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Ehe ausländische Studentin und Deutscher (Gelesen: 5.807 mal)
blackisbeautiful
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17.10.2007 um 12:42:08
 
Lieber i4a Team,

vielen Dank für dieses tolle Forum!
Ich habe mehrere Fragen – zu meiner Person: ausländische Studentin (ich hoffe, dass ich mich diesen semester noch rückmelden kann, ich will es auf jeden Fall schaffen – ich habe einen Antrag gestellt, weil ich im 7. Semester bin und mein Vordiplom noch nicht habe also die Uni wird mir gegen Ende Oktober eine Antwort geben). Ich bin seit Anfang 2000 in Deutschland. Ich war 3 Jahre schwer krank (mehrere OP’s und längere Krankenhausaufenthalte) deswegen konnte ich nicht ordnungsgemäß studieren. Am Anfang war ich im Studiengang Mathematik immatrikuliert, ich habe in 6 Semester nur 3 Prüfungen wegen der Krankheit bestanden und konnte innerhalb derselben Universität zum anderen Studiengang Elektrotechnik wechseln. Das war kein Problem bei der Ausländerbehörde. Ich muss regelmässig zum Arzt und leide auch immer noch aber es geht mir viel besser wie vor 3 Jahren aber ich kann nicht normal studieren und kann manchmal meine Vorlesungen nicht besuchen. Kleine Zusammenfassung:

2000 – Sprachurs
: Mathematik , abgebrochen – Studiengangswechsel
seit 2004: Elektrotechnik

Mit der ABH gab es bis jetzt keine Probleme, immer für 2 Jahre kann ich meine AE verlängern.

1. Es gibt aber diese Grenze für 10 Jahre – was passiert wenn ich mich an der Uni jetzt nicht rückmelden kann? Ich habe mir überlegt an der FH zu wechseln, mein Freund unterstützt mich auch dafür, da er selbst an der FH studiert hat. Kann man diese Grenze für besondere Fälle erweitern? Ich kann vom Krankenhaus alle Papiere besorgen.

Mich kennt mein Freund schon 7 Jahre und wir leben seit fast ein Jahr zusammen. Er ist bereits mit seinem Studium fertig und arbeitet auch schon 2 jahre. Wir haben die Hochzeit für Dezember 2007 geplant und wegen der ganzen Papiere, die man in Deutschland braucht kommt das nicht mehr hin. Wir haben uns dann für Dänemark entschieden.

2. Macht das Probleme auch wenn ich nur bis August 2007 immatrikuliert war? Meine AE ist noch bis März 2008 gültig, bekomme ich einen Brief von der ABH? Oder bin ich verpflichtet dort zu melden, dass ich nicht rückgemeldet bin? Ist unsere Hochzeit auch im Hinblick auf diese Situation in Deutschland gültig?
Das Standesamt in Koppenhagen braucht nur mein Pass mit gültigem AE und das habe ich ja noch (ich habe dort angerufen).
Ich bin ein wenig verzweifelt, und hoffe dass man nicht alles umplanen muss.

Ich freue mich auf Ihre Antwort und bedanke mich schon ganz herzlich!

Lilian (blackisbeautiful)
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Antwort #1 - 18.10.2007 um 09:38:59
 
Hallo Lilian,

wenn Deine AE tatsächlich weiter gilt, also keine auflösende Bedingung ("erlischt mit Exmatrikulation oder sowas) enthält, sollte es IMHO möglich sein nach der Hochzeit eine andere AE aufgrund Zweckwechsels ohne vorherige Ausreise wegen FzF-Visum zu erhalten. -
Beachte bitte, dass ich mir bei dieser Sache nicht so ganz sicher bin - ich habe hier trotzdem geschrieben, um Dein Post ein bisschen zu "pushen". Das regt (mitunter) dann auch andere user zu einer Meinungsäußerung an.


Nicht ganz unwichtig wäre zu wissen:

Welchen Aufenthaltstitel hat Dein Freund, oder ist er Deutscher? Wäre durch seine Arbeit (insbesondere , wenn er auch Ausländer ist, Euer beider Lebensunterhalt gesichert?

Zitat:
Es gibt aber diese Grenze für 10 Jahre – was passiert wenn ich mich an der Uni jetzt nicht rückmelden kann? Ich habe mir überlegt an der FH zu wechseln, mein Freund unterstützt mich auch dafür, da er selbst an der FH studiert hat. Kann man diese Grenze für besondere Fälle erweitern? Ich kann vom Krankenhaus alle Papiere besorgen.


Das klingt für mich danach, dass das nur einzelfallbezogen durch Deine ABH zu bewerten sein wird. Deine Krankheit ist sicher ein Argument, starre Grenzen in einem Fall wie Deinem, flexibler zu machen. - Aber auch das sollte vielleicht hier von einem der Experten mal genauer beurteilt werden.

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blackisbeautiful
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Antwort #2 - 18.10.2007 um 10:10:42
 
Hallo Schweitzer, 

vielen Dank für deine Antwort und deine Bemühungen.

Also mein Verlobte ist Deutscher und Unterhalt ist 200% gesichert (guter Job).

Liebe Experte , ich bitte um Rat.

Meine Immatrikulation ist ja zweckgebunden: Aufenthalt gilt nur für mein Studium an der jetzigen Universität. Was für ein Aufenthaltstitel würde ich bekommen, falls ich endültig exmatrikuliert werde und mich erst im Sommersemester an der FH neu immatrikulieren kann? Ich würde praktisch 6 Monate ohne "100% zige gültige AE dastehen" (6 Monate ohne IMMA entsprechen Zwech des Aufenthalt ist nicht mehr erfüllt ...)

Rechtlich gesehen: kann ich was unternehmen, falls die ABH der Meinung ist, dass ich trotz Krankheit 10 Jahre habe mein Studium hier zu beenden? Bzw. dass ich soweiso nicht studierfähig bin? Ich kann nachweisen, dass ich trotzdem Viele Prüfungen abgelegt habe auch wenn ich innerhalb von 7 Jahren nur fast 2 Jahren absolviert habe (bzw. 3 Jahre, da ich 1 Jahr für die Deutschkurse gebraucht habe). Ich brauche auf jeden Fall noch 3 Jahre für mein Studium.

Termin steht schon fest für die Hochzeit (Dezember 2007) ... Aber so viele Fragen. Hoffentlich werde ich den schönsten Tag meines Lebens auch noch geniessen können.

Ich bin für jeden Hinweis dankbar!!!

Einen schönen Tag wünsche ich allen.
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Antwort #3 - 18.10.2007 um 10:41:59
 
blackisbeautiful schrieb am 18.10.2007 um 10:10:42:
Aufenthalt gilt nur für mein Studium an der jetzigen Universität. 


Hallo,

wenn in Deiner AE steht:

Gilt nur für das Studium der Fachrichtung... an der Uni..., dann bist Du falls die Exmatrikulation bereits erfolgt ist, bereits heute ohne eine gültige AE in Deutschland.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #4 - 18.10.2007 um 11:37:59
 
ronny schrieb am 18.10.2007 um 10:41:59:
falls die Exmatrikulation bereits erfolgt ist

Nun - ich habe die Ausführung

blackisbeautiful schrieb am 17.10.2007 um 12:42:08:
weil ich im 7. Semester bin und mein Vordiplom noch nicht habe also die Uni wird mir gegen Ende Oktober eine Antwort geben

so verstanden, dass noch keine Exmatrikulation erfolgt ist, sondern die Uni noch prüft, ob die Betroffene ihr Studium in der noch verbliebenen Zeit (bis zu der 10 jahres Grenze) schaffen konnte.

blackisbeautiful schrieb am 17.10.2007 um 12:42:08:
Macht das Probleme auch wenn ich nur bis August 2007 immatrikuliert war?

Alle müssen sich vom Semester zum Semester "neu" immatrikulieren - was  auch mit der Kontrolle der Entrichtung von Studiengebühren zu erklären ist. Wie sieht es aus mit der Immatrikulation für diesen Wintersemester? Hast du das bereits vorgenommen? Liegt es an dir (weil du dich nicht "zurück" gemeldet hast), oder an der Uni (die erst prüfen will, ob du dein Studium bei den gegebenen Voraussetzungen schaffen kannst), oder an der ABH (die diese Prüfung von der Uni vberlangt hat), dass du noch nicht im Klaren bist, ob du weiter studieren kannst?
* Wenn es an dir liegt - dann sieht es schlecht aus, weil du dadurch dein Studium ohne vorherige Konsultation der ABH, ohne Begründung (Beurlaubungssemester wegen Krankheit o.ä.) und auch ohne Ergebnisse beendet hast - und dadurch hätte Ronny Recht, dann wäre dein Aufenthalt in D schon jetzt unbegründet bzw. nicht mehr gültig / vorhanden.
** Liegt es an der Uni oder der ABH, die noch am prüfen und überlegen sind, welche Abschlusschancen du noch hast, dann ist dein Aufenthaltstitel noch gültig - und es bleibt abzuwarten, wie die Prüfung / Entscheidung ausgeht. Dabei konnte dir zu Gute kommen, dass
blackisbeautiful schrieb am 18.10.2007 um 10:10:42:
Ich kann nachweisen, dass ich trotzdem Viele Prüfungen abgelegt habe auch wenn ich innerhalb von 7 Jahren nur fast 2 Jahren absolviert habe (bzw. 3 Jahre, da ich 1 Jahr für die Deutschkurse gebraucht habe).

blackisbeautiful schrieb am 18.10.2007 um 10:10:42:
Was für ein Aufenthaltstitel würde ich bekommen, falls ich endültig exmatrikuliert werde und mich erst im Sommersemester an der FH neu immatrikulieren kann?

In Zusammenhang mit dem Studium vermutlich gar keinen mehr. Du weißt, dass ein Wechsel des Aufenthaltszwecks während des Studiums (von einer auf einer anderen Studiumrichtung / Studiumeinrichtung) nur sehr beschränkt und in Ausnahmefällen möglich ist - und auch das nicht so oft wie es dem Student passt. Und du hast schon einen Wechsel genehmigt bekommen - vermutlich wegen deiner langwierigen Erkrankung.

blackisbeautiful schrieb am 17.10.2007 um 12:42:08:
Wir haben die Hochzeit für Dezember 2007 geplant und wegen der ganzen Papiere, die man in Deutschland braucht kommt das nicht mehr hin. Wir haben uns dann für Dänemark entschieden.

Das funktioniert aber nur, wenn dein Aufenthaltstitel tatsächlich noch gültig ist. Sollte deine AE bereits ungültig sein, dann kann es passieren, dass die Ehe gar nicht anerkannt wird - nicht weil sie in Dänemark geschlossen wurde, sondern weil du dich hier (und auch dort) bereits illegal aufhältst.

Mir scheint, dass die für dich zuständige ABH gut arbeitet und ihre Ermessensspielräume freundlich und zugunsten des Betroffenen ausfüllt. Ihr (also du und dein Verlobter) könntet zur ABH gehen und euere Pläne mit ihnen besprechen. Möglicherweise wäre man sogar bereit, dir den Aufenthalt in D aus humanitären Gründen (z.B. falls deine Krankheit in Kamerun nicht behandelt werden kann) weiterhin zu ermöglichen, bis ihr geheiratet habt. Möglicherweise würde man dann aber verlangen, dass ihr in Deutschland heiratet - es gäbe dann auch genug Zeit, um alle notwendigen Papiere zu beschaffen.

Wie gesagt - die Geschichte, so wie du sie darstellst, ist nicht ganz verständlich, deswgen sind meine Ausführungen hauptsächlich Vermutungen. Das Dreh- und Angelpunkt des Ganzen ist, in wie fern dein Status als Studentin im Augenblick noch gültig / tatsächlich ist - dabei spielt es keine Rolle, dass die AE noch bis März 2008 gültig ist (die Gültigkeit kann auch nachträglich befristet werden), sondern wie dein Status an der Uni ist, warum du dich noch nicht "zurück" gemeldet hast/ melden konntest.



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Antwort #5 - 18.10.2007 um 12:34:52
 
ronny schrieb am 18.10.2007 um 10:41:59:
wenn in Deiner AE steht:

Gilt nur für das Studium der Fachrichtung... an der Uni..., dann bist Du falls die Exmatrikulation bereits erfolgt ist, bereits heute ohne eine gültige AE in Deutschland.


nicht so hastig, es muss schon etwas von einem "Erlöschen" in der AE stehen, sonst ist sie erstmal weiter gültig (erinnert mich doch etwas an meinen ersten Thread hier...) und könnte nur von der ABH nachträglich in der Geltungsdauer verkürzt werden.

Leider schreiben die Fragesteller aber nur höchst selten den genauen Wortlaut ihrer Nebenbestimmungen.

Muleta
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Antwort #6 - 18.10.2007 um 16:26:06
 
@Ronny: es steht genauso im Pass gilt nur für die Fachrichtung … an der Universität …

Ich bin noch nicht exmatrikuliert, aber auch seit Oktober noch nicht rückgemeldet, da die Universität noch prüft, ob ich meine Prüfungen jetzt noch ablegen darf. Ich habe die sogenannte Vorprüfungsfrist überschritten. Es kann noch bis zum 21. November dauern bis die Universität sich dazu äußert. Ich bin weiterhin pflichtversichert, da die Universität diesem Vorfall weder der Krankenversicherung noch der ABH gemeldet hat.

Bis zur Rückmeldung oder auch Exmatrikulation habe ich wohl kein gültiges AE? Muss ich zu den Behörden selber gehen um dies zu klären?

@Sondra: Die Universität prüft, ob ich überhaupt studierfähig bin bzw. ob ich nicht besser mich zuerst exmatrikulieren müsste um mich nur um die Gesundheit zu kümmern. Ich muss eben noch 3 Prüfungen schreiben um mein Vordiplom zu machen. Und weil ich die Vorprüfungsfrist jetzt überschritten habe, muss geprüft werden, ob ich innerhalb absehbarer Zeit das schaffen kann.
Es liegt an der Uni, weil sie eben mir das Erlaubnis geben soll über die normale Frist noch meine Prüfungen abzulegen.
Die ABH weiß noch gar nichts davon; Bis jetzt habe ich mit den Behörden keine Probleme gehabt.
Also ich warte auf die Antwort der Uni bis spätestens 21. November (unser Rektorat braucht  6 Wochen um dies zu bearbeiten). Hoffentlich kommt es mir zugute, sonst wird die Hochzeit also platzen …

Wenn ich das richtig verstanden habe: sollte sich die Uni entscheiden mir nicht zu erlauben mich rückzumelden, dann wäre mein Aufenthalt bereits seit dem 1.10.2007 erlöschen. Ich müsste am besten die Behörde jetzt schon über meine Pläne informieren?

Meine kronische Erkrankung ist mit Sicherheit nicht im meinem Heimatland in dem Griff zu kriegen (selbst Ärzte hier scheinen damit überfordert zu sein) also ich müsste mit der ABH über die Möglichkeit reden, ob die mir doch den Zweck des Aufenthaltes ändern, damit ich „legal“ in Deutschland bin?

Also die Behörde kann von mir Verlangen die Hochzeit in Deutschland zu machen? Meine Schwester ist in Dänemark und wir haben praktisch schon alles dort geplant für die Hochzeit.

@Muleta: Was habe ich nicht klar ausgedrückt? Ich weiss, dass ich hier wertvolle Informationen bekommen kann – warum sollte ich nicht offen schreiben? Wenn etwas unklar ist, kann ich jederzeit die Information klarer machen. Es steht nicht ausdrücklich dass die AE mit der Exmatrikulation erlöscht, sondern wie Ronny gesagt hat, dass es zum Zweck des Studiums für die Fachrichtung an der Uni gilt.

Soll ich am besten meine ABH informieren , dass ich exmatrikuliert werden kann bzw. noch nicht rückgemeldet bin und es erst in November weiss , oder soll ich zuerst die Antwort der Uni warten und reagieren?

Vielen Dank für die zahlreiche Informationen.
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Antwort #7 - 18.10.2007 um 16:38:32
 
blackisbeautiful schrieb am 18.10.2007 um 16:26:06:
Bis zur Rückmeldung oder auch Exmatrikulation habe ich wohl kein gültiges AE?


Doch, sie ist noch gültig, nach allem was ich Deinem Post entehmen konnte.

Wenn wegen Deiner Krankheit allerdings letztlich doch die Exmatrikulation unvermeidlich würde und Dir das mitgeteilt wird, wäre es an der Zeit mit der ABH über eine "alternative AE" zu "verhandeln". Vorstellbar wäre IMHO ein humanitärer Aufenthalt nach § 25 (5) AufenthG oder ggf. auch nach § 25 (4) 1 AufenthG - letzteres wäre evtl. wegen Deiner Krankheit möglich, allerdings nur solange Du nicht ausreisepflichtig bist.

blackisbeautiful schrieb am 18.10.2007 um 16:26:06:
Also die Behörde kann von mir Verlangen die Hochzeit in Deutschland zu machen?


Das kann sie nicht. Das bleibt Deine Entscheidung.

Es ist nur so, dass Du bei einer Heirat in Dänemark in Deutschland über eine AE verfügen musst, damit Du nicht riskierst zum Zwecke der FzF zunächst erst wieder nach Kamerun ausreisen zu müssen. - Hast Du zum Zeitpunkt der Heirat und Wiedereinreise aus Dänemark eine AE für Deutschland, dann gibt es kein Problem - hättest Du keine AE mehr, träte das besagte Risiko ein.

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Antwort #8 - 18.10.2007 um 16:56:51
 
schweitzer schrieb am 18.10.2007 um 16:38:32:
Wenn wegen Deiner Krankheit allerdings letztlich doch die Exmatrikulation unvermeidlich würde und Dir das mitgeteilt wird, wäre es an der Zeit mit der ABH über eine "alternative AE" zu "verhandeln".


oder der ABH gar nichts mitteilen und im Falle der Exmatrikulation ganz zackig in Dänemark heiraten. Bis die ABH von der Exma Kenntnis erhält und das nötige Anhörungsverfahren durchlaufen hat, ist die Ehe geschlossen und die AE kann unterbrechungsfrei als AE 28 verlängert werden.

Timing ist hier alles.

Muleta
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Antwort #9 - 18.10.2007 um 17:31:24
 
@Muleta, @Schweitzer das sind super neue tolle Neuigkeiten. Ich bin super glücklich. Mein Partner und ich wir kümmern uns jetzt um einen nächstmöglichen Termin spätestens in einem Monat bin ich in DÄ verheiratet und dann kann die Uni enstcheiden was sie will - ich möchte mich auf jeden Fall gegen eine negative Entscheidung rechtlich wehren. Es kann nicht sein, dass all meine Bemühungen bis jetzt einfach nichtig gemacht werden. Ich will weiter kämpfen. Danke für eueren Beitrag dazu. Gefeiert wird es dann zum normalen Termin in Dezember wie geplant Smiley

Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein      Tippi


@Schweitzer: ab wann bin ich ausreisepflichtig? Ich bekäme doch in dem Fall Post von der ABH damit ich zweck AE mich dort vorstellen müsste. Bis dahin sind es noch 4 Wochen - Bis dorthin wird die Hochzeit stattfinden. Also damit nicht mehr relevant (im schlimmsten Fall). Ich gehe jetzt nur vom schlimmsten Fall aus, wobei die Chance nicht allzu klein ist, dass ich mich rückmelden darf.

Großartig das i4a Team , ich war mir sicher, dass ich hier die nötige Infos bekommen würde. Ich bleibe Mitglied um andere auch eventuell zu helfen oder einfach um mich weiter besser zu informieren.

...
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« Zuletzt geändert: 18.10.2007 um 18:30:39 von Tippi »  

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Antwort #10 - 18.10.2007 um 21:06:52
 
blackisbeautiful schrieb am 18.10.2007 um 17:31:24:
ab wann bin ich ausreisepflichtig? Ich bekäme doch in dem Fall Post von der ABH damit ich zweck AE mich dort vorstellen müsste.


Ausreisepflichtig wärst Du, wenn Du keine AE, sondern nur noch eine Duldung oder gar Grenzübertrittsbescheinigung hättest. Das würde dann passieren, wenn Deine AE erlischt oder sie zurückgenommen/widerrufen wird. - Nach dem, was Du geschrieben hast, besteht dafür aber nahezu kein Risiko - jedenfalls nicht, wenn es Euch gelingt, so zeitnah zu heiraten, wie jetzt geplant. Und dann hättest Du Anspruch auf eine "neue" AE - die nach § 28 (1) Nr.1 AufenthG .

Ich wünsche Dir in diesem Sinne viel Glück, eine schöne Hochzeit und vor allem und nicht zuletzt, dass es Dir gesundheitlich sobald als möglich besser geht.

=schweitzer=

P.S. - Ganz herzlichen Dank für Deine nette PN!

=schw.=

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Antwort #11 - 19.10.2007 um 00:46:50
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #12 - 19.10.2007 um 11:06:30
 
@Ronny, @Schweizer, lieber i4a-Team, ich brauche noch euere Hilfe bei dieser Frage:

gibt es in meinem Fall eine auflösende Bedingung der AE wenn da genau steht: "Nur gültig zum Studium an der Universität Stuttgart, Fachrichtung: Elektrotechnik. Beschäftigung bis zu 90 Tage oder 180 halbe Tage im Jahr sowie Ausübung studentischer Nebentätigkeiten erlaubt. Sonstige Erwerbstätigkeit nicht gestattet" (ich habe 1 zu 1 den Text aus meinem Pass hier geschrieben) ???

Wenn diese Frage mit einem klaren NEIN beantwortet werden kann, dann kann ich mich weiter in Ruhe für Dänemark vorbereiten.

Liebe Grüße,

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Antwort #13 - 19.10.2007 um 11:33:48
 
Hallo Lilian,

das bedeutet, dass Deine AE im Rahmen ihrer Befristung solange gültig ist, wie Du an der genannten Universität als Studentin eingeschrieben und nicht exmatrikuliert bist.

Wenn also Deine AE, so wie Du schriebst bis März 2008 befristet ist und die anderen eben genannten Bedingungen erfüllt sind, dann kann Deine soeben getellte Frage mit einem klaren NEIN beantwortet werden.

Viel Glück!

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Antwort #14 - 19.10.2007 um 12:05:44
 
schweitzer schrieb am 19.10.2007 um 11:33:48:
das bedeutet, dass Deine AE im Rahmen ihrer Befristung ... gültig ist,


so würde ich mich dem anschließen.

Im Übrigen krame ich mal ganz tief im Archiv denke da an
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1180693111/29#29
(schon interessant, das nochmal zu lesen...  Zwinkernd)

Muleta
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Antwort #15 - 19.10.2007 um 12:23:52
 
Muleta schrieb am 19.10.2007 um 12:05:44:
schon interessant, das nochmal zu lesen...  )


Der thread hängt bei mir eingerahmt in der Sparte meiner Favoriten hier. Habe seinerzeit zu dem Thema viel hinzugelernt und bin nun froh, bestätigt bekommen zu haben, dass ichs wohl auch einigermaßen begriffen habe  Zwinkernd

Soviel kostenlose Weiterbildung wie durch i4a habe ich wirklich anderswo noch nie erfahren ...

Das war jetzt zwar alles schon OT, durfte aber wohl abschließend hier mal gesagt werden.  Zwinkernd

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Antwort #16 - 19.10.2007 um 13:10:53
 
@Muleta: Vielen Dank für den Hinweis auf diesem schon existierenden Thread. Da sind noch einige Fragen offen (irgendwie hat mich das doch noch ein wenig verunsichert):

Sollte sich die Uni negativ entscheiden (das ist nicht unmöglich … vielleicht sind chronische Studenten an manchen Hochschulen nicht gewünscht), wäre die Hochzeit ja schon abgeschlossen und meine ABH müsste sie annehmen auch wenn ich seit 1.10.2007 nicht mehr rückgemeldet war? Bei mir steht ja keine auflösende Bedingung wie „erlischt bei Exmatrikulation“ und ich musste auch nichts unterschreiben, dass ich meine ABH informieren muss im Fall der Exmatrikulation (noch nicht passiert aber ich bin ja nicht rückgemeldet und ich kann rückwirkend zum 30.09.2007 exmatrikuliert werden , falls Uni negativ auf meinen Antrag reagiert! ) - Also wäre ich praktisch seit dem 1.10.2007 ohne IMMA und somit auch schon illegal in Deutschland? Mein Antrag an der Uni kann zu 50% abgelehnt werden und aber auch zu 50% zugestimmt werden , deswegen die Aufregung und die damit verbundenen Unsicherheiten!

Um meine AE bei der ABH ändern zu lassen (nach der Hochzeit in Dänemark), muss ich auch meine Immatrikulation vorzeigen? Wenn ja dann wäre es ja sinnvoll erstmal zu warten was die Uni sagt, damit man mir im Nachhinein nicht unterstellen kann, dass ich mich irgendwo strafbar gemacht habe? Ich möchte nicht dass irgendein Ausweisungsgrund besteht.

Falls man bei der Änderung der AE bei der ABH keine Immatrikulation braucht dann können wir ja jetzt wie geplant in 4 Wochen heiraten und all dies wäre dann nur ein schlechter Traum?

Die Universität wird mir spätestens 21.11.2007 eine Antwort zukommen lassen (bin ziemlich unruhig, dass es so lange dauert)...

Ich hoffe, ich kann mich einigermassen verständlich ausdrücken. Wenn irgendwas unklar dann bitte fragen, ich schätze euere Hilfe!!!

Vielen Dank und liebe Grüße,

Lilian (blackisbeautiful)  Smiley
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Antwort #17 - 21.10.2007 um 11:57:39
 
blackisbeautiful schrieb am 17.10.2007 um 12:42:08:
2. Macht das Probleme auch wenn ich nur bis August 2007 immatrikuliert war?


Die Immatrikulation galt in Deinem Fall im Zweifel noch in der vorlesungsfreien Zeit weiter bis 30. September oder wann immer bei Euch der Wechseltermin ist.
Ändert hier aber nicht mehr viel.

Gruß, ULF
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Antwort #18 - 22.10.2007 um 03:35:22
 
Hallo ULF,

sorry da habe ich mich wohl vertippt. Bis zum 30. September 2007 war ich auf jeden Fall immatrikuliert.

Ich würde gerne noch Ihre kompetente Antwort zu folgendem Sachverhalt haben.

Um meine AE bei der ABH ändern zu lassen (nach der Hochzeit in Dänemark), muss ich auch meine Immatrikulation vorzeigen? Wenn ja dann wäre es ja sinnvoll erstmal zu warten was die Uni sagt, damit man mir im Nachhinein nicht unterstellen kann, dass ich mich irgendwo strafbar gemacht habe? Ich möchte nicht dass irgendein Ausweisungsgrund besteht.

Oder ist meine AE ohne Berücksichtigung der IMMA im Rahmen ihrer Befristung gültig (da keine Auflagen oder Vermerk wie "erlöscht mit Exmatrikulation"?

Vielen Dank,

Lilian Smiley
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Antwort #19 - 22.10.2007 um 07:45:58
 
blackisbeautiful schrieb am 22.10.2007 um 03:35:22:
Oder ist meine AE ohne Berücksichtigung der IMMA im Rahmen ihrer Befristung gültig (da keine Auflagen oder Vermerk wie "erlöscht mit Exmatrikulation"?  


Noch einmal: Solange Du nicht exmatrikuliert bist, gilt Deine AE im Rahmen Ihrer Befristung. Enthält sie expressis verbis keine auflösende Bedingung, gilt sie so oder so bis zum Ablauf ihrer Befristung. Du bist dann nicht verpflichtet, von Dir aus für Dich ungünstige Angeban der ABH zu melden.

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Antwort #20 - 22.10.2007 um 09:53:13
 
Super Smiley

Vielen Dank Schweitzer, das sind tolle Neuigkeiten! Also ich brauche nicht mehr die Antwort der Uni abwarten (so oder so ist ja mein Aufenthalt gültig und somit - Hochzeit in Dänemark geplant (dann FZF nicht notwendig , da legal in Dänemark ausgereist und wieder in Deutschland eingereist ) - ich lasse euch wissen wie es bei mir dann weitergeht.

Liebes i4a-Team, @Schweitzer, @Muleta, @Sondra, @Ronny - herzlichen Dank für die kompetente Hilfe.

Mein Verlobte und Ich haben jetzt eine Woche Urlaub in Dänemark geplant ... Jetzt bin ich auf jeden Fall beruhigt (aber auch aufgeregt - immerhin Bund für's Leben) - aber auf jeden Fall die glücklichste Frau der Welt!

Ganz liebe Grüße,
Lilian  Durchgedreht
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Antwort #21 - 08.11.2007 um 19:21:13
 
Liebe i4a-Miglieder,

ich bin heute soooooo happy! Ich darf nun an derselben Uni weiterstudieren und habe auch meine neue Immatrikulation für das WS07/08. Also wir werden nächste Woche stressfrei die Hochzeit in Dänemark geniessen.

Ich neige schnell zu verzweifeln, wenn irgendwas nicht 100% klar ist - deswegen waren die letzten Tage für mich echt ein Stress aber nun jetzt ist alles ok.

Ich habe beim Standesamt angerufen wegen anerkennung der Ehe in Deutschland (wir wollen nicht in Deutschland heiraten, Familie lebt in Dänemark).

Also vom Standesamt waren die sehr nett, wir sollen vorbeikommen wenn wir das Familienbuch anlegen möchten und wir sollen alles was an Papiere vorhanden sind, mitbringen (ich weiss gar nicht wo meine Geburtsurkunde ist, seit Umzug vermisse ich sie, na ja vielleicht ist sie in irgendeine Kiste im Keller).

Nur meine Geburtsurkunde wird nach Kamerun geschickt zur Überprüfung aber sonst ist die Ehe anerkannt (die haben sogar gesagt, dass es vielleicht nicht nötig ist, da ich ja keine Asybewerberin bin und meine Identität geklärt sein soll). Und ich kann mit der Urkunde schon bei der ABH meine neue AE nach §28 bekommen.

@schweitzer, @Muleta, @Sondra: dickes Lob, Ihr seid wirklich Spitze weiter so.

Manche Beiträge hier haben mich zur Verzweiflung gebracht aber in die Ruhe liegt die Kraft!

Ich verstehe nun nicht warum in viele Beiträge hier, wenn es um Dänemark geht, man immer davon ausgeht dass die Ehe nochmal überprüft wird?

Hat jemand das schon erlebt? Bei unserem Standesamt sind die nicht dieser Meinung!

Liebe Grüße,

Lilian
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Antwort #22 - 08.11.2007 um 20:00:11
 
Hrezlichen Glückwunsch liebe Lilian
freut mich sehr für dich (bzw. euch) , das es so gut ausgegangen ist.

Bzgl. Überprüfung der Ehe in Dänemark:
Es gibt (ober besser gesagt: jetzt nach der Gesetzesänderung "gab es") viele Eheschließungen, wo einer der Partner mit Touristenvisum geheiratet hat.
Die Dänen sind sehr viel unbürokratischer (oder auch laxer, je nach Sichtweise Zwinkernd in Bezug auf die erforderlichen Dokumente.

Da Du ja eine AE für das Studium in D. hast, sind bei dir sicher keine Probleme mit deinen Dokumenten wie Pass, Geburtsurkunde etc. zu erwarten. Dies ist ja vor deiner Einreise zum Studium alles vermutlich längst überprüft worden.
Es kann sonst bei Touristen aus Ländern mit sog. unsicherem Dokumentenwesen leider passieren, das es da z.B.: noch eine nicht "ordentlich" geschiedene Vorehe gibt, etcpp. In DK wird wenig "überprüft", oft genügt dort zur Eheschließung eine eidestattliche Erklärung.

Eine schöne Hochzeit und gute Gesundheit

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Antwort #23 - 08.11.2007 um 20:20:55
 
Vielen Dank jetflyer,

ich gehöre also zu den privilegierten die noch in Dänemark stressfrei heiraten können. Ich muss ehrlich sagen, ich freue mich wirklich, dass die in Dänemark so unkompliziert sind sonst könnte ich eine Hochzeit erst in 6 Monate oder so planen und Steuervorteile dieses Jahres blieben uns so als Verlust Zwinkernd.

Aber ich freue mich zu wissen, dass es keine Probleme geben wird und ich hoffe, dass man es den "anderen" nicht so schwer macht . Wenn ich hier lese wie lange so eine FZF dauert ...

Ich hoffe, dass meine Geburtsurkunde von der deutschen Behörde schon vor 8 Jahren übreprüft wurde?!

Liebe Grüße,

Lilian
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Antwort #24 - 16.12.2007 um 13:15:26
 
Liebe i4a Mitglieder,

die Hochzeit hat wunderbar geklappt und die AE nach §28 wurde auch für 2 Jahre ausgestellt. Die Anerkennung der Ehe war kein Problem mit der Apostille auf der Heiratsurkunde. Ohne Apostille wollte die Standesbeamtin und die Meldebehörde die Ehe nicht eintragen, weil die Urkunde unvollständig sei. Aber Apostille vom Außenministerium in Kopenhagen hat eine Woche gedauert. Wir wollen in Deutschland ein Familienbuch anlegen und die Standesbeamtin will noch meine Geburtsurkunde auf jeden Fall überprüfen lassen. Ich bin mal gespannt wie lange es dauert Smiley

jetflyer schrieb am 08.11.2007 um 20:00:11:
Da Du ja eine AE für das Studium in D. hast, sind bei dir sicher keine Probleme mit deinen Dokumenten wie Pass, Geburtsurkunde etc. zu erwarten. Dies ist ja vor deiner Einreise zum Studium alles vermutlich längst überprüft worden.


Tja das hat mich gewundert, dass die Geburtsurkunde noch überprüft werden muss. Ich bestand aber darauf, dass die Standesbeamtin sich erkundigt, ob doch nicht vor Einreise zum Studium schon überprüft worden ist. Das kostet nähmlich zwischen 20 und 300 Euros ...

Na ja im moment klappt irgendwie alles, deswegen mache ich mir da keine Sorgen.

Vielen Dank für euere Hilfe,

Lilian Smiley
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Antwort #25 - 16.12.2007 um 13:28:40
 
Nochmals Glückwunsch Lilian,

Die Überprüfung der Geburtsurkunde ist eine Forderung Deines Standesamtes, offenbar ist es bei diesem Standesamt "usus" vor Anlage des Familienbuchs dies zu tun.

Es gibt aber keine sog. "Anerkennung" der Heirat in D! Du hast es schon richtig geschrieben, die Ehe wird nur auf der Meldebehörde "eingetragen".

Ausländerrechtlich ist damit (und mit der Erteilung der §28 AE) alles erledigt. Das Familienbuch mußt Du nicht anlegen lassen, die damit verbundenen Aufwände und Kosten sind völlig "freiwillig".

Ich selber habe z.B. mit meiner russischen Frau das bis heute nicht "getan" Smiley, weil ich mich bezgl. Geburtsurkunde da bis heute nicht aufraffen konnte. Das DIng ist manchmal nämlich schwierig incl. Apostille zu beschaffen, aber das ist OT..

Liebe Grüße

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