Guten Morgen Schleswiger,
die Frage ist ganz schwer zu beantworten. - Grundsätzlich wird man erst einmal die ausländer- und die sozialrechtliche Seite auseinanderhalten müssen. Was ausländerrechtlich erlaubt sein kann, muss sozialrechtlich noch längst nicht erlaubt sein. (Insofern ist eine unterschiedliche Sichtweise von
ABH und ARGE nicht von vornherein ungewöhnlich.)
Nach meinem Wissen gibt es im
SGB II keine explizite Aussage zur Frage einer Nebenwohnsitznahme. Ansonsten ist es aber so, dass für ALG II -Bezieher im Falle eines Umzuges immer ein vorherige Zustimmung der ARGE erforderlich ist, wenn man nicht riskieren will, dass man Leistungen gekürzt bekommt oder dieser ganz verlustig geht. Einem Umzug wird grundsätzlich nur bei Vorliegen eines "wichtigen Grundes" zugestimmt - was das sein kann, ist zwar grundsätzlich definiert, letztlich und wesentlich aber immer auch Ermessenssache.
Bei einer Nebenwohnsitznahme liegt nun zwar kein klassischer Umzug vor, allerdings könnte die ARGE schon (berechtigte) Einwände dagegen haben, vor allem dann, wenn durch die Nebenwohnsitznahme zusätzliche Kosten entstehen (wer bezahlt die Miete für den Nebenwohnsitz, wenn schon am Hauptwohnsitz ALG II bezogen wird?) bzw. die Erreichbarkeit im Rahmen der Mitwirkungspflicht nicht hinreichedn sichergestellt ist.
Einzelfallbezogen könnte sie
IMHO allerdings auch zustimmen, insbesondere dann, wenn wirklich hinreichende Erfolgsaussicht für eine Arbeitsaufnahme besteht - aber, wie gesagt, das wäre eine einzelfallbezogen zu klärende Sache.
Wenn die ARGE nun allerdings an sich keine Einwände gegen die Wohnsitznahme geltend gemacht hat, wäre ihr Verhalten in dem von Dir geschilderten Fall tatsächlich zu hinterfragen.
Interessant wäre zum Beispiel, ob denn am Ort des Nebenwohnsitzes die Teilnahme am Integrationskurs parallel zur möglichen Erwerbsarbeit überhaupt realsierbar wäre. Eine mögliche andere Fragestellung könnte sein, um was für eine Arbeit es sich am Nebenwohnsitz handeln würde - wäre es nur ein möglicherweise kurzfristiger Aushilfsjob oder bestünde die wirkliche Chance einer nachhaltigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung?
Für eine solche sind allerdings in der Regel zumindest einigermaßen gute Deutschkenntnisse zumeist eine nicht unwichtige Voraussetzung und insofern könnte die ARGE ein berechtigtes Interesse daran haben, dass zunächst der Integrationskurs "mit voller Kraft und vollem zeitlichen Einsatz" realisiert wird.
Du siehst, es gibt da eine ganze Reihe von Dingen an deren Klärung nachvollziehbar von seiten der ARGE ein Interesse bestehen kann. -
So gesehen wäre es hilfreich zu wissen, mit welcher Begründung denn die ARGE die Teilnahme am Integrationskurs am Nebenwohnsitz abgelehnt hat.
Eventuell haben dabei ja einige der hier dargestellten Erwägungen eine Rolle gespielt ...
=schweitzer=