@Muleta: Vielen Dank für den Hinweis auf diesem schon existierenden Thread. Da sind noch einige Fragen offen (irgendwie hat mich das doch noch ein wenig verunsichert):
Sollte sich die Uni negativ entscheiden (das ist nicht unmöglich … vielleicht sind chronische Studenten an manchen Hochschulen nicht gewünscht), wäre die Hochzeit ja schon abgeschlossen und meine
ABH müsste sie annehmen auch wenn ich seit 1.10.2007 nicht mehr rückgemeldet war? Bei mir steht ja keine auflösende Bedingung wie „erlischt bei Exmatrikulation“ und ich musste auch nichts unterschreiben, dass ich meine
ABH informieren muss im Fall der Exmatrikulation (noch nicht passiert aber ich bin ja nicht rückgemeldet und ich kann rückwirkend zum 30.09.2007 exmatrikuliert werden , falls Uni negativ auf meinen Antrag reagiert! ) - Also wäre ich praktisch seit dem 1.10.2007 ohne IMMA und somit auch schon illegal in Deutschland? Mein Antrag an der Uni kann zu 50% abgelehnt werden und aber auch zu 50% zugestimmt werden , deswegen die Aufregung und die damit verbundenen Unsicherheiten!
Um meine
AE bei der
ABH ändern zu lassen (nach der Hochzeit in Dänemark), muss ich auch meine Immatrikulation vorzeigen? Wenn ja dann wäre es ja sinnvoll erstmal zu warten was die Uni sagt, damit man mir im Nachhinein nicht unterstellen kann, dass ich mich irgendwo strafbar gemacht habe? Ich möchte nicht dass irgendein Ausweisungsgrund besteht.
Falls man bei der Änderung der
AE bei der
ABH keine Immatrikulation braucht dann können wir ja jetzt wie geplant in 4 Wochen heiraten und all dies wäre dann nur ein schlechter Traum?
Die Universität wird mir spätestens 21.11.2007 eine Antwort zukommen lassen (bin ziemlich unruhig, dass es so lange dauert)...
Ich hoffe, ich kann mich einigermassen verständlich ausdrücken. Wenn irgendwas unklar dann bitte fragen, ich schätze euere Hilfe!!!
Vielen Dank und liebe Grüße,
Lilian (blackisbeautiful)