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Erziehungsgeld oder Kindergarten? (Gelesen: 1.998 mal)
kinder
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19.10.2007 um 16:17:25
 
habe eine Frage hier: weiß aber nicht, ob hier ist richtig für meine Frage:)
Jetzt die Frage:

ich habe schon Erziehungsgeld beangetragen und auch schon bekommen, ob ich noch mein Kind(kleines Baby c.a 1 Jahr alt) zu Kindergarten mitbringen darf? Habe gehört, wenn man schon Erziehungsgeld bekommen, darf man nur Kinder selber Zuhause lassen.
Und bin ich noch im Studium.


Vielen Dank im Voraus!


Lucky

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barbarella
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Antwort #1 - 20.10.2007 um 12:13:50
 
Während des Bezugs von Erziehungsgeld darfst du bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten.
Der Bezug von Bundeserziehungsgeld (in den ersten 24 Lebensmonaten) ist nur einkommensabhängig, d.h. du darfst dein Kind natürlich in die Kita / in den Kiga bringen.
Falls du in einem Bundesland lebst, in dem es anschließend im 3. Lebensjahr noch Landeserziehungsgeld gibt: in Bayern darf das Kind in den Kiga und du bekommst trotzdem Landeserziehungsgeld. Zu den anderen bundesländern - aber das gibt es sowieso nur in wenigen - kann ich nichts sagen.

Also im 2. Lebensjahr des Kindes darf es definitiv in den Kiga und du bekommst trotzdem Erziehungsgeld - das ist nur vom Einkommen abhängig.
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kinder
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Antwort #2 - 21.10.2007 um 16:47:35
 
Vielen Dank für deine nette Antwort, aber in den Brief von Amt habe ich gesehen:

...............................mit einem Kind, für das ihm die Personensorge zusteht, im einem Haushalt lebt, dieses Kind selbst betreut und erzieht und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.
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barbarella
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #3 - 21.10.2007 um 17:43:24
 
"Dieses selbst betreut und erzieht" soll verhindern, dass das Kind in einer Pflegefamilie lebt oder bei der Oma und man trotzdem Erziehungsgeld dafür beantragen möchte.

Wenn du dein Kind nicht in eine Kita geben dürftest, dann wären die 30 erlaubten Stunden Arbeit pro Woche ein Witz - oder soll man das Kind mit zur Arbeit nehmen?

Nun ja, ich spreche aus eigener Erfahrung, aber wenn du Zweifel hast: wieso fragst du nicht einfach das Amt?  Zwinkernd
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Antwort #4 - 21.10.2007 um 18:13:41
 
Laut lachend Zwinkernd
ich glaube dich ja wirklich, nur habe nicht ganz verstanden, was in den Brief geschrieben ist.

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