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Familienzusammenführung (Gelesen: 3.932 mal)
LudwigB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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06.11.2007 um 11:34:29
 
Hallo zusammen,

wer kann mir bitte helfen.

ich habe meine Frau im September in Kirgisien geheiratet, Sie ist russischer Abstammung und hat die Kirgisische Staatsangehörigkeit. Kurz nach der Hochzeit in Kirgisien haben wir erfahren dass es jetzt notwendig ist dass meine Frau die deutsche Sprache vor ihrerm Visumsantrag erlernen muß, und auch darüber ein Prüfung ablegen muß.

Gestern habe ich in den flyer des BAMF gelesen und dort nach Ausnahmen gesucht.
Ein Absatz ist mir dabei sehr aufgefallen hier der Absatz:

Sie haben einen Hochschulabschluss oder eine entsprechende
Qualifikation oder bei Ihnen besteht ausnahmsweise
aus anderen Gründen ein erkennbar geringer
Integrationsbedarf.


Meine Frau ist studierte Apothekerin und hat dafür auch dass entsprechende Diplom / den Hochschulabschluss. Jetzt meine Frage wie stehen die Chancen dass meine Frau ein Visum bekommt, auch ohne Sprachtest? Aus dem Absatz geht nicht hervor ob dass nur für Sprachstudien gilt, oder wie ich es sehe generell für alle mit Hochschulabschluss.

Wir kennen uns jetzt schon drei Jahre und wir hatten vor nach unserer Heirat gemeinsam in Deutschland zu leben, doch jetzt müssen wir mindestens noch 8 Monate warten weil in Kirgisien nur alle 6 Monate ein Prüfung der deutschen Sprache statt findet. Danach kann meine Frau erst dass Visum beantragen was ja uach noch einmal 2 Monate dauern wird.

Wir unterhalten uns in englisch und russisch, die deutsche Sprache wollte Sie bei mir in Deutschland erlernen. Ich bin gebürtiger Deutscher habe ein Arbeit und eine große Wohnung.

Für eine Hilfe wäre ich sehr dankbar. Ich bin wie viele hier im Board sehr traurig und verunsichert.

Ludwig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 06.11.2007 um 13:15:05
 
Hallo Ludwig,

ich fürchte, es ist schwierieger als es der von Dir zitierte Absatz zunächst vielleicht erwarten lässt:

LudwigB schrieb am 06.11.2007 um 11:34:29:
Ein Absatz ist mir dabei sehr aufgefallen hier der Absatz:

Sie haben einen Hochschulabschluss oder eine entsprechende
Qualifikation oder bei Ihnen besteht ausnahmsweise
aus anderen Gründen ein erkennbar geringer
Integrationsbedarf.  


LudwigB schrieb am 06.11.2007 um 11:34:29:
Jetzt meine Frage wie stehen die Chancen dass meine Frau ein Visum bekommt, auch ohne Sprachtest?


Das wird im Zweifel nur eine sehr einzelfallbezogene Entscheidung sein können, bei der folgendes zu berücksichtigen ist (bitte ganz genau lesen!):

Zitat:
Ein erkennbar geringer Integrationsbedarf ist in der Regel anzunehmen
bei Ehegatten, die einen Hoch- oder Fachhochschulabschluss oder eine
entsprechende Qualifikation besitzen oder eine Erwerbstätigkeit ausüben, die regelmä-ßig eine solche Qualifikation voraussetzt, und wenn im Einzelfall die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Ehegatte sich ohne staatliche Hilfe in das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben in Deutschland integrieren wird (vgl. § 4 Abs. 2 IntegrationskursV). Letztere Voraussetzung schließt die Prüfung ein, ob der Lebensunterhalt des nachziehenden Ehegatten von ihm selbst bzw. durch den Stammberechtig-ten ohne staatliche Hilfe bestritten werden kann.

Nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 zweiter Halbsatz IntV ist ein erkennbar geringer Integrationsbedarf nicht anzunehmen, wenn der Ausländer „wegen mangelnder Sprachkenntnisse innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht eine seiner Qualifikation entsprechende Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet erlaubt aufnehmen“ kann.
Diese Erwerbstätigkeitsprognose bietet ein Korrektiv dahingehend, dass nur solche Abschlüsse gemäß dem Recht des Gastlandes anzuerkennen sind, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit befähigen. Hinsichtlich der Sprachkenntnisse ist hier nichtnur auf die deutsche Sprache, sondern z. B. auch auf die Verkehrs- und Wissenschafts-sprache Englisch abzustellen.


Quelle: Hinweise des BMI zu den wesentlichen Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 (BGBl. I S. 1970)


Lass Dir das mal genau "auf der Zunge zergehen" - danach magst Du die tatsächlichen Chancen für Euren Einzelfall besser abschätzen können. Ich finde, es ist eine hohe Hürde, die da genommen werden müsste - eine wirkliche Chance, ohne den Nachweis der Sprachkenntnisse einreisen zu können, sehe ich in Eurem Fall eher nicht ...

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LudwigB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 06.11.2007 um 13:53:05
 
Hallo Schweizer, vielen Dank für die Antwort. Auch wen Du mir eine weniger erfreuliche Nachricht gesandt hast. Natürlich habe ich mir schon gedacht dass es immer anders kommt als wir deutschen es zu Papier (in Paragraphen und Auslegungen) bringen.

Meine Frau wird die ersten Jahre nicht arbeiten müssen weil ich (wie in alten Zeiten) in die Arbeit gehe und Sie den Haushalt versorgen wird. Meine Frau arbeitet noch in Kirgisien als Abteilungsleiterin in einem Pharmaunternehmen, ist also immer noch in einem qualifizierten Umfeld tätig.

Wie gesagt wen meine Frau überhaupt nicht arbeiten wird in den nächsten Jahren, sollte ich sterben (was wir nicht hoffen) bekommt Sie ja Witwenrente als meine Ehefrau. Deutsch wird Sie sicher erlernen im täglichen Umgang mit mir, aber dazu hätten wir ja genügend Zeit wen Sie in Deutschland bei mir leben würde.

Wie gesagt, für den Unterhalt werde ich ohne Problem sorgen können.

Wo ist es sinnvoll sich wegen der genauen Auslegung der Gesetzestexte und weiter Möglichkeiten zu erkundigen 

Danke in voraus, Ludwig
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schweitzer
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Antwort #3 - 06.11.2007 um 14:48:17
 
LudwigB schrieb am 06.11.2007 um 13:53:05:
Wo ist es sinnvoll sich wegen der genauen Auslegung der Gesetzestexte und weiter Möglichkeiten zu erkundigen    


Das ist relativ schwierig zu beantworten. Das Gesetz ist neu, es bestehen noch keine Erfahrungen hinsichtlich der Rechtsprechung. Und auch seriöse Kommentierungen von Juristen zu den neuen Gesetzesteilen gibt es IMHO noch nicht. -

Das würde auch alles nur begrenzt weiterhelfen, da es, wie schon gesagt, immer um Einzelfallentscheidungen geht. -

Mein Vorschlag: Schildert Eure Situation detailliert bei der deutschen Botschaft in Kirgisien und ersucht daraufhin um eine einzelfallbezogene Entscheidung darüber, ob für Deine Frau ein Ausnahmefall angenommen und akzeptiert wird. - Wird ein solcher Ausnahmefall nicht angenommen, stünde Euch als einen von den ersten bezogen auf diesen Gesetzespart der Rechtsweg offen - Dauer der Prozedur: nicht vorhersehbar - Erfolgsaussicht: nicht prognostizierbar - Kosten: nicht absehbar. - Da würde ich mir dann sicher überlegen, doch so schnell wie möglich die Sprachkenntnisse nachzuweisen. - Wird ein Ausnahmefall angenommen und akzeptiert, na dann ... - aber nochmal: ich will und kann diesbezüglich keine Illusionen wecken, allein schon weil in dem Faltblatt des BAMF von "ausnahmsweise" die Rede ist.

Tut mir leid, aber mehr als diese Euch womöglich nicht zufriedenstellenden persönlichen Gedanken, kann ich leider aus oben angedeuteten Gründen nicht liefern.

Gerade deshalb wünsche ich Euch aber um so aufrichtiger alles Gute!

=schweitzer=
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Antwort #4 - 06.11.2007 um 15:38:55
 
LudwigB schrieb am 06.11.2007 um 13:53:05:
Wo ist es sinnvoll sich wegen der genauen Auslegung der Gesetzestexte und weiter Möglichkeiten zu erkundigen 


Hallo, am besten bei der etsprechenden Botschaft anfragen.
Meine zukünftige Frau studiert an der Universität Deutsch als Lehramt und spricht weitere 3 Sprachen(Russisch, Schwedisch, Englisch) fließend. Nach Auskunft der Botschaft muss bei Beantragung der Fzf der blöde Goethe-Wisch trotzdem vorgelegt werden.

LudwigB schrieb am 06.11.2007 um 13:53:05:

Wie gesagt, für den Unterhalt werde ich ohne Problem sorgen können.


Wurde von uns auch in dem Telefonat erwähnt. Es hilft alles nichts. Wenigstens bleibt ihr der Deutsch-Vorbereitungskurs erspart Zwinkernd Das wäre wohl noch der Gipfel!

Gruß
Harald
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LudwigB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 06.11.2007 um 15:51:24
 
Danke an euch alle,

Traurig ist schon blöde noch so lange warten zu müssen. Ich habe nur die Angst dass es bis in einem halben Jahr noch mehr Hindernisse und neue Gesetze geben wird. Aber Fragen kostet nur ein wenig Mut, und wer keine Fragen stellt wird nie dazu lernen. Wir werden es einmal probieren, ob wir mit einem Antrag erfolg haben wird sich zeigen, ich werde es im Forum danach erzählen wie es uns ergangen ist.  weinend

Vielen Dank für eure schnellen Antworten.

Gruss Ludwig
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barabisa
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Antwort #6 - 08.11.2007 um 00:05:31
 
Hast du schon einmal darüber nachgedacht, dass deine Frau in Almaty an der Prüfung teilnehmen könnte? Als Deutschlehrerin meine ich, dass der Lernaufwand für die Prüfung nicht so umfassend ist. Er liegt bei 100 - 200 Stunden Unterricht. In Bischkek gibt es nach meiner Kenntnis mehrere Unis mit deutschen Fakultäten. Vielleicht könnt ihr dort eine Lehrkraft für Privatunterricht gewinnen. Wichtig ist, dass diese auf die Prüfung Start Deutsch 1 und besonders auf das Prüfungsformat hinarbeitet.
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LudwigB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 08.11.2007 um 08:38:31
 
Hallo Barabisa,
danke für die Anregung,  Smiley ich werde meiner Frau diese Information zu senden. Ist auf jeden Fall eine Überlegung wert. Zurzeit erlernt Sie die deutsche Sprache im Goethe-Institut in Bishkek. Doch dass ist sehr allgemein und nicht so speziell auf den A1 Test hin. Aber je mehr Informationen und Tipps bekommen umso besser.

Danke, Ludwig

[glow=yellow,4]Noch eine Information an alle: [/glow]
Die Flyer/Dokumente die es im Internet gibt, in denen ich diesen Absatz gefunden habe mit dem „Hochschulabschluss“ wird im russischen Dokument anders übersetzt als im deutschen Dokument. Im russischen Dokument seht das der Hochschulabschluss in  Ärgerlich Fremdsprachen abgelegt worden sein muss.


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Mikael321
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Antwort #8 - 08.11.2007 um 10:17:01
 
LudwigB schrieb am 08.11.2007 um 08:38:31:
Im russischen Dokument seht das der Hochschulabschluss in  Ärgerlich Fremdsprachen abgelegt worden sein muss.
Es geht um die Integration ! Deutsch kann sie in Deutschland eh schneller, und besser lernen. Schau erst mal bei anabin.de rein, ob der Abschluss deiner Frau in Deutschland anerkannt wird. Wenn das so sein sollte, ist es möglich das sie hier eine Arbeitserlaubnis bekommt. Dazu muss sie Sprachniveau B2 haben, und bekommt dann eine temporäre Zulassung (meist 24 Monate) In (oder nach ) dieser Zeit, kann sie eine Prüfung ablegen. (Gleichwertigkeitsprüfung) Dann bekommt sie eine Zulassung als Apothekerin. Nach 3 Jahren in Deutschland, kann sie dann die Staatsbürgerschaft bekommen, und damit ihre Approbation. Deine Argumentation gegenüber der Botschaft sollte so aussehen:

Um eine schnelle Integration zu gewährleisten ist es nötig das sie SCHNELL Deutsch lernt . (Ohne B2 keine Zulassung !) Und das geht nun mal in Deutschland viel schneller. Und es ist nötig, das sie SCHNELL in Deutschland ist, und die 3 Jahre, die sie hier sein muss um Deutsche zu werden (ein muss für die Approbation !) fangen erst an zu laufen , wenn sie eine AE hat. Außerdem könnte sie neben der Sprachschule auch noch Anpassungskurse der Apothekenkammer besuchen, was in der Heimat nicht möglich ist.

Von 0 bis B2 ca. 6-8 Monate. (wenn sie schnell ist). Dann 24 Monate Anpassungzeit in einer deutschen Apotheke plus die ca. 8 Monate, dann sind die 3 Jahre bis zur Einbürgerung fast um. Ein Job ist dann kein Problem. (auch nicht in den 24 Monaten Anpassungszeit )Eine erlernen der Sprache im Ausland ist da nur Kontraproduktiv, da es die Zeit nur verlängert ! Und die Integration erschwert !

Das Gesetz gibt in deinem Fall, IMHO ein FVZ OHNE A1 Nachweis her. (Bei Ärzten wird das meist auch nicht verlangt) Kommt halt auf die Argumentation an, und wie fundiert euer Plan aussieht ! Eine Zusage einer Apotheke, das deine Frau die Anpassungszeit dort ableisten kann, könnte die ganze Geschichte noch untermauern.

Von NUR Hausfrau, würde ich da nichts sagen ! Dann wäre es nämlich für ihre Berufliche Entwicklung egal, wie lange das FZV läuft.


Michael

PS: Den Antrag auf die Zulassung muss sie spätestens nach 36 Monaten in Deutschland gestellt haben, sonst wird nichts mehr anerkannt !
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LudwigB
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Antwort #9 - 08.11.2007 um 10:48:26
 
Danke Mikael321 auch Dir,

soviel Anteilnahme an unserer Situation, damit habe ich nicht gerechnet. Aber um so mehr Informationen wir haben um so besser. Am Wochenende werden wir wieder miteinander sprechen. Da ich unter der Woche erst gegen 17:30 zu Hause bin und es da in Biskek schon 22:30 haben wir unsere Gespräche auf das Wochenende gelegt. Mal sehen welche der Möglichkeiten für uns in Frage kommen wird, und was am besten für die Zukunft sein wird.

Vielen Dank, Ludwig
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Mikael321
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Antwort #10 - 08.11.2007 um 11:08:07
 
LudwigB schrieb am 08.11.2007 um 10:48:26:
Mal sehen welche der Möglichkeiten für uns in Frage kommen wird, und was am besten für die Zukunft sein wird.
Wenn du noch fragen zur Zulassung oder ähnlichen haben solltest, kannst du mir gerne eine Email oder PM schreiben. Auch mit der Botschaft in Bischkek, kenne ich mich ganz gut aus. (Ein hartes Pflaster, mit junger Chefin !) Viel Glück für euch.


Michael
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Antwort #11 - 12.11.2007 um 09:26:15
 
Hallo Ludwig, hallo Michael,
wir haben auch im August in Bischkek geheiratet und Mitte September von der Sprachnachweispflicht erfahren als meine Frau alle Papiere zusammen hatte. Am nächsten Tag hat sie in Bischkek am Goethe Institut mit dem Sprachkurs begonnen und mittlerweile auch eine Privatlehrerin.
Entgegen ihrer Hoffnung aber erwartungsgemäß hat sie die Prüfung Anfang November nicht bestanden.
Jetzt wird sie es Anfang Dezember in Almaty versuchen. Warum geht Deine Frau nicht mit? Versuch macht klug und bringt Erfahrung im Umgang mit dem Test. Und Deutsch lernen muss sie sowieso ob dort oder hier. Klar gehts hier leichter. Also die Frauen müssen erst mal hierher. Nicht nur wegen Deutsch sondern weil es fürchterlich ist getrennt zu sein. Zulassung, Beruf, Integration kommen erst dann.
Hierher kommen sie nur mit Sprachzertifikat oder über die Ausnahmeregelung, die Ludwig schon gefunden hat.
Auch wir werden versuchen, feststellen zu lassen, dass die Ausnahmeregelung für meine Frau gilt. Aber ich habe da keine große Hoffnung. Meine Frau ist Russin und Musiklehrerin. Wir geben dazu Mitte November alle Papiere einschließlich des Antrages auf Feststellung, dass die Voraussetzungen für die Ausnahme gegeben sind, bei der Botschaft ab und schauen mal, was passiert.
Ihr solltet das auch versuchen. Also alle Papiere und Diplom mit Übersetzung abgeben. Kostet doch nichts! Jedenfalls bedarf es für die Ausnahme keines Sprachstudiums.
Natürlich ist es unbestritten, dass man in Deutschland Deutsch viel besser lernen kann. Und die Lehrer dort machen sehr konservativen Unterricht. Ich habe jedenfalls noch nichts modernes gefunden.
Gut wäre es, wenn sich dort eine Gruppe findet, die unter Anleitung miteinander Deutsch spricht. Neben dem Vokabeln und Grammatik-Pauken ist das nämlich das eigentliche Problem: Es wird zu wenig Deutsch gesprochen und gehört. Die sprechen ja sogar im Deutschunterricht russisch miteinander!? Und es wird sich zuwenig zielgerichtet auf den Test vorbereitet. Man macht nur klassischen Deutschunterricht und nicht intennsive Vorbereitung auf den zu bestehenden Test. Ich lade Deine Frau und andere, die das lesen ein, so eine Runde in Bischkek zu organisieren. Wichtig ist, das dort nur Deutsch gesprochen wird und dass eine moderne Lehrerin gefunden wird. Man kann dann gemeinsam Test üben und lernen.
Wenn interesse besteht, schreibt mir das.
Besteht meine Frau Anfang Dezember nicht, bin ich über die Feiertage (1 Monat) in Bischkek und kann mich kümmern.
Mit gutem Untericht kann man in einem Viertel Jahr von Null den Test bestehen. Man muss den Unterricht finden oder organisieren. Das ist eine Aufgabe.
Übernächste Möglichkeit ist wieder Almaty im April 2008.
o.k. soweit erst mal
Jörg
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LudwigB
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Antwort #12 - 12.11.2007 um 10:06:16
 
Hallo Jörg,

Wenn Deine Frau zurzeit auch dass Goethe-Institut in Bishkek besucht müssten sich die beiden ja im Unterricht begegnen. Ich glaube nicht dass es mehr als eine deutsch Klasse gibt. Meine Frau beklagt sich ständig dass Sie dort nicht den richtigen Unterricht bekommt. Weil alle eine unterschiedlichen Stand haben im Sprachverständnis. Ich habe erst am Wochenende meiner Frau gesagt dass Sie die Prüfung vielleicht in Almty ablegen könnte. Wenn aber unsere Frauen gemeinsam diese Fahrt machen könnten wäre dass natürlich einfacher, billiger und sicher erfolg versprechender. Bitte schreibe mir per E-Mail so können wir die Daten, wen Di möchtest über Mail austauschen und unsere Frauen können sich wegen des gemeinsamen Anliegens zusammensetzten.

Gruß Ludwig
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4irina
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Antwort #13 - 12.11.2007 um 10:44:08
 
Hallo Ludwig,
klar sollten sich die Frauen zusammentun. Oder den Versuch machen. Ich bin aber erst seit heute hier im Forum und kann keine private Email versenden. Bitte schicke Du mir eine solche, Du bist schon lännger hier und kannst das.
Es gibt unterschiedliche Deutschkurse auch für Anfänger. Der Kurs meiner Frau war mit der Prüfung Anfang November zu Ende. Beginn des nächsten Zyklus im Januar. Ich denke überhaupt, dass es gut wäre, wenn sich die Faruen dort absprechen und wir hier miteinander nach Lösungen suchen. eine Gruppe von 4 / 5 Leuten wäre gut. Man kann Übungsmaterial tauschen, gemeinsam üben, organisieren, etc.
Gruß Jörg
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Antwort #14 - 12.11.2007 um 10:45:49
 
Hallo,

den Smalltalk bitte per PN weiterführen Zwinkernd

Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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