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Einreise als kroatischer Staatsbuerger nach Deutschland (Gelesen: 6.095 mal)
MMaajja
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06.11.2007 um 16:58:50
 
Guten Tag alle zusammen, ich melde mich, weil ich da einige Fragen habe.
Ich bin bosnieren und besite die Niederlassungserlaubnis in Deutschland. Zur Zeit mache ich Urlaub in Bosnien. Mein Verlobter ist kroatische Staatsangehoeriger. Gemeinsam wollten wir nach Deutschland dort auch zusammenziehen, arbeiten, heiraten usw. Doch so einfachh scheint es  nicht zu sein, da er anscheinend in deutschland als Tourist, der sich nur 3 Monate in De aufhalten kann, nicht arbeiten darf und dort auch keine Aufenthaltserlaubnis bekommt.

1. Was benoetigt er um ueberhaupt nach Deutschland einzureisen? Muss er bei jemandem angemeldet sein als mitbewohner oder kann er auch in einem Auslaenderheim untergebracht werden, oder ist es der Regierung egal wo er sich aufhaelt und wohnt und es nur wichtig ist, dass er das land nach 3 monaten verlaesst?!

2. Muss ich genug Einkommen haben, damit er ueberhaup einreisen darf und bei mir wohnen darf?

3. Koennen wir in deutschland heiraten und von dortaus eine familienzusammenfuehrung machen, damit  er nicht mehr zurueckreisen muss..


Vielen Dank im Vorraus fuer hilfreiche Antworten..


Liebe Grueße
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Daddy
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Antwort #1 - 06.11.2007 um 20:26:18
 
Hi...

MMaajja schrieb am 06.11.2007 um 16:58:50:
Was benoetigt er um ueberhaupt nach Deutschland einzureisen? Muss er bei jemandem angemeldet sein als mitbewohner oder kann er auch in einem Auslaenderheim untergebracht werden, oder ist es der Regierung egal wo er sich aufhaelt und wohnt und es nur wichtig ist, dass er das land nach 3 monaten verlaesst?! 

Art. 5 Abs. 1 SGK

MMaajja schrieb am 06.11.2007 um 16:58:50:
2. Muss ich genug Einkommen haben, damit er ueberhaup einreisen darf und bei mir wohnen darf? 

Primär muss er die Kosten selbst aufbringen ... siehe Art. 5 Abs. 1 lit. c) SGK ... sekundär du ... zB über eine VE ...

MMaajja schrieb am 06.11.2007 um 16:58:50:
3. Koennen wir in deutschland heiraten und von dortaus eine familienzusammenfuehrung machen, damiter nicht mehr zurueckreisen muss.. 

Nicht meine Baustelle ... lässt sich aber einiges im Forum dazu finden ...

Gruß Daddy
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MMaajja
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Antwort #2 - 07.11.2007 um 12:55:44
 
Halloeschen,

also ich hab da nochmal eine Frage. Festgestellt hab ich ja schon, dass mein Verlobter nur nach Deutschland reisen kann, falls er genug geld in der Tasche hat oder mit Hilfe  der VE halt. Also im Falle, dass niemand in Deutschland diese VE beantragen kann, ist es moeglich, dass wenn seine Verwandten in Oesterreich fuer ihn die VE "klarmachen", er ohne Probleme zu mir nach Deutschland kommen kann, da es ja keine Grenze zwischen Oesterreich und De mehr gibt. Oder wird er nur in Oesterreich bleiben muessen und diese 3 Monate dort Leben muessen.

Wenn er die VE besitz, darf er sich dann frei bewegen in Deutschland?
Darf er in De mit mir Leben fuer die gewisse Zeit?
Kann/ darf er mich in Deutschland heiraten?? hä?

Vielen Dank schonmal im Vorraus
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 07.11.2007 um 13:00:13
 
Ich hab das mal an deinen 1. thread angehängt, da
das ja im Sachzusammenhang steht.
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Antwort #4 - 08.11.2007 um 13:16:05
 
MMaajja schrieb am 07.11.2007 um 12:55:44:
da es ja keine Grenze zwischen Oesterreich und De mehr gibt.

vielleicht keine sichtbare Grenze, weil es keine Grenzkontrollen mehr gibt
aber eine Grenze ist wohl da
Deutschland und Österreich sind immernoch zwei unterschiedliche Staaten
und deshalb würde auch eine in Österreich abgegebene VE hier in D nicht gelten

ich denke schon, dass ihr in Deutschland heiraten könnte, wenn ihr beide die für eine Eheschließung in D benötigten Papiere/Urkunden vorlegt

als Kroate kann sich dein Verlobter 3 Monate (innerhalb von 6 Monaten) visafrei im Gebiet der Schengener Staaten zu Besuchszwecken aufhalten - arbeiten darf er aber nicht
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MMaajja
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Antwort #5 - 09.11.2007 um 13:07:55
 
Dankeschoen fuer die schnelle Antwort.
Da mein Verlobter Kroate ist, kann er zwar visumsfrei einreisen, muss aber eine VE haben, auchwenn er nur zu besuch kommt????
oder kann er ohne die VE einreisen , mich in De heiraten und dann erst sich sorgen um einen laengerfristigen aufenthalt machen.

Dannach koennten wir ja eine familienzusammenfuehrung machen. er kann einigermaßen gut deutsch, wuerde den test dann auch bestehen. Koennte er diesen denn auch in Deutschland machen und ohne auszureisen, durch die familienzusammenfuehrung bei mir bleiben??
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trixie
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Antwort #6 - 10.11.2007 um 23:16:25
 
Zitat:
Da mein Verlobter Kroate ist, kann er zwar visumsfrei einreisen, muss aber eine VE haben,

Du mußt für deinen Verlobten keine VE abschließen.

Zitat:
sekundär du ... zB über eine VE

Wie sollte bei einem visumsfreien Besuch eine VE funktionieren, wenn es dazu keine Rechtsgrundlage gibt?

trixie
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Daddy
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Antwort #7 - 11.11.2007 um 12:37:03
 
trixie schrieb am 10.11.2007 um 23:16:25:
Wie sollte bei einem visumsfreien Besuch eine VE funktionieren, wenn es dazu keine Rechtsgrundlage gibt?

trixie

Und was passiert wenn er an der Grenze vorstellig wird, die Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 1 lit. c) SGK nicht erfüllt und gem. § 15 Abs. 2 Ziff. 3 AufenthG zurückgewiesen wird, weil er eben nicht über die entsprechenden Mittel verfügt, wonach es aufgrund der Fragen der TS aussieht??
Also warum keine VE abgeben und dieses Risiko ausschließen ...

Daddy
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