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Umzug in die Schweiz geplant (Gelesen: 1.328 mal)
Mame Di
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Unterschleißheim, Bayern, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Umzug in die Schweiz geplant
07.11.2007 um 21:40:21
 
Moinmoin aus Bremen!

Ich hab da mal wieder eine Frage. Da ich mit meinem derzeitigen Arbeitsplatz unzufrieden bin und mein Mann zwar seit 1 1/2 Jahren in festen Arbeitsverhältnissen, aber zu extrem schlechten Bedingungen steckt, haben wir überlegt, jedenfalls versuchsweise, uns in die Schweiz zu orientieren.

Dort dürfte ich ja sofort arbeiten und meinen Mann dann nachholen. Nun die Frage, was wird aus seiner AE hier, denn die ist noch befristet (wird Ende Dez. noch einmal ein Jahr verlängert, erst beim nächsten Mal bekommt er dann die NE).

Wenn wir jetzt in der Schweiz leben, müssten wir dann bei evtl. Rückzug nach Deutschland befürchten, eine neue FZF beantragen zu müssen? Womöglich darf mein Mann dann auch nicht in der Schweiz bleiben und müsste in die TR zurück?

Oder er dürfte nicht mal ohne Visum zu Besuch bei meinen Eltern in D mitkommen?

Das wär ja die blödeste Sache, die ich mir ausmalen kann.

Alternativ: wir behalten den Wohnsitz hier noch, geht das überhaupt?
Oder wir würden ein Jahr Fernbeziehung führen(sehr sehr ungern) und dann käme er erst nach, wenn er die NE hat? Aber dann muckt die ABH womöglich und glaubt uns nicht, dass wir zusammenleben?
Puh, das ist schwierig, dabei hab ich dort ein ziemlich verlockendes Angebot...schwärm....

Macht es Sinn die Fragestellung (ist ja bisher nichts Festes) bei der ABH schon mal anzusprechen?

Dankeschön! Bremerin
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 08.11.2007 um 19:58:34
 
Mame Di schrieb am 07.11.2007 um 21:40:21:
Da ich mit meinem derzeitigen Arbeitsplatz unzufrieden bin und mein Mann zwar seit 1 1/2 Jahren in festen Arbeitsverhältnissen, aber zu extrem schlechten Bedingungen steckt, haben wir überlegt, jedenfalls versuchsweise, uns in die Schweiz zu orientieren.


Vielleicht versucht Ihr, an die deutsche Seite der Schweizer Grenze umzuziehen.

Gruß, ULF
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Mame Di
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Unterschleißheim, Bayern, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 09.11.2007 um 09:12:56
 
Hallo! Ja, das haben wir auch schon überlegt, aber dann müsste ich nach Zürich pendeln und das mit Schichtdienst, das wäre auch stressig. Und mein Mann bekäme dann ja wohl keine Schweizer Arbeitserlaubnis, wenn wir nicht dort leben. D.h. er müsste dann dort erstmal Arbeit finden, ob wir uns dann verbessern ist auch fraglich. Und das Haupteinkommen hängt wieder an mir, das wollten wir ja verändern.

Grüße aus Bremen!
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Mame Di
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 12.11.2007 um 03:19:00
 
hochschieb... Zwinkernd
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celloplayer
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Antwort #4 - 12.11.2007 um 12:08:39
 
Meines Erachtens ist auszuschliessen, dass ihr bei einer Rückkehr nach Deutschland erneut eine FZF beantragen müsstet. Das würde ansonsten die Freizügigkeit erheblich behindern und gegen das Freizügigkeitsabkommen mit der Schweiz verstossen.

Die Aufenthaltserlaubnis deines Mannes in der Schweiz wäre an deine gekoppelt. Wenn du dich also in der Schweiz abmeldest, wird auch seine Bewilligung ungültig (sofern er nicht ein eigenständiges Aufenthaltsrecht in der Schweiz erworben hat). Aber das sollte in der Praxis ja kein Problem darstellen, da ja wie bereits gesagt keine erneute FZF erforderlich wäre und er somit auch mit dir wieder nach Deutschland umziehen könnte oder dort wieder Anspruch auf eine AE hätte.

Was das Visumserfordernis betrifft: Solange für die Schweiz Schengen nicht in Kraft ist (geplant ist Nov. 2008), bräuchte er wohl ein Visum für einen Besuch in Deutschland, das Verfahren wäre allerdings vereinfacht (in der Praxis wird of gleich ein Visum für mehrfache Einreise erteilt) und billiger, wenn nicht sogar kostenlos. Genauere Infos sollte das deutsche Konsultat in Bern geben können.

Was das Problem der Wartefrist für die NE betrifft, kann ich nicht weiterhelfen. Vielleicht weiss ein Experte mehr dazu.

LG,
Celloplayer
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