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Trennung nach 3 Jahren und 3 Monaten (Gelesen: 863 mal)
Ferba
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Beiträge: 2
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Trennung nach 3 Jahren und 3 Monaten
20.10.2007 um 14:33:58
 
Hallo,

Vor ca. 3 Jahren habe ich meinen Mann (Ausländer) geheiratet, was wohl ein großer Fehler war... denn die Ehe hat nach einiger Zeit nicht mehr funktioniert.
Im Juli dieses Jahres habe ich die Scheidung eingereicht. Wir haben keine Kinder. Er ist von Anfang (in Teilzeit) arbeiten gegangen, ich war damals noch in der Aubildung, gehe aber jetzt in vollzeit arbeiten.

Meine Fragen:

- Muß ich für meinen Mann nach der Scheidung (dem Scheidungsurteil) finanziell aufkommen, auch wenn ich nur ein paar Monate während der Ehe gearbeitet habe?
- Wird mein Einkommen während des Trennungsjahres mit angerechnet?
- Muß ich mein Leben lang für ihn bezahlen?
- Bin ich während des Trennungsjahres noch für ihn verantwortlich?
- Bekommt er eine Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren und 3 Monaten Ehe (davon haben wir aber nur 2 Jahre und 6 Monate zusammen gelebt, weil der Visaantrag einige Monate in Anspruch genommen hat)? Würde das Trennungsjahr mit angerechnet werden?
- Würde er auch eine Niederlassungserlaubnis bekommen, wenn die Jahre nicht ausreichen würden, er aber eine feste (wenn auch in Teilzeit) Stelle von Anfang an hat?

Ich muß dazu sagen, daß wir aus Liebe geheiratet haben. Trotzdem möchte ich gerne wissen, wie es mit ihm in der Zukunft aussieht.

Vielen Dank für eure Antwort im Vorraus!
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 20.10.2007 um 14:55:00
 
Hallo,

Ferba schrieb am 20.10.2007 um 14:33:58:
- Muß ich für meinen Mann nach der Scheidung (dem Scheidungsurteil) finanziell aufkommen, auch wenn ich nur ein paar Monate während der Ehe gearbeitet habe? 


Falls er bedürftg werden sollte wirst Du als Ehefrau unterhaltspflichtig sein, dabei sind natürlich Ehedauer und ehelicher Lebensstandard zu berücksichtigen.

Ferba schrieb am 20.10.2007 um 14:33:58:
- Wird mein Einkommen während des Trennungsjahres mit angerechnet?


Für den Trennungsunterhalt ? Ja, für den Ehegattenunterhalt sollte Muleta sich mal räuspern Zwinkernd

Ferba schrieb am 20.10.2007 um 14:33:58:
- Bin ich während des Trennungsjahres noch für ihn verantwortlich? 


Inwiefern ? Jeder ist für sich selbst verantwortlich, aber er hätte ggf. Anspruch auf Trennungsunterhalt.

Ferba schrieb am 20.10.2007 um 14:33:58:
- Bekommt er eine Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren und 3 Monaten Ehe (davon haben wir aber nur 2 Jahre und 6 Monate zusammen gelebt, weil der Visaantrag einige Monate in Anspruch genommen hat)? Würde das Trennungsjahr mit angerechnet werden? 


Zweimal nein Zwinkernd

Ferba schrieb am 20.10.2007 um 14:33:58:
- Würde er auch eine Niederlassungserlaubnis bekommen, wenn die Jahre nicht ausreichen würden, er aber eine feste (wenn auch in Teilzeit) Stelle von Anfang an hat?
 


Nein, sobald die eheliche Lebensgemeinschaft aufgehoben ist (= Trennung) , hat er erst wieder die Möglichkeit eine NE nach § 9 zu bekommen, soweit dann die übrigen Voraussetzungen dort noch vorliegen.

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Ferba
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Beiträge: 2
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 20.10.2007 um 15:07:58
 
Hallo Ronny,
danke für deine Antwort. Hab ich das richtig gelesen, daß man fünf Jahre verheiratet sein muß?
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.926

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Geschlecht: male
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 20.10.2007 um 22:11:29
 
Ferba schrieb am 20.10.2007 um 15:07:58:
Hab ich das richtig gelesen, daß man fünf Jahre verheiratet sein muß? 

Hi,
nein, das hast Du falsch verstanden. Er hat ein
eigenständiges Aufenthaltsrecht und wenn er ins-
gesamt fünf Jahre AE hat, kann er eine NE bean-
tragen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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