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Ehe ausländische Studentin und Deutscher (Gelesen: 5.812 mal)
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Antwort #15 - 19.10.2007 um 12:23:52
 
Muleta schrieb am 19.10.2007 um 12:05:44:
schon interessant, das nochmal zu lesen...  )


Der thread hängt bei mir eingerahmt in der Sparte meiner Favoriten hier. Habe seinerzeit zu dem Thema viel hinzugelernt und bin nun froh, bestätigt bekommen zu haben, dass ichs wohl auch einigermaßen begriffen habe  Zwinkernd

Soviel kostenlose Weiterbildung wie durch i4a habe ich wirklich anderswo noch nie erfahren ...

Das war jetzt zwar alles schon OT, durfte aber wohl abschließend hier mal gesagt werden.  Zwinkernd

=schweitzer=
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Antwort #16 - 19.10.2007 um 13:10:53
 
@Muleta: Vielen Dank für den Hinweis auf diesem schon existierenden Thread. Da sind noch einige Fragen offen (irgendwie hat mich das doch noch ein wenig verunsichert):

Sollte sich die Uni negativ entscheiden (das ist nicht unmöglich … vielleicht sind chronische Studenten an manchen Hochschulen nicht gewünscht), wäre die Hochzeit ja schon abgeschlossen und meine ABH müsste sie annehmen auch wenn ich seit 1.10.2007 nicht mehr rückgemeldet war? Bei mir steht ja keine auflösende Bedingung wie „erlischt bei Exmatrikulation“ und ich musste auch nichts unterschreiben, dass ich meine ABH informieren muss im Fall der Exmatrikulation (noch nicht passiert aber ich bin ja nicht rückgemeldet und ich kann rückwirkend zum 30.09.2007 exmatrikuliert werden , falls Uni negativ auf meinen Antrag reagiert! ) - Also wäre ich praktisch seit dem 1.10.2007 ohne IMMA und somit auch schon illegal in Deutschland? Mein Antrag an der Uni kann zu 50% abgelehnt werden und aber auch zu 50% zugestimmt werden , deswegen die Aufregung und die damit verbundenen Unsicherheiten!

Um meine AE bei der ABH ändern zu lassen (nach der Hochzeit in Dänemark), muss ich auch meine Immatrikulation vorzeigen? Wenn ja dann wäre es ja sinnvoll erstmal zu warten was die Uni sagt, damit man mir im Nachhinein nicht unterstellen kann, dass ich mich irgendwo strafbar gemacht habe? Ich möchte nicht dass irgendein Ausweisungsgrund besteht.

Falls man bei der Änderung der AE bei der ABH keine Immatrikulation braucht dann können wir ja jetzt wie geplant in 4 Wochen heiraten und all dies wäre dann nur ein schlechter Traum?

Die Universität wird mir spätestens 21.11.2007 eine Antwort zukommen lassen (bin ziemlich unruhig, dass es so lange dauert)...

Ich hoffe, ich kann mich einigermassen verständlich ausdrücken. Wenn irgendwas unklar dann bitte fragen, ich schätze euere Hilfe!!!

Vielen Dank und liebe Grüße,

Lilian (blackisbeautiful)  Smiley
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Antwort #17 - 21.10.2007 um 11:57:39
 
blackisbeautiful schrieb am 17.10.2007 um 12:42:08:
2. Macht das Probleme auch wenn ich nur bis August 2007 immatrikuliert war?


Die Immatrikulation galt in Deinem Fall im Zweifel noch in der vorlesungsfreien Zeit weiter bis 30. September oder wann immer bei Euch der Wechseltermin ist.
Ändert hier aber nicht mehr viel.

Gruß, ULF
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blackisbeautiful
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Antwort #18 - 22.10.2007 um 03:35:22
 
Hallo ULF,

sorry da habe ich mich wohl vertippt. Bis zum 30. September 2007 war ich auf jeden Fall immatrikuliert.

Ich würde gerne noch Ihre kompetente Antwort zu folgendem Sachverhalt haben.

Um meine AE bei der ABH ändern zu lassen (nach der Hochzeit in Dänemark), muss ich auch meine Immatrikulation vorzeigen? Wenn ja dann wäre es ja sinnvoll erstmal zu warten was die Uni sagt, damit man mir im Nachhinein nicht unterstellen kann, dass ich mich irgendwo strafbar gemacht habe? Ich möchte nicht dass irgendein Ausweisungsgrund besteht.

Oder ist meine AE ohne Berücksichtigung der IMMA im Rahmen ihrer Befristung gültig (da keine Auflagen oder Vermerk wie "erlöscht mit Exmatrikulation"?

Vielen Dank,

Lilian Smiley
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Antwort #19 - 22.10.2007 um 07:45:58
 
blackisbeautiful schrieb am 22.10.2007 um 03:35:22:
Oder ist meine AE ohne Berücksichtigung der IMMA im Rahmen ihrer Befristung gültig (da keine Auflagen oder Vermerk wie "erlöscht mit Exmatrikulation"?  


Noch einmal: Solange Du nicht exmatrikuliert bist, gilt Deine AE im Rahmen Ihrer Befristung. Enthält sie expressis verbis keine auflösende Bedingung, gilt sie so oder so bis zum Ablauf ihrer Befristung. Du bist dann nicht verpflichtet, von Dir aus für Dich ungünstige Angeban der ABH zu melden.

=schweitzer=
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Antwort #20 - 22.10.2007 um 09:53:13
 
Super Smiley

Vielen Dank Schweitzer, das sind tolle Neuigkeiten! Also ich brauche nicht mehr die Antwort der Uni abwarten (so oder so ist ja mein Aufenthalt gültig und somit - Hochzeit in Dänemark geplant (dann FZF nicht notwendig , da legal in Dänemark ausgereist und wieder in Deutschland eingereist ) - ich lasse euch wissen wie es bei mir dann weitergeht.

Liebes i4a-Team, @Schweitzer, @Muleta, @Sondra, @Ronny - herzlichen Dank für die kompetente Hilfe.

Mein Verlobte und Ich haben jetzt eine Woche Urlaub in Dänemark geplant ... Jetzt bin ich auf jeden Fall beruhigt (aber auch aufgeregt - immerhin Bund für's Leben) - aber auf jeden Fall die glücklichste Frau der Welt!

Ganz liebe Grüße,
Lilian  Durchgedreht
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Antwort #21 - 08.11.2007 um 19:21:13
 
Liebe i4a-Miglieder,

ich bin heute soooooo happy! Ich darf nun an derselben Uni weiterstudieren und habe auch meine neue Immatrikulation für das WS07/08. Also wir werden nächste Woche stressfrei die Hochzeit in Dänemark geniessen.

Ich neige schnell zu verzweifeln, wenn irgendwas nicht 100% klar ist - deswegen waren die letzten Tage für mich echt ein Stress aber nun jetzt ist alles ok.

Ich habe beim Standesamt angerufen wegen anerkennung der Ehe in Deutschland (wir wollen nicht in Deutschland heiraten, Familie lebt in Dänemark).

Also vom Standesamt waren die sehr nett, wir sollen vorbeikommen wenn wir das Familienbuch anlegen möchten und wir sollen alles was an Papiere vorhanden sind, mitbringen (ich weiss gar nicht wo meine Geburtsurkunde ist, seit Umzug vermisse ich sie, na ja vielleicht ist sie in irgendeine Kiste im Keller).

Nur meine Geburtsurkunde wird nach Kamerun geschickt zur Überprüfung aber sonst ist die Ehe anerkannt (die haben sogar gesagt, dass es vielleicht nicht nötig ist, da ich ja keine Asybewerberin bin und meine Identität geklärt sein soll). Und ich kann mit der Urkunde schon bei der ABH meine neue AE nach §28 bekommen.

@schweitzer, @Muleta, @Sondra: dickes Lob, Ihr seid wirklich Spitze weiter so.

Manche Beiträge hier haben mich zur Verzweiflung gebracht aber in die Ruhe liegt die Kraft!

Ich verstehe nun nicht warum in viele Beiträge hier, wenn es um Dänemark geht, man immer davon ausgeht dass die Ehe nochmal überprüft wird?

Hat jemand das schon erlebt? Bei unserem Standesamt sind die nicht dieser Meinung!

Liebe Grüße,

Lilian
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Antwort #22 - 08.11.2007 um 20:00:11
 
Hrezlichen Glückwunsch liebe Lilian
freut mich sehr für dich (bzw. euch) , das es so gut ausgegangen ist.

Bzgl. Überprüfung der Ehe in Dänemark:
Es gibt (ober besser gesagt: jetzt nach der Gesetzesänderung "gab es") viele Eheschließungen, wo einer der Partner mit Touristenvisum geheiratet hat.
Die Dänen sind sehr viel unbürokratischer (oder auch laxer, je nach Sichtweise Zwinkernd in Bezug auf die erforderlichen Dokumente.

Da Du ja eine AE für das Studium in D. hast, sind bei dir sicher keine Probleme mit deinen Dokumenten wie Pass, Geburtsurkunde etc. zu erwarten. Dies ist ja vor deiner Einreise zum Studium alles vermutlich längst überprüft worden.
Es kann sonst bei Touristen aus Ländern mit sog. unsicherem Dokumentenwesen leider passieren, das es da z.B.: noch eine nicht "ordentlich" geschiedene Vorehe gibt, etcpp. In DK wird wenig "überprüft", oft genügt dort zur Eheschließung eine eidestattliche Erklärung.

Eine schöne Hochzeit und gute Gesundheit

Jetflyer
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Antwort #23 - 08.11.2007 um 20:20:55
 
Vielen Dank jetflyer,

ich gehöre also zu den privilegierten die noch in Dänemark stressfrei heiraten können. Ich muss ehrlich sagen, ich freue mich wirklich, dass die in Dänemark so unkompliziert sind sonst könnte ich eine Hochzeit erst in 6 Monate oder so planen und Steuervorteile dieses Jahres blieben uns so als Verlust Zwinkernd.

Aber ich freue mich zu wissen, dass es keine Probleme geben wird und ich hoffe, dass man es den "anderen" nicht so schwer macht . Wenn ich hier lese wie lange so eine FZF dauert ...

Ich hoffe, dass meine Geburtsurkunde von der deutschen Behörde schon vor 8 Jahren übreprüft wurde?!

Liebe Grüße,

Lilian
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Antwort #24 - 16.12.2007 um 13:15:26
 
Liebe i4a Mitglieder,

die Hochzeit hat wunderbar geklappt und die AE nach §28 wurde auch für 2 Jahre ausgestellt. Die Anerkennung der Ehe war kein Problem mit der Apostille auf der Heiratsurkunde. Ohne Apostille wollte die Standesbeamtin und die Meldebehörde die Ehe nicht eintragen, weil die Urkunde unvollständig sei. Aber Apostille vom Außenministerium in Kopenhagen hat eine Woche gedauert. Wir wollen in Deutschland ein Familienbuch anlegen und die Standesbeamtin will noch meine Geburtsurkunde auf jeden Fall überprüfen lassen. Ich bin mal gespannt wie lange es dauert Smiley

jetflyer schrieb am 08.11.2007 um 20:00:11:
Da Du ja eine AE für das Studium in D. hast, sind bei dir sicher keine Probleme mit deinen Dokumenten wie Pass, Geburtsurkunde etc. zu erwarten. Dies ist ja vor deiner Einreise zum Studium alles vermutlich längst überprüft worden.


Tja das hat mich gewundert, dass die Geburtsurkunde noch überprüft werden muss. Ich bestand aber darauf, dass die Standesbeamtin sich erkundigt, ob doch nicht vor Einreise zum Studium schon überprüft worden ist. Das kostet nähmlich zwischen 20 und 300 Euros ...

Na ja im moment klappt irgendwie alles, deswegen mache ich mir da keine Sorgen.

Vielen Dank für euere Hilfe,

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Antwort #25 - 16.12.2007 um 13:28:40
 
Nochmals Glückwunsch Lilian,

Die Überprüfung der Geburtsurkunde ist eine Forderung Deines Standesamtes, offenbar ist es bei diesem Standesamt "usus" vor Anlage des Familienbuchs dies zu tun.

Es gibt aber keine sog. "Anerkennung" der Heirat in D! Du hast es schon richtig geschrieben, die Ehe wird nur auf der Meldebehörde "eingetragen".

Ausländerrechtlich ist damit (und mit der Erteilung der §28 AE) alles erledigt. Das Familienbuch mußt Du nicht anlegen lassen, die damit verbundenen Aufwände und Kosten sind völlig "freiwillig".

Ich selber habe z.B. mit meiner russischen Frau das bis heute nicht "getan" Smiley, weil ich mich bezgl. Geburtsurkunde da bis heute nicht aufraffen konnte. Das DIng ist manchmal nämlich schwierig incl. Apostille zu beschaffen, aber das ist OT..

Liebe Grüße

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