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Zusammenzug Zum Deutschen Kind (Gelesen: 1.158 mal)
Filiz
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Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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18.10.2007 um 17:54:42
 
Hallo Ihr Lieben Bin Neu Im Forum Hab Ein Problem Aber Keiner Kann Mir Weiter Helfen Ich Weiß Nicht Mehr Weiter.

Ich Bin Allein Erziehend Mein Freun Der Papa Meiner Tochter Ist In Der Türkei Wir Wollen Endlich Zusammen Leben Aber das  geht nicht  weinend
die klene ist schon 14 monate alt ich musste die ganze schwangerschaft und danach alles alleine machen ich bin türkin aber wir sind nicht verheiratet mit mein freund ich war hier bei den ämtern aber die helfen mir nicht weiter
jedes mal eine andere ausrede mein freund muss nach mitte november2007 in den bund das heißt dan noch 2jahre warten dan wird die klene schon über 3 .
er braucht ein visum damit er rüber kommen kann ich hab wegen einer vorabstimmung nachgefragt weil wir nicht mehr so viel zeit haben
aber die haben gesagt können nicht machen weil das neue gesetzt auch noch deutsch kenntnisse möchte die haben mir nur gesagt es tut uns leid bin mit vollen augen rausgegangen ich kann nicht mehr hilft mir doch bitte weinend
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K., Germany
K.
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.10.2007 um 18:39:20
 
Hi Filiz,

ich bin auch neu hier im forum und habe das gleiche vor wie du. heiraten und hier mit meiner liebsten zusammenleben.

meine verlobte ist ausserdem schwanger und bekommt im november ein kind.

da sie aber nicht den sprachkurs machen muss, sparen wir uns jetzt schon mal viel zeit.

schau doch mal hier: http://www.goethe.de/ oder suche hier im forum.

hier kann er einen sprachkurs machen, sofern er keinen hochschulabschluss etc...

viel glück,

kel
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Filiz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #2 - 18.10.2007 um 18:42:55
 
Wenn er hier ist ist das ja alles kein problemm mit den kurs aber ich steh jetzt ohne rad da ich hab gelesen das mann das mit denn kurs garnicht braucht beim zuzammenzug zum kind aber wieso erzählen die mir beim amt was anderes hilft mir doch bitte was kann ich tun in so kurzen zeit Griesgrämig
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 18.10.2007 um 18:45:31
 
welche Staatsangehörigkeit hat das Kind?
hat er die Vaterschaft wirksam anerkannt?

edit: habs mit der Staatsangehörigkeit gerade im thread-Titel gelesen Zwinkernd
wenn die Vaterschaft wirksam anerkannt ist, kann der Familiennachzug zum Kind nicht von Deutschkenntnissen abhängig gemacht werden
das ergibt sich aus § 28 Abs. 1 Satz 5 AufenthG
Zitat:
(1) 1 Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen

1. Ehegatten eines Deutschen,

2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,

3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge

zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. 2 Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen. 3 Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden. 4 Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird. 5§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden.
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Filiz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #4 - 18.10.2007 um 18:55:02
 
Das Kind Hat Die Deutsche  Und Ich Selbst Die Türkische
Nein Noch Nicht Aber Das Wäre Kein Problem Das Hätte Ich In Einer Woche Fertig Würde Nach Türkei Fliegen Und Mit Im Zusammen ZurDeutschen Botschaft Mit Geburtsurkunde Und Da Die Vaterschaft Annerkennen Lasen Und Das Gemeinsammesorgerecht Bestätigen
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 18.10.2007 um 19:00:10
 
ok, dann schnellstmöglich die Vaterschaft anerkennen lassen und das Sorgerecht klären und dann den Visumantrag stellen (wie gesagt, kann nicht von den Deutschkenntnissen abhängig gemacht werden)
es wird von der Zeitplanung natürlich sehr knapp, auf eine Vorabzustimmung besteht kein Anspruch
bestand keine Möglichkeit, die Angelegenheit schon früher zu regeln?
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Filiz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #6 - 18.10.2007 um 19:10:33
 
nein leider nicht ich wusste die ganzen sachen nicht wo ich zum ersten mal beim amt war haben die mir erzählt mit arbeit und das wir verheiratet sein mussen und deswegen warte ich seit über ein jahr erst vor kurzem habe ich das gehört das mann das nicht braucht aber jetzt habe ich keine zeit mehr was soll ich nur tun Griesgrämig
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Filiz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #7 - 19.10.2007 um 13:18:03
 
Hier habe ich heute nochmals bei der ausländerstelle nachgehackt aber die meinen die gesetze hätten sich am 28.08.2007 geändert und die deutsch kenntnisse braucht mann.
Aber ich habe auch in der deutschen botschaft in izmir angerufen die wiederum meinten das ist nicht notwendig ich würde das mit der sprache nicht benötigen ich steh wieder böld da warum bekomme ich überall andere auskunfte.
Hat keiner eine ahnung zum thema hilft doch bitte..
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 19.10.2007 um 16:04:01
 
Filiz schrieb am 19.10.2007 um 13:18:03:
die meinen die gesetze hätten sich am 28.08.2007 geändert

richtig
Filiz schrieb am 19.10.2007 um 13:18:03:
und die deutsch kenntnisse braucht mann.

nur zum Teil richtig

nochmal:
vor der Gesetzesänderung waren keine Deutschkenntnisse notwendig. Nach der Änderung werden Deutschkenntnisse für den Familiennachzug zum Ehegatten (auch zum deutschen) verlangt. Beim Familiennachzug zum deutschen Kind sind aber keine Deutschkenntnisse notwendig. Rechtsgrundlage hatte ich schon weiter oben zitiert.
Sprich die ABH mal darauf an.
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