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Nachweis von Eigentum für FZF (Gelesen: 883 mal)
sammy_xx
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Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nachweis von Eigentum für FZF
19.10.2007 um 11:06:38
 
Hallo Leute,
meine Frau hat einen Antrag auf FZF bei der deutschen Botschaft in Kabul gestellt.
Die wollen jetzt einen Mietvertrag bzw. Nachweis über Eigentum.
Habe heute beim Amtsgericht einen beglaubigten Grundbuchauszug geholt.
Reicht das?
Es handelt sich um ein 3 Familienhaus das ich mit meinem Bruder
zusammen gekauft habe. Da steht was von Hof- und Gebäudefläche...
Ausserdem kommt noch hinzu, das es zurzeit nur eine Auflassungsvormerkung
ist, da wir das Haus erst vor 1,5 Monaten gekauft haben.
Würde das ausreichen?
Kann ich das Ganze eigentlich einscannen und als email an meine
Frau schicken damit sie es dann ausdrucken kann? Mit der Post
ist wohl so gut wie unmöglich.

Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Smiley

Danke und Gruss

Sami
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ChicaLoca
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Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 19.10.2007 um 12:22:37
 
Seltsam, dass die Botschaft diese Unterlagen schon haben will, da sie den Antrag doch eh der zuständigen ABH zwecks Zustimmung übersendet und die ABH dann eigentlich diese Unterlagen von dir anfordert.

Frag doch mal nach, ob es ausreicht, wenn du die Unterlagen dann persönlich bei der ABH abgibst.
Ansonsten faxt du sie deiner Frau, sie legt die der Botschaft vor und die schickt das alles zur ABH.
Das ist doch eigentlich unnötig.
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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sammy_xx
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Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachweis von Eigentum für FZF
Antwort #2 - 19.10.2007 um 14:35:44
 
danke für die schnelle Antwort.
Ich hatte hier bei zuständigen ABH angerufen und gefragt was
ich alles machen muss. Die sagten mir, das meine Frau in Kabul
einen Antrag stellen muss. Die Botschaft würde sie dann anschreiben
und die würden sich dann bei mir melden.
Ist das der normale Weg?
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 21.10.2007 um 11:48:32
 
sammy_xx schrieb am 19.10.2007 um 14:35:44:
Ich hatte hier bei zuständigen ABH angerufen und gefragt was
ich alles machen muss. Die sagten mir, das meine Frau in Kabul
einen Antrag stellen muss. Die Botschaft würde sie dann anschreiben
und die würden sich dann bei mir melden.
Ist das der normale Weg?


Ja, ist es. Ggf. könntest Du Unterlagen für deutsche Auslandsvertretungen auch über das Auswärtige Amt, Berlin, einsenden.

Gruß, ULF
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