Vielleicht koennte mir jemand an der Stelle helfen, da ich am Ende meiner Latein bin.
Meine derzeitige Situation:
Seit Juli 2002 in DE,
seit September 2003 Studentenstatus,
Januar 2005 Heirat mit einem Deutschen Staatsbürger
Studentenstatus im April 2005 gegen
AE zwecks Heirat ausgetauscht
Momentan wollen wir uns scheiden lassen, Trennungsjahr ist im Juni 2007 angefangen, mein Mann, der momentan auch im europaeischen Ausland arbeitet, moechte schnellstens geschieden werden, daher will er bei dem Rechtsanwalt Februar 07 als Trennungsanfang angeben
Welche Moeglichkeiten habe ich momentan bez AE-verlaengerung?
Ich beende mein Studium im Sommer 2008, schreibe momentan Magisterarbeit und arbeite parallel asl Werkstudentun (etwas ueber 900 Netto)
akt.
AE wurde bis Februar 2010 ausgestellt (ich sollte aber die Scheidung bei der
ABH melden, so wie ich es verstehe??? )
was mich auch verwirrt hat, dass ich im 2006 versucht habe meine
AE wieder zum Stundenten
AE zu wechseln, da mein Mann lange Zeit im Ausland gearbeitet hat , mir wurde aber gesagt, das koennte ich nicht machen, da Statuswechsel nur 3 Mal erfolgen kann- stimmt die Aussage?
ich moechte einfach unbehindert zu Ende studieren und danach arbeiten..
wann koennte ich eingenstaendiges
AE, eventuell in welchem Jahr DE-AG (NE mit der Option in Europa zu arbeiten) beantragen?
danke im voraus