Hallo,
Ferba schrieb am 20.10.2007 um 14:33:58:- Muß ich für meinen Mann nach der Scheidung (dem Scheidungsurteil) finanziell aufkommen, auch wenn ich nur ein paar Monate während der Ehe gearbeitet habe?
Falls er bedürftg werden sollte wirst Du als Ehefrau unterhaltspflichtig sein, dabei sind natürlich Ehedauer und ehelicher Lebensstandard zu berücksichtigen.
Ferba schrieb am 20.10.2007 um 14:33:58:- Wird mein Einkommen während des Trennungsjahres mit angerechnet?
Für den Trennungsunterhalt ? Ja, für den Ehegattenunterhalt sollte Muleta sich mal räuspern
Ferba schrieb am 20.10.2007 um 14:33:58:- Bin ich während des Trennungsjahres noch für ihn verantwortlich?
Inwiefern ? Jeder ist für sich selbst verantwortlich, aber er hätte ggf. Anspruch auf Trennungsunterhalt.
Ferba schrieb am 20.10.2007 um 14:33:58:- Bekommt er eine Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren und 3 Monaten Ehe (davon haben wir aber nur 2 Jahre und 6 Monate zusammen gelebt, weil der Visaantrag einige Monate in Anspruch genommen hat)? Würde das Trennungsjahr mit angerechnet werden?
Zweimal nein
Ferba schrieb am 20.10.2007 um 14:33:58:- Würde er auch eine Niederlassungserlaubnis bekommen, wenn die Jahre nicht ausreichen würden, er aber eine feste (wenn auch in Teilzeit) Stelle von Anfang an hat?
Nein, sobald die eheliche Lebensgemeinschaft aufgehoben ist (= Trennung) , hat er erst wieder die Möglichkeit eine
NE nach § 9 zu bekommen, soweit dann die übrigen Voraussetzungen dort noch vorliegen.
Grüße
Ronny