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Ich möchte die Scheidung nach 1,5 Jahren Ehe (Gelesen: 3.821 mal)
acqua112
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ich möchte die Scheidung nach 1,5 Jahren Ehe
20.10.2007 um 06:29:56
 
Ich bin seit Juni 2006 mit einem Trinidadier verheiratet. Seit September 2006 leben wir zusammen in Deutschland. Im Dezember 2006 kam unser gemeinsamer Sohn zur Welt. Zurzeit bekommen wir beide ALG II, was für mich kein Zustand ist, weil ich immer gearbeitet habe. Traurig

Wir streiten uns sehr viel, wenn er zuhause ist, denn oft ist er über Stunden weg und ich weiß nicht was er tut noch mit welchen Leuten er sich abgibt. Dies sagte ich etwas abfällig, weil ich weiß, dass er mit Marihuana dealt. Ich toleriere es überhaupt nicht, aber er meint, er müsse sich was 'nebenher' verdienen dürfen. Ich mache mir nur sehr große Sorgen. Auch wegen meines Sohnes.

Er bedroht mich. Eine seiner Drohungen war z.B., dass einer seiner Freunde ein Killer wäre und ich mich in acht nehmen solle. Ich nehme solche Aussagen sehr ernst, auch wenn sie wahrscheinlich nur gemacht werden, um mir Angst einzujagen. Einmal kam es bei einem Streit zu Handgreiflichkeiten. Ich fühle mich sehr unwohl und ungeheuerlich unter Druck gesetzt.

Ich möchte mich gerne schnellstens trennen. Nur wie mache ich das als ALG II-Empfängerin mit Kind? Ich bin ja froh, diese Wohnung zu haben. Er selber wird sicherlich keine eigene Wohnung vom Amt finanziert bekommen. Kann man von mir verlangen, weiterhin mit ihm zusammenzuleben? Wenn wir uns trennen und er ausreisen muss, wie können wir geschieden werden? Was, wenn er gar nicht ausziehen will?

Ich kann so leider nicht weiterleben.  weinend
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maki
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Beiträge: 4.510

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ich möchte die Scheidung nach 1,5 Jahren Ehe
Antwort #1 - 20.10.2007 um 11:38:07
 
Der Ausländerrechtliche Aspekt:
Er wird das (geteilte) Sorgerrecht für euer Kind haben, damit kann er auch nach der Scheidung in D bleiben.

Deine anderen Fragen kann ich dir nicht beantworten.
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acqua112
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Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ich möchte die Scheidung nach 1,5 Jahren Ehe
Antwort #2 - 20.10.2007 um 12:35:32
 
Und wer kommt für seinen Unterhalt auf bis zur Scheidung? Ich selber bekomme ALG II.
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miramax
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ich möchte die Scheidung nach 1,5 Jahren Ehe
Antwort #3 - 20.10.2007 um 17:53:21
 
Zu der wesentlichen Frage:

Der STAAT natürlich,wer sonst?
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Gruesse
 
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acqua112
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Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 21.10.2007 um 11:26:59
 
Gut?!
Ich dachte immer, dass wenn noch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht erlangt wurde, die ABH wohl die Aufenthaltsdauer verkürzt und dann ausgerreist werden muss. Es sieht  dann also anders aus, wenn ein Kind da ist? Nun, es ist ja nicht gesagt, dass nach einer Scheidung beide das Sorgerecht haben. Kann ja auch sein, dass ich es alleine bekomme.

Was mache ich aber jetzt? Ich fühle mich massiv bedroht. Mein Mann wird aber nicht freiwillig ausziehen. Muss ich dann mit Kind hier raus?
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janetm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #5 - 21.10.2007 um 13:22:04
 
Vielleicht mal eine Beratungstelle aufsuchen, Adressen findest du hier:

http://www.frauenberatungsstellen.de/ergebnis_liste.php?

Liebe Grüße

janetm

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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 27.10.2007 um 14:04:03
 
acqua112 schrieb am 20.10.2007 um 06:29:56:
Ich bin seit Juni 2006 mit einem Trinidadier verheiratet. Seit September 2006 leben wir zusammen in Deutschland. Im Dezember 2006 kam unser gemeinsamer Sohn zur Welt. Zurzeit bekommen wir beide ALG II, was für mich kein Zustand ist, weil ich immer gearbeitet habe. Traurig


Sprich: das Mutterschaftsgeld oder wie das jetzt für Geburten aus dem Vorjahr heißen mag, reicht nicht für Euch drei, und es wird aufgestockt?

Dein Angetrauter wird wohl zu Sprachkurs oder Arbeitssuche oder Zusatzjob verpflichtet.

Wegen der Bedrohung und ggf. auch des Drogenhandels (wenn er es denn partout nicht lassen will) wendest Du Dich nach entsprechender Frauenberatung an die nächste Dienststelle der Kriminalpolizei, die früher oder später sowieso auf ihn kommen wird. Mag allerdings sein, daß Du dann auch Polizeischutz brauchst und Deinen Mann dann vorsorglich aus der Ehewohnung weisen lassen solltest.

Gruß, ULF
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ich möchte die Scheidung nach 1,5 Jahren Ehe
Antwort #7 - 03.11.2007 um 14:51:40
 
Wenn Du ganz schnell raus willst, sehe ich folgende Möglichkeiten:
1.
mit dem Kind ins Frauenhaus gehen

2.
wenn Dein Mann mal außer Haus ist, das Schloss der Wohnungstür austauschen lassen und ihn nicht mehr reinlassen.
Parallel wegen der Drohungen und des Dealens sofort die Polizei informieren und vor Gericht eine einstweilige Verfügung veranlassen, dass Dein Mann sich Dir nicht näher als xxx km / m nähern darf und dass Du die Wohnung behalten darfst.

Von allen wichtigen Papieren Kopien machen und diese außerhalb der Wohnung bei einer Person Deines Vertrauens lagern (besser noch: die Originaldokumente auslagern).
- - - -

Wohnst Du zufällig in Hessen? (ich kenne hier jemanden von der Drogenfahndung). Du kannst mir ja evtl. eine Kurznachricht schicken.

Wichtig ist, dass Du sofort die Ausländerbehörde über Eure Trennung informierst.

Parallel dazu kannst Du beim Jugendamt das alleinige Sorgerecht beantragen.
Gleichzeitig würde ich -bereits jetzt schon- das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind beantragen - nicht dass Dein Mann auf die Idee kommt, sein Kind ins Ausland zu entführen ...
- - - -
Hart IV-Bezug darf einen Menschen nicht daran hindern, sein Recht auf freie Gestaltung seines Lebens aufzugeben. Mach Dir also bitte wegen des Hartz IV-Bezugs keinen Kopf ...
Anwaltliche Hilfe in Sachen Scheidung / Sorgerecht / Aufenthaltsrecht für den Vater / einstweilige Verfügung müsstest Du über einen Beratungsschein bekommen.

Viele Grüße
Janna
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