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Familienzusammenführung ?? (Gelesen: 4.747 mal)
Rachid_24
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenführung ??
09.11.2007 um 14:47:01
 
Hallo,
kann mir bitte jemand sagen was für Unterlagen,die ich brauche um meine Eltern nach Deutschland einzuladen?
Gibt es wirklich ein Möglichkeit dass meine Eltern eine unbe.Aufenth. hier in Deutschland bekommen?

Vielen Dank
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 09.11.2007 um 14:49:54
 
Rachid_24 schrieb am 09.11.2007 um 14:47:01:
Hallo,
kann mir bitte jemand sagen was für Unterlagen,die ich brauche um meine Eltern nach Deutschland einzuladen?
Gibt es wirklich ein Möglichkeit dass meine Eltern eine unbe.Aufenth. hier in Deutschland bekommen?



Eltern? Sie auf Besuch herzubekomen ist schwierig genug (Verpflichtungserklärungen, Einkommensnachweise). Daueraufenthalt über § 36, klappt seltenst. Nachdem Du nichts dazu geschrieben hast, wage ich die Prognose, daß es jedenfalls jetzt nicht klappt. Selbst dann würde die AE im übrigen befristet erteilt werden.

Gruß, ULF
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 09.11.2007 um 14:51:51
 
Einladung zu touristischen Zwecken = Verpflichtungserklärung (VE)
dauerhaft ("unbefr. AE") dürfte nahezu unmöglich sein.

proll
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Rachid_24
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Antwort #3 - 10.11.2007 um 12:54:19
 
Hallo,
Danke für die prompte Antwort.
Zu mir,  ich besitze die seit paar Monanten die deutsche Staatsangehörigkeit, ist das ein Vorteil für mich wenn ich meine Eltern einladen möchte??
Meine Eltern sind Rentner (gute Rente) und besitzen Immobilien damit meine ich sie haben keine Absicht hier in Deutschland für immer zu bleiben und zu leben.
Ich möchte die Arbeit sparen jedes mal in die Ausländerbehörde zu gehen und immer die gleiche Arbeit machen wenn sie mich hier besuchen möchten.
Es wäre mir lieber wenn sie am anfangs ein Visum für 1 oder 2 Monaten und danach 2 bis 5 Jahre und so können sie mich so oft besuchen wie sie möchten.
Ich verdiene ganz gut und habe einen unbefristen Arbeitsvertrag.
Also meine Herren wie sieht aus?
Ich hoffe ich könnte alle Fragen beantworten um mir weiterhin zu helfen.

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maki
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Antwort #4 - 10.11.2007 um 12:59:25
 
Rachid_24 schrieb am 10.11.2007 um 12:54:19:
Zu mir,ich besitze die seit paar Monanten die deutsche Staatsangehörigkeit, ist das ein Vorteil für mich wenn ich meine Eltern einladen möchte?? 

Nein, das macht keinen Unterschied.

Rachid_24 schrieb am 10.11.2007 um 12:54:19:
Meine Eltern sind Rentner (gute Rente) und besitzen Immobilien damit meine ich sie haben keine Absicht hier in Deutschland für immer zu bleiben und zu leben. 

Das sind gute Vorraussetzungen für ein Besuchsvisa.

Rachid_24 schrieb am 10.11.2007 um 12:54:19:
Ich möchte die Arbeit sparen jedes mal in die Ausländerbehörde zu gehen und immer die gleiche Arbeit machen wenn sie mich hier besuchen möchten.
Es wäre mir lieber wenn sie am anfangs ein Visum für 1 oder 2 Monaten und danach 2 bis 5 Jahre und so können sie mich so oft besuchen wie sie möchten. 

Suche mal nach "unechtes Jahresvisum " und ähnlichem.
Das sind Visa die bis zu ein paar Jahren gültig sind, mit denen man aber trotzdem nur für bis zu 3 Monaten pro Halbjahr hier als Besucher bleiben kann.
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Rachid_24
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Antwort #5 - 10.11.2007 um 13:18:11
 
Gibt es keine Fälle wo die Eltern eine unbefr. Aufehthalt. bekommen haben?
Immer wenn meine Eltern mich besuchen möchten muss ich zu Ausländerbehörde?Wer ist eingentlich für die Familienzusammenführung  zuständig?
Was braucht man für Unterlagen und was kostet alles??
Vielen Dank
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maki
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Antwort #6 - 10.11.2007 um 13:26:26
 
Rachid_24 schrieb am 10.11.2007 um 13:18:11:
Gibt es keine Fälle wo die Eltern eine unbefr. Aufehthalt. bekommen haben? 

Aus welchem Grund denn?

Deine Eltern wollen doch gar nicht in D leben, sondern nur zu Besuch kommen, d.h. sie brauchen gar keine AE und eine NE ist sowieso (wie von den anderen hier schon erwähnt) ausgeschlossen ohne vorherige AE.

Rachid_24 schrieb am 10.11.2007 um 13:18:11:
Immer wenn meine Eltern mich besuchen möchten muss ich zu Ausländerbehörde?

Ja, und deine Eltern müssen zur Botschaft, ausser sie haben ein "unechtes Jahresvisum".

Rachid_24 schrieb am 10.11.2007 um 13:18:11:
Wer ist eingentlich für die Familienzusammenführungzuständig? 

Bostchaft und ABH, d.h. deine Eltern würden einen Antrag bei der Botschaft stellen und die ABH wäre zustimmungspflichtig.
Aber echte Chancen auf eine FZF sehe ich nicht, da hier keine außergewöhnliche Härte vorzuliegen scheint.
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Rachid_24
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Antwort #7 - 10.11.2007 um 13:30:25
 
Vielen Dank für die Antworte
Jetzt weiss ich Bescheid
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Antwort #8 - 10.11.2007 um 13:32:24
 
Gibt es keine Fälle wo die Eltern eine unbefr. Aufehthalt. bekommen haben?

Nur auf der Grundlage, dass es deine Eltern sind wird schwierig, wie bereits mehrfach geschrieben.


Immer wenn meine Eltern mich besuchen möchten muss ich zu Ausländerbehörde?Wer ist eingentlich für die Familienzusammenführung  zuständig?

Wie du schreibts die ABH und die zuständige Botschaft.


Was braucht man für Unterlagen und was kostet alles??

Guckst du hier:

http://www.rabat.diplo.de/Vertretung/rabat/de/01/Visabestimmungen/Visabestimmung...


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