ronny schrieb am 18.10.2007 um 10:41:59:falls die Exmatrikulation bereits erfolgt ist
Nun - ich habe die Ausführung
blackisbeautiful schrieb am 17.10.2007 um 12:42:08:weil ich im 7. Semester bin und mein Vordiplom noch nicht habe also die Uni wird mir gegen Ende Oktober eine Antwort geben
so verstanden, dass noch keine Exmatrikulation erfolgt ist, sondern die Uni noch prüft, ob die Betroffene ihr Studium in der noch verbliebenen Zeit (bis zu der 10 jahres Grenze) schaffen konnte.
blackisbeautiful schrieb am 17.10.2007 um 12:42:08:Macht das Probleme auch wenn ich nur bis August 2007 immatrikuliert war?
Alle müssen sich vom Semester zum Semester "neu" immatrikulieren - was auch mit der Kontrolle der Entrichtung von Studiengebühren zu erklären ist. Wie sieht es aus mit der Immatrikulation für diesen Wintersemester? Hast du das bereits vorgenommen? Liegt es an dir (weil du dich nicht "zurück" gemeldet hast), oder an der Uni (die erst prüfen will, ob du dein Studium bei den gegebenen Voraussetzungen schaffen kannst), oder an der
ABH (die diese Prüfung von der Uni vberlangt hat), dass du noch nicht im Klaren bist, ob du weiter studieren kannst?
* Wenn es an dir liegt - dann sieht es schlecht aus, weil du dadurch dein Studium ohne vorherige Konsultation der
ABH, ohne Begründung (Beurlaubungssemester wegen Krankheit o.ä.) und auch ohne Ergebnisse beendet hast - und dadurch hätte Ronny Recht, dann wäre dein Aufenthalt in D schon jetzt unbegründet bzw. nicht mehr gültig / vorhanden.
** Liegt es an der Uni oder der
ABH, die noch am prüfen und überlegen sind, welche Abschlusschancen du noch hast, dann ist dein Aufenthaltstitel noch gültig - und es bleibt abzuwarten, wie die Prüfung / Entscheidung ausgeht. Dabei konnte dir zu Gute kommen, dass
blackisbeautiful schrieb am 18.10.2007 um 10:10:42:Ich kann nachweisen, dass ich trotzdem Viele Prüfungen abgelegt habe auch wenn ich innerhalb von 7 Jahren nur fast 2 Jahren absolviert habe (bzw. 3 Jahre, da ich 1 Jahr für die Deutschkurse gebraucht habe).
blackisbeautiful schrieb am 18.10.2007 um 10:10:42:Was für ein Aufenthaltstitel würde ich bekommen, falls ich endültig exmatrikuliert werde und mich erst im Sommersemester an der FH neu immatrikulieren kann?
In Zusammenhang mit dem Studium vermutlich gar keinen mehr. Du weißt, dass ein Wechsel des Aufenthaltszwecks während des Studiums (von einer auf einer anderen Studiumrichtung / Studiumeinrichtung) nur sehr beschränkt und in Ausnahmefällen möglich ist - und auch das nicht so oft wie es dem Student passt. Und du hast schon einen Wechsel genehmigt bekommen - vermutlich wegen deiner langwierigen Erkrankung.
blackisbeautiful schrieb am 17.10.2007 um 12:42:08:Wir haben die Hochzeit für Dezember 2007 geplant und wegen der ganzen Papiere, die man in Deutschland braucht kommt das nicht mehr hin. Wir haben uns dann für Dänemark entschieden.
Das funktioniert aber nur, wenn dein Aufenthaltstitel tatsächlich noch gültig ist. Sollte deine
AE bereits ungültig sein, dann kann es passieren, dass die Ehe gar nicht anerkannt wird - nicht weil sie in Dänemark geschlossen wurde, sondern weil du dich hier (und auch dort) bereits illegal aufhältst.
Mir scheint, dass die für dich zuständige
ABH gut arbeitet und ihre Ermessensspielräume freundlich und zugunsten des Betroffenen ausfüllt. Ihr (also du und dein Verlobter) könntet zur
ABH gehen und euere Pläne mit ihnen besprechen. Möglicherweise wäre man sogar bereit, dir den Aufenthalt in D aus humanitären Gründen (z.B. falls deine Krankheit in Kamerun nicht behandelt werden kann) weiterhin zu ermöglichen, bis ihr geheiratet habt. Möglicherweise würde man dann aber verlangen, dass ihr in Deutschland heiratet - es gäbe dann auch genug Zeit, um alle notwendigen Papiere zu beschaffen.
Wie gesagt - die Geschichte, so wie du sie darstellst, ist nicht ganz verständlich, deswgen sind meine Ausführungen hauptsächlich Vermutungen. Das Dreh- und Angelpunkt des Ganzen ist, in wie fern dein Status als Studentin im Augenblick noch gültig / tatsächlich ist - dabei spielt es keine Rolle, dass die
AE noch bis März 2008 gültig ist (die Gültigkeit kann auch nachträglich befristet werden), sondern wie dein Status an der Uni ist, warum du dich noch nicht "zurück" gemeldet hast/ melden konntest.