extra auseinandersetzen.Die Überprüfung der Urkunden geschieht von Amtswegen. Die ABH verläßt sich natürlich dabei auf das Ergebnis der Botschaft. Somit gibt es keine nochmalige Prüfung der Urkunden durch die ABH.

brodar schrieb am 11.11.2007 um 14:40:23:
Ich dachte -spätestens wenn meine Frau in Deutschland ist - müssen wir zum Standesamt und die Hochzeit hier "registrieren"-lassen???

Ich kenne das so, dass bei der Anmeldung des zuziehenden Ausländers beim Meldeamt die Ehe mit eingetragen wird.

trixie

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Antwort #8 - 11.11.2007 um 15:34:00
 
mr-mom schrieb am 11.11.2007 um 15:10:33:
... das dauert noch seine Zeit bis zum Visum , denn jetzt musst du erst einmal bei der ABH antanzen und dort alle notwendigen Unterlagen hinschleifen, danach kommt wahrscheinlich noch das Kreuzverhör, und dann geht alles zurück nach Kabul.

Welche Unterlagen werden denn von mir benötigt, so dass ich diese schon mal im Vorfeld besorgen kann?



>Na da hasste aber heute schlechte Ratgeber gefunden.
>Da hat dir nicht einer den normalen Ablauf Erklärt
He he,
ne du bin - ehrlich - wirklich froh um jede Hilfe und jeden der mir bei meinem anliegen hilft. Gerade von =schweitzer= und trixie habe i scho ne Menge guter Tips gelesen und erhalten - diese bereits auch vor diesem Thread.


>.... Frohe Weihnachten 2008  
Wünsch ich dir auch - aber alleine machts halt nur halb so viel Spaß Zwinkernd !

Gruß
Brodar

EDIT: @trixie: Sorry war schneller Smiley!
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Antwort #9 - 11.11.2007 um 15:56:30
 
brodar schrieb am 11.11.2007 um 15:34:00:
Welche Unterlagen werden denn von mir benötigt, so dass ich diese schon mal im Vorfeld besorgen kann?

Einkommens- und Wohnraumnachweis. Evtl. auch ein Interview, wenn ein Scheinehenverdacht infrage kommt. Versuche aber locker an die Sache heranzugehen; denn es kommt wie es kommt. Und sollte es während des Visumsverfahren zu Problemen kommen, werden wir dir hier sicherlich weiterhin mit Rat zur Seite stehen.  Zwinkernd

trixie
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