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Heiratsvisum (Gelesen: 3.769 mal)
Missy04
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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10.11.2007 um 17:07:58
 
Hallo,
habe mich gerade angemeldet und brauche Hilfe. Bin verlobt mit einem Marokkaner, der in Marokko lebt. Ich selbst bin nach 17jähriger Ehe 2004 geschieden worden. Nun möchten wir nächstes Jahr heiraten. Habe mich auch schon deshalb erkundigt und war auch bei einem Anwalt für Ausländerrecht. Bisher war ich immer der Meinung, es wäre aussichtslos, es mit einem Heiratsvisum für Deutschland zu versuchen. Jetzt sagte mir der Anwalt allerdings, da ich noch 2 sehr kleine Kinder hätte, könnte niemand von mir verlangen, dass ich mit denen zur Eheschließung nach Marokko fliege. Insgesamt habe ich 5 Kinder, mein Großer wird allerdings schon bald 20 und beendet bald seine Ausbildung. Die große Tochter lebt bei ihrem Vater. Die anderen 3 leben bei mir, wobei die beiden Kleinen (fast 3 und fast 2 J.) von meinem früheren Lebensgefährten sind. Im Mai 2007 habe ich dann meinen Verlobten kennengelernt und vom 9. bis 23.10.2007 besuchten meine 3 Kinder und ich ihn in Marokko. Wir lebten dort 2 Wochen sehr glücklich zusammen. Ansonsten telfonieren und chatten wir jeden Tag. Im März fliegen wir dann wieder hin. Danach möchten wir die Papiere beantragen für die Hochzeit, ich brauche erst eine größere Wohnung. Da ich noch im Erziehungsurlaub bin, bekomme ich anteilig ALG 2 dazu, habe Kindergeld und Unterhalt für die größere Tochter. Erziehungsgeld läuft ja im Februar aus. Mein Verlobter hat ein Deutschzertifikat, er kann ganz gut deutsch reden, wir reden nur deutsch miteinander.
Nun dachte ich immer, das Einkommen würde beim Heiratsvisum eine große Rolle spielen. Mein Anwalt sagt, das wäre beides dasselbe. Ob Heiratsvisum oder Familienzusammenführung. Keiner könne von einer 5fachen Mutter verlangen, mit so kleinen Kinder zur Heirat nach Marokko zu fliegen und keiner könne verlangen, dass ich einen Vollzeitjob ausübe, da ich auch noch im Erziehungsurlaub bin. Und wenn sie es ablehnen würden, gehen wir den Klageweg.
Nunja, das hört sich ja gut an, er muss sich ja auskennen. Wenn er nicht, wer dann? Er sagt auch, die Ausländerbehörde hier wäre ganz kulant, wir sind eine Universitätsstadt mit vielen Ausländern. Wir lieben uns sehr und es ist schlimm für uns, jetzt getrennt leben zu müssen. Vor allem die Kleinen hängen sehr an ihm. Wir mußten sie auf dem Flughafen in Marokko mit Gewalt von ihm wegreißen. Sie haben so sehr geweint und wenn sie ihn im Internet sehen rufen sie immer Papa. Das tut sehr weh.
Anfangs war es ein Problem für mich, dass er 10 Jahre jünger ist, als ich, aber mittlerweile, finde ich, fällt das gar nicht mehr so auf, weil ich auch ziemlich jugendlich bin, ich bin 41, er 31. Mein Anwalt sagte auch, wir wären 2 Menschen im mittleren Alter. Anders sei das bei 20 oder 30 Jahren Unterschied.
Er möchte ja auch möglichst schnell hier arbeiten, stellt auch keine Ansprüche in bezug auf Arbeit. Ich bin auch bereit stundenweise arbeiten zu gehen, Vollzeit geht ja nicht, wegen der Kinder.
Irgendwie geht das, wir kommen ja gut mit dem Geld aus und wir möchten auch keine Unterstützung für ihn. Wir schaffen das allein.
Wäre nett, wenn ihr mir helfen könntet. Auch mit euren Erfahrungen.
Mein Anwalt sagte, ich soll mir jetzt eine größere Wohnung suchen, dann zum Standesamt gehen und wegen der nötigen Papiere fragen, die sie von ihm benötigen, die dann wieder dort abgeben und dann bekommen wir irgendwann bescheid von der Ausländerbehörde. Er muss zu seiner Botschaft und dort das Heiratsvisum beantragen.
Wie sind so die Erfahrungen, die ihr gemacht habt und könnt ihr mir noch was dazu schreiben? Mir wurde geraten von allein Kontakt zur Ausländerbehörde aufzunehmen, das würde besser aussehen.
Danke für eure Antworten!
LG Tina
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thom
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Berlin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 10.11.2007 um 18:24:02
 
Hallo Tina,
ich denke, Dein Anwalt hat Dich bisher richtig beraten. Wichtig wäre es, das Verhältnis zum Verlobten, die Besuche und Kontakte zu dokumentieren, um später den üblichen Scheineheverdacht ausräumen zu können. Jetzt wäre ein Kontakt zur ABH sicher noch nicht sinnvoll.
Viel Glück
thom
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 10.11.2007 um 18:33:47
 
Hallo,

du solltest zuerst bei deinem Standesamt alle nötigen Papiere Papiere vorlegen.

Hat dein zukünftiger Mann Voraufenthalte in Deutschland, die wichtig sind hier zu erwähnen ?

proll
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Missy04
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 10.11.2007 um 18:41:35
 
Danke für eure Antworten!
Nein, er war noch nie in Deutschland. Allerdings hatte er 2002 mal vor, ein Studentenvisum zu beantragen. Aber hat es dann doch nicht gemacht. Er hat in Marokko Islam- und Rechtswissenschaften studiert. Jetzt macht er nur Gelegenheitsjobs, bekommt keine vernünftige Arbeit. Aber selbst als Verkäufer würde er arbeiten, wenns auf Dauer wäre. Wir haben viele Fotos gemacht und waren bei der Familie seiner Schwester. Ich sammle alle Telefonkarten, kleines Vermögen schon. Und wir chatten tgl. im MSN. Ist das von Nachteil, dass wir uns bei Lycos kennengelernt haben? Will ja bei der Wahrheit bleiben. Und im März besuche ich auch seine Eltern und wir machen dann auch Fotos. Haben auch Videos gedreht.
Hab mir ja viel anhören müssen, aber ich höre auf mein Herz. Und er müßte ein verdammt guter Schauspieler sein, wenn er mir das alles vorspielt. Hab mich viel informiert, überall. Und wir haben auch viel darüber geredet, auch über den Islam. Er ist ein lieber Mensch. Sind doch nicht alle schlecht. Gibt auch genug Deutsche, die schlecht sind, hab da auch meine Erfahrungen gemacht. Und vor allem die Kinder lieben ihn total. Er kann einfach gut mit Kindern.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #4 - 11.11.2007 um 13:02:42
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Tippi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 11.11.2007 um 16:41:42
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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Marieille
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 13.11.2007 um 10:27:24
 
Du solltest zwar auf Dein Herz hören, aber du scheinst alles durch die rosarote Brille zu sehen. Verschließe dich nicht vor dem was kommen kann. Einfach solche Bemerkungen in denen du gewarnt wirst nur ignorieren ist sich nicht der richtige Weg. Nur lesen und hören was einem passt, dazu sollte man nicht in einem Forum unterwegs sein.
Glaube mir, ich weiß von was ich rede. Ich war in der gleichen Situation. Ich war mit meinen Kindern schon überfordert, jetzt ist der Kerl weg und hat mir auch noch die Kinder die von ihm sind zurückgelassen. Ich könnte nur durchdrehen. Wenn ich das so richtig lese, habt ihr euch gerade mal zwei Wochen gesehen. Diese zwei Wochen kann man sich verdammt gut verstellen. Gerade die Marokkaner können das. So wie ich das lese, war er im chat und hat gezielt eine deutsche Frau gesucht. Warum wohl? Du bist zehn Jahre älter, und du hast fünf Kinder! Mädchen wache auf. Der will nur eins. Glaube mir, ich spreche aus Erfahrung. Leider.
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Mikael321
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 13.11.2007 um 13:16:16
 
Zitat:
Wie sind so die Erfahrungen, die ihr gemacht habt und könnt ihr mir noch was dazu schreiben? Mir wurde geraten von allein Kontakt zur Ausländerbehörde aufzunehmen, das würde besser aussehen.
Also das was ich jetzt schreibe ist "meine persönliche Meinung" ! Du hast keinen rechtlichen Anspruch, auf eine Hochzeit Visum ! Außerdem müsste du eine VE abgeben. Ohne gesichertes Einkommen, ist es nicht möglich eine Abzugeben. Selbst wenn deine ABH allem wohlwollend gegenüber steht, und du jemanden findest der eine VE für dich abgibt,, kann die Botschaft das Visum ablehnen. Und IMHO wird sie das auch tun. Erstmal kennen die ihre "Pappenheimer " (zb. Bezness), und die Umstände in Marokko ganz genau . In verschieden Freds dazu, habe ich schon ausgeführt, warum Araber im Regelfall keine ältere Frau heiraten.  * (Ich habe dort ein paar Jahre gelebt, spreche also nicht vom hören sagen, und will dir auch persönlich überhaupt nichts) Und das weiß die Botschaft auch ganz genau. Erschwerend kommt noch dazu, das der Unterhalt nicht gesichert ist, und wahrscheinlich zumindest am Anfang Hartz IV zu zahlen ist. Also, spricht alles für eine Ablehnung eines Ehevisums . ( IMHO ! )

Dann hast du eigentlich nur noch die Möglichkeit in Marokko oder einem Drittland zu heiraten und dann ein FZV zu stellen. Den Nachzug entscheidet dann erstmal die ABH, und selbst wenn die zustimmt, dann kann die Botschaft das Visum immer noch ablehnen . (Obwohl du (er) im Gegensatz zum Ehevisum einen Rechtsanspruch darauf hat)

Bei deiner Konstellation gehe ich erstmal davon aus, das Scheinehe bei euch unterstellt wird. (Siehe viele Freds dazu hier, oder in Binationalen Foren) Und das FZV von der ABH oder der Botschaft oder beiden abgelehnt wird . Und dann geht die Sache vor Gericht, was nochmal 1-2 Jahre dauern kann .

Knackpunkte sind IMHO in deinem Fall --> Ehe mit Araber der deutlich jünger ist (im Kulturkreis zumindest deutlich ungewöhnlich, umgekehrt kein Problem, da üblich), deine (vielen) Kinder, und was sehr schwer wiegt, der nicht gesicherte Unterhalt.

Meiner Erfahrung nach (Glaskugel ? ), und vieler anderen hier und in anderen Foren, sehe ich recht viele Probleme auf euch zukommen, einfach wird es sicher nicht. Sorry für meine pessimistische Analyse, aber sie ist sicher nicht (so) falsch  !

Trotzdem wünsche ich dir viel Glück und Kraft. (Die wirst du brauchen) Und es besteht auch die geringe Chance , das alles viel einfacher wird, als meine Glaskugel sagt.


Michael

* http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1170113054/1#1
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« Zuletzt geändert: 13.11.2007 um 13:28:04 von Mikael321 »  
 
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Missy04
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 13.11.2007 um 18:58:49
 
Ich denke, ich höre auf mein Bauchgefühl und mein Herz und auf meinen Anwalt. Der macht das schon 27 Jahre und kennt sich besser aus, als so mancher Laie hier im Forum. Und noch was zu diesem Forum. Hier scheinen ja genug ausländerfeindliche Kreaturen rumzuschwirren. Das sind dann entweder verletzte Ehefrauen oder Besserwisser, die jeden Paragraphen in den Gesetzesbüchern kennen. Werde meinen Account löschen lassen. Sowas braucht man doch echt nicht. Alle Menschen in einen Topf zu werfen und zu vergleichen, nur weil ein paar schlechte Erfahrungen gemacht haben. Wir schaffen das auch ohne eure dummen Kommentare. Hoffentlich müsst ihr nicht auch mal in so einer Armut leben, wie die Leute in Marokko. Zu wünschen wäre es euch.
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Missy04
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 13.11.2007 um 19:11:30
 
Achja und Leute anschreiben und privat zu beleidigen ist hier ja auch normal, was Trixie! Bist wohl auch eins von den Bezness Opfern
Löscht bloß meinen Account, sonst krieg ich noch das Kotzen hier!!!!
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Tippi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
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Antwort #10 - 13.11.2007 um 19:13:38
 
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