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Familienzusammenführung nach 28.8.07 (Gelesen: 1.106 mal)
bluemoon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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18.10.2007 um 21:19:40
 
Hallo liebe Leser,

bin hier neu angemeldet und durchweg begeistert von diesem Forum. Es ist eine grosse Hilfe für mich und meine Frau.  Danke schon im Voraus für eure Hilfe...

Habe zunächst nur eine sehr kurze Frage, da ich hier schon viel gelesen hab:

Hat jemand Erfahrung mit der Berliner Ausländerbehörde? Weiss jemand wie lange MOMENTAN die Bearbeitung eines Visums für Familienzusammenführung in Berlin braucht (ca.)?
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andromeda33
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.10.2007 um 21:28:41
 
Hallo Bluemoon,
in Berlin kannst mit zwischen 2 Monaten und........ rechnen.
Je nach Fall und Herkunftsland des ausländischen Ehepartners.
Bei mir hat es 9 Monate gedauert aber weiss von einigen das es auch schneller gehn kann.
Lg.Andromeda
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 18.10.2007 um 21:35:19
 
Guten Abend,

nur noch einmal zur Klarstellung, die ABH Berlin (und jede andere) ist nur ein Teil im "Puzzle" FzF-Visum.

Was die Dauer der Antragsbearbeitung betrifft, so spielt das Herkunftsland u.U. eine wichtige Rolle, die Frage der Vollzähligkeit und Qualität der vorzulegenden Papiere, die Frage des Nachweises einfacher Deutschkenntnisse durch den Antragsteller, die Arbeitsbelastung der Botschaft und ggf. auch die "Vorgeschichte" des Antragstellers.

Nach all dem eine seriöse Prognose geben? - ich wage es nicht. Ich weiß nur, dass die ABH Berlin tendenziell und wohl auch real chronisch überlastet ist - also hinsichtlich dieses Teilaspekts des Puzzles im Zweifel lieber etwas mehr Zeit einplanen.

Angesichts dessen wünscht um so mehr ein möglichst reibungsloses und zügiges Bearbeitungsverfahren:

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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bluemoon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 18.10.2007 um 22:12:46
 
Hallo ihr beiden, Danke euch für die schnellen Antworten.

Nun zur Vollständigkeit der Papiere. Haben alles was vorerst von uns verlangt wurde in der deutschen Botschaft im Heimatland meiner Frau abgegeben. Diese hat die Unterlagen durchgeschaut und keinen Einwand gegen die Form der Unterlagen vorgebracht. Die Papiere sind jetzt schon seit ein paar Wochen in Berlin. Kann die Ausländerbehörde jetzt noch sagen dass ihr dies oder jenes Papier nicht passt und sie Klärungsbedarf hat?

Ist unsere Ehe inzwischen automatisch in Deutschland anerkannt?

Ab wann gilt die Zählung zur 3 Monatsregel zur Untätigkeit? Ab dem Zeitpunkt wo die Papiere in der Botschaft eingereicht wurden oder ab dem der Ankunft in der Ausländerbehörde?

Wird der Arbeitsprozess in der Ausländerbehörde gestoppt, solange keine Sprachprüfung abgelegt wurde?

Fragen über Fragen,... aber man klammert sich an alles nicht wahr?
Gruss, bluemoon.
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Dan
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hi ;-)


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Antwort #4 - 19.10.2007 um 08:59:22
 
Zitat:
Ist unsere Ehe inzwischen automatisch in Deutschland anerkannt?  


Das kommt drauf an wo deine Frau herkommt? Nicht alle Urkunden aus jedem Land werden einfach so in Deutschland anerkannt. Und selbst wenn du in einem Land geheiratet hast dessen Urkunden in Deutschland anerkannt werden muss immer erst noch die rechtmäßigkeit der Eheschließung überprüft werden.

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/BeglaubigungLegalisation...

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/BeglaubigungLegalisation...

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/BeglaubigungLegalisation...


Da kannst du mal nachschauen ob für das Herkunftsland deiner Frau eine Apostille besteht bzw. eine legalisation der Urkunden in Frage kommt.

Eine Legalisation muss aber nicht zwingend Gefordert werden. Meine Frau stammt aus Nigeria, geheiratet haben wir aber in Österreich. Wir hatten das Glück, dass die ABH Berlin bei uns auf eine Legalisation verzichtet hat, was die Sache ziemlich schnell (4 Monate von Hochzeit bis Visum, noch mal 3 Wochen bis zur AE für 3 Jahre)  und kostengünstig gemacht hat. Übrigens kann ich über die MA der ABH Berlin nur gutes sagen, die Damen waren trotz der Unmgengen an Arbeit immer sehr nett zu uns.

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bluemoon
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Antwort #5 - 19.10.2007 um 13:17:25
 
Danke für die Antwort.

Das heisst die Ausländerbehörde prüft dann hier in Deutschland noch mal die Rechtmässigkeit der Eheschliessung?

Zum Glück haben wir unsere Papiere schon alle apostillieren lassen. Ist jetzt ca. 11 Wochen her, dass wir alles in der Botschaft abgegeben haben. Denke dann heisst es wohl noch ein bischen abwarten. Bis jetzt hat sich  niemand bei uns gemeldet. Geduld ist eine Tugend.

Gruss, Bluemoon.
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