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KV für pflegebedürftige Mutter (Gelesen: 5.177 mal)
Tosca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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25.10.2007 um 14:04:14
 
Hallo, erstmal danke an die Macher des Forums, das mir in manchen Lebenslagen schon sehr hilfreich war.

Ich bin seit acht Jahren mit einer ukrainischen Staatsangehörigen verheiratet. Zurzeit ist ihre Mutter zu Besuch. Während des Aufenthaltes wurden durch ärztliche Untersuchungen beginnende Demenz und starke motorische Einschränkungen diagnostiziert. Es gibt keine weiteren Angehörigen in der Ukraine, meine Frau ist die einzige Tochter. Es sind alle Voraussetzungen eines Härtefalles gegeben und die zuständige ABH ist grundsätzlich bereit, einen Aufenthaltstitel zu gewähren. Allerdings mit der Auflage einer ausreichenden Krankenversicherung. Bis jetzt konnte ich weder bei der GKV noch bei den PKV's (Eintrittsalter mit 69 zu hoch) etwas erreichen. Da bei einer erzwungenen Rückkehr meiner Schwiegermutter in die Ukraine meine Ehe auf dem Spiel steht (bei einer weiteren Verschlechterung des Gesundheitszustandes wird meine Frau umgehend in die Ukraine zurückkehren, um Ihre Mutter zu versorgen), benötige ich dringend aussagekräftige Ratschläge.

1.) ist jemanden eine KV bekannt, eventuell auch ausländische im Rahmen des Sozialversicherungsabkommens, bei der ich meine Schwiegermutter trotz des hohen Alters unterbringen kann?
2.) kann trotz festgestellter Pflegebedürftigkeit eine Rückkehr in die Ukraine erzwungen werden?
3.) gibt es übergeordnete Stellen, die sich mit dieser Problematik befassen?

Um Fragen zu vermeiden, hier ein paar Fakten:
Wir leben in gesicherten finanziellen Verhältnissen mit Hauseigentum, die Einkommensnachweise sind mehr als ausreichend.
Meine Schwiegermutter bekommt ukrainische Rente, bei einem Verbleib in Deutschland würde Ihre Eigentumswohnung in der Ukraine vermietet werden.

Im voraus vielen Dank für die Antworten.
Wünsche allen einen schönen Tag.
Tosca
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maki
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Antwort #1 - 25.10.2007 um 14:10:53
 
Hallo Tosca,

es gab chon einige Fragen zu dieser Problemstellung, kannst ja mal suchen (von der Startseite aus).

Wie du ja schon weisst, geht es nur über den §36, die außergewöhnliche Härte eben.
Da dies vorzuliegen scheint, muss nur noch der LU und die KV gesichert sein.

Die Gebühren für die KV sind erwartungsgemäss sehr hoch, falls sich überhaupt eine KV finden lassen sollte, vielleicht könntet ihr auch die Behandlungen selbst bezahlen.

Zu deinen Fragen:
1. Ich kenne keine, wäre gut wenn du uns bescheid sagst falls du doch noch eine finden solltest.
2. Ja
3. keine Ahnung

Gruß,

maki
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trixie
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Antwort #2 - 14.11.2007 um 21:05:37
 
maki schrieb am 25.10.2007 um 14:10:53:
Die Gebühren für die KV sind erwartungsgemäss sehr hoch, falls sich überhaupt eine KV finden lassen sollte, vielleicht könntet ihr auch die Behandlungen selbst bezahlen.


... und solange keine KV besteht, gilt auch der LU als nicht gesichert. Eine Selbstzahlung dürfte dabei nicht ausreichen.

trixie
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Kil_Leri
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Antwort #3 - 24.11.2007 um 23:08:54
 
Hallo,
also ich will mich da jetzt nicht soweit aus dem Fenster lehnen aber seit dem 1.4 muss doch die KV einen nehemn  in der man vorher war. Und wenn man noch in keiner war, dann muss die KV einen nehmen die fiktiv für einen zuständig wäre.
Also in diesem Fall denke ich die GKV. Die kann aber einen nur nehmen, wenn man einen Aufenthalt in Deutschland hat.
Aber wie kann dann das Auländeramt den Aufenthaltstitel von der KV machen mit dem Wissen, dass sie ohne Aufenthaltstitel keine bekommt.
Verstehe ich irgendwie nicht.

MfG
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trixie
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Antwort #4 - 25.11.2007 um 00:16:27
 
Kil_Leri schrieb am 24.11.2007 um 23:08:54:
Und wenn man noch in keiner war, dann muss die KV einen nehmen die fiktiv für einen zuständig wäre.  

Die Schwiegermutter des TE fällt aber nicht in die Gruppe der Pflichtversicherten:

http://www.pkv-financial.de/glossar/vg081.htm

Kil_Leri schrieb am 24.11.2007 um 23:08:54:
Aber wie kann dann das Auländeramt den Aufenthaltstitel von der KV machen mit dem Wissen, dass sie ohne Aufenthaltstitel keine bekommt.

Nachdem -  wie schon gesagt - die Schwiegermutter nicht in die Kategorie der Pflichtversicherten fällt, stellt sich diese Frage gar nicht. Unabhängig davon, gibt es eben Fälle, die nicht lösbar sind, weil die notwendigen Voraussetzungen nicht geschaffen werden können. Das ABH dafür verantwortlich zu machen, dass keine KV möglich ist, ist unfair. Du könntest genauso an die KV herantreten und dich unverständlich zeigen, warum sie die Schwiegermutter nicht versichern.

trixie
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Eduard
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Antwort #5 - 25.11.2007 um 00:52:47
 
trixie schrieb am 25.11.2007 um 00:16:27:

Die Schwiegermutter des TE fällt aber nicht in die Gruppe der Pflichtversicherten:

http://www.pkv-financial.de/glossar/vg081.htm



Diese Webseite berücksichtigt noch nicht die letzte Gesundheitsreform, die Aufzählung ist unvollständig.

Was Kil_Leri meint: Seit dem 1.4.2007 sind Nichtversicherte, die der GKV zuzurechnen sind (z.B.: ehemals freiwillig Versicherte, die wegen Nichtzahlung der Beiträge hinausgeworfen wurden; Auslandsrückkehrer), in der GKV pflichtversichert - SGB V §5 (1) Nr. 13.

Allerdings steht in SGB V §5 (11) einschränkend:

"Ausländer, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Angehörige eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Staatsangehörige der Schweiz sind, werden von der Versicherungspflicht nach Absatz 1 Nr. 13 erfasst, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Befristung auf mehr als zwölf Monate nach dem Aufenthaltsgesetz besitzen und für die Erteilung dieser Aufenthaltstitel keine Verpflichtung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes besteht."

Also wäre die Schwiegermutter wohl auch bei Erteilung einer AE nicht von dieser Pflichtversicherung erfasst.

Eduard

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hge2001
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Antwort #6 - 25.11.2007 um 13:36:46
 
Tosca schrieb am 25.10.2007 um 14:04:14:
.

1.) ist jemanden eine KV bekannt, eventuell auch ausländische im Rahmen des Sozialversicherungsabkommens, bei der ich meine Schwiegermutter trotz des hohen Alters unterbringen kann?
Tosca


Ich halte es für nahezu ausgeschlossen, dass irgendeine GKV sie jetzt noch aufnimmt. Ich sehe nur eine Chance,es  bei den privaten Versicherungen probieren, die dann gewisse Risiken ausschliessen. ( Man müsste dann zwar Prämie bezahlen, würde aber für alle Behandlungskosten, die mit der Demenz zusammenhängen keine Leistungen bekommen). Man sollte da mal verschiede PKV-Versicherungen anschreiben, ob sowas möglich ist. Aber billig wird dies bei einer 69-Frau mit Sicherheit nicht.

Im übrigene würde ich auch mal die Variante überlegen, ob es nicht einfacher wäre, die Mutter in der Ukraine in eine entsprechene Pflege zu geben, was mit Sicherheit billiger und bezahlbarer wäre. Ich kann natürlich den menschlichen Aspekt verstehem, dass deine Frau die Mutter selbst pflegen möchte.

Gruss

hge
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Antwort #7 - 25.11.2007 um 15:14:26
 
hge2001 schrieb am 25.11.2007 um 13:36:46:
Ich sehe nur eine Chance,es  bei den privaten Versicherungen probieren, die dann gewisse Risiken ausschliessen. ( Man müsste dann zwar Prämie bezahlen, würde aber für alle Behandlungskosten, die mit der Demenz zusammenhängen keine Leistungen bekommen).  

Wenn gewisse Risiken ausgeschlossen sind, bleibt noch zu klären, ob die KV dann noch die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt, die vom Gesetzgeber vorgegeben werden.
Denn durch die KV soll ja gerade verhindert werden, dass der VN durch eine Krankheit in eine finanzielle Notlage kommt.

trixie
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Eduard
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Antwort #8 - 25.11.2007 um 18:59:12
 
hge2001 schrieb am 25.11.2007 um 13:36:46:
Im übrigene würde ich auch mal die Variante überlegen, ob es nicht einfacher wäre, die Mutter in der Ukraine in eine entsprechene Pflege zu geben, was mit Sicherheit billiger und bezahlbarer wäre. Ich kann natürlich den menschlichen Aspekt verstehem, dass deine Frau die Mutter selbst pflegen möchte.


Hat zwar nicht direkt mit dem Ausländerrecht zu tun, aber ein Frage an den Threadstarter sei erlaubt: seid Ihr Euch wirklich darüber im Klaren, was es heißt, einen Demenzkranken zu Hause zu pflegen?

Am Anfang geht es noch, aber wenn die Krankheit fortschreitet, ist irgendwann ein Punkt erreicht, wo Deine Frau das definitiv nicht mehr allein schafft. Macht Euch da bitte keine Illusionen, gerade bei Demenzkranken wird die Pflege schon sehr bald zu einem 24-Stunden-Job. Habt Ihr weitere Angehörige, die einspringen können? Wenn nicht, dann braucht Ihr mindestens einen Pflegedienst, der stundenweise kommt, möglicherweise müßt Ihr die Schwiegermutter aber auch zeitweise in einer Einrichtung unterbringen (z.B. weil Deine Frau einfach nicht mehr kann und ein paar Wochen Pause braucht). Könnt Ihr Euch das leisten? Finanzhilfe von der Pflegeversicherung oder vom Sozialamt könnt Ihr ja nicht erwarten...

(Solche Fragen sollte sich eigentlich auch die ABH stellen und nicht nur nach der KV fragen.)

Sorry, wenn das alles sehr negativ klingt, aber wer schon einmal einen Demenzkranken in der Familie hatte, weiss wovon ich rede. Die physische und psychische Belastung durch die Pflege ist enorm. Ganz ohne professionelle Hilfe geht es eigentlich nie. Je früher man sich das klar macht und die eigenen Grenzen erkennt, desto besser für Pflegende und Gepflegte.
Eduard
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Lisette
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Antwort #9 - 25.11.2007 um 21:04:01
 
Stimmt. Ohne Pflegedienst geht es eigentlich gar nicht. Dazu braucht man eine gute ärztliche Betreuung. Mehrere Familienangehörige, die sich in die 23 h-Betreuung teilen. Eine behindertengerechte Wohnung. Und selbst dann ist das nicht einfach.

Grüße          Lisette
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