Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Ehe ausländische Studentin und Deutscher (Gelesen: 5.809 mal)
blackisbeautiful
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a. La vie vaut
la peine d'etre vécue!!!


Beiträge: 36
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kamerun
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehe ausländische Studentin und Deutscher
17.10.2007 um 12:42:08
 
Lieber i4a Team,

vielen Dank für dieses tolle Forum!
Ich habe mehrere Fragen – zu meiner Person: ausländische Studentin (ich hoffe, dass ich mich diesen semester noch rückmelden kann, ich will es auf jeden Fall schaffen – ich habe einen Antrag gestellt, weil ich im 7. Semester bin und mein Vordiplom noch nicht habe also die Uni wird mir gegen Ende Oktober eine Antwort geben). Ich bin seit Anfang 2000 in Deutschland. Ich war 3 Jahre schwer krank (mehrere OP’s und längere Krankenhausaufenthalte) deswegen konnte ich nicht ordnungsgemäß studieren. Am Anfang war ich im Studiengang Mathematik immatrikuliert, ich habe in 6 Semester nur 3 Prüfungen wegen der Krankheit bestanden und konnte innerhalb derselben Universität zum anderen Studiengang Elektrotechnik wechseln. Das war kein Problem bei der Ausländerbehörde. Ich muss regelmässig zum Arzt und leide auch immer noch aber es geht mir viel besser wie vor 3 Jahren aber ich kann nicht normal studieren und kann manchmal meine Vorlesungen nicht besuchen. Kleine Zusammenfassung:

2000 – Sprachurs
: Mathematik , abgebrochen – Studiengangswechsel
seit 2004: Elektrotechnik

Mit der ABH gab es bis jetzt keine Probleme, immer für 2 Jahre kann ich meine AE verlängern.

1. Es gibt aber diese Grenze für 10 Jahre – was passiert wenn ich mich an der Uni jetzt nicht rückmelden kann? Ich habe mir überlegt an der FH zu wechseln, mein Freund unterstützt mich auch dafür, da er selbst an der FH studiert hat. Kann man diese Grenze für besondere Fälle erweitern? Ich kann vom Krankenhaus alle Papiere besorgen.

Mich kennt mein Freund schon 7 Jahre und wir leben seit fast ein Jahr zusammen. Er ist bereits mit seinem Studium fertig und arbeitet auch schon 2 jahre. Wir haben die Hochzeit für Dezember 2007 geplant und wegen der ganzen Papiere, die man in Deutschland braucht kommt das nicht mehr hin. Wir haben uns dann für Dänemark entschieden.

2. Macht das Probleme auch wenn ich nur bis August 2007 immatrikuliert war? Meine AE ist noch bis März 2008 gültig, bekomme ich einen Brief von der ABH? Oder bin ich verpflichtet dort zu melden, dass ich nicht rückgemeldet bin? Ist unsere Hochzeit auch im Hinblick auf diese Situation in Deutschland gültig?
Das Standesamt in Koppenhagen braucht nur mein Pass mit gültigem AE und das habe ich ja noch (ich habe dort angerufen).
Ich bin ein wenig verzweifelt, und hoffe dass man nicht alles umplanen muss.

Ich freue mich auf Ihre Antwort und bedanke mich schon ganz herzlich!

Lilian (blackisbeautiful)
Zum Seitenanfang
  

„Die Ehe ist ein Kampf auf Leben und Tod.“ Vom französischen Romancier Honoré de Balzac. &&&&C'est important de se battre pour faire reconnaitre ses droits!
blackisbeautiful1981  
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehe ausländische Studentin und Deutscher
Antwort #1 - 18.10.2007 um 09:38:59
 
Hallo Lilian,

wenn Deine AE tatsächlich weiter gilt, also keine auflösende Bedingung ("erlischt mit Exmatrikulation oder sowas) enthält, sollte es IMHO möglich sein nach der Hochzeit eine andere AE aufgrund Zweckwechsels ohne vorherige Ausreise wegen FzF-Visum zu erhalten. -
Beachte bitte, dass ich mir bei dieser Sache nicht so ganz sicher bin - ich habe hier trotzdem geschrieben, um Dein Post ein bisschen zu "pushen". Das regt (mitunter) dann auch andere user zu einer Meinungsäußerung an.


Nicht ganz unwichtig wäre zu wissen:

Welchen Aufenthaltstitel hat Dein Freund, oder ist er Deutscher? Wäre durch seine Arbeit (insbesondere , wenn er auch Ausländer ist, Euer beider Lebensunterhalt gesichert?

Zitat:
Es gibt aber diese Grenze für 10 Jahre – was passiert wenn ich mich an der Uni jetzt nicht rückmelden kann? Ich habe mir überlegt an der FH zu wechseln, mein Freund unterstützt mich auch dafür, da er selbst an der FH studiert hat. Kann man diese Grenze für besondere Fälle erweitern? Ich kann vom Krankenhaus alle Papiere besorgen.


Das klingt für mich danach, dass das nur einzelfallbezogen durch Deine ABH zu bewerten sein wird. Deine Krankheit ist sicher ein Argument, starre Grenzen in einem Fall wie Deinem, flexibler zu machen. - Aber auch das sollte vielleicht hier von einem der Experten mal genauer beurteilt werden.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
blackisbeautiful
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a. La vie vaut
la peine d'etre vécue!!!


Beiträge: 36
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kamerun
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehe ausländische Studentin und Deutscher
Antwort #2 - 18.10.2007 um 10:10:42
 
Hallo Schweitzer, 

vielen Dank für deine Antwort und deine Bemühungen.

Also mein Verlobte ist Deutscher und Unterhalt ist 200% gesichert (guter Job).

Liebe Experte , ich bitte um Rat.

Meine Immatrikulation ist ja zweckgebunden: Aufenthalt gilt nur für mein Studium an der jetzigen Universität. Was für ein Aufenthaltstitel würde ich bekommen, falls ich endültig exmatrikuliert werde und mich erst im Sommersemester an der FH neu immatrikulieren kann? Ich würde praktisch 6 Monate ohne "100% zige gültige AE dastehen" (6 Monate ohne IMMA entsprechen Zwech des Aufenthalt ist nicht mehr erfüllt ...)

Rechtlich gesehen: kann ich was unternehmen, falls die ABH der Meinung ist, dass ich trotz Krankheit 10 Jahre habe mein Studium hier zu beenden? Bzw. dass ich soweiso nicht studierfähig bin? Ich kann nachweisen, dass ich trotzdem Viele Prüfungen abgelegt habe auch wenn ich innerhalb von 7 Jahren nur fast 2 Jahren absolviert habe (bzw. 3 Jahre, da ich 1 Jahr für die Deutschkurse gebraucht habe). Ich brauche auf jeden Fall noch 3 Jahre für mein Studium.

Termin steht schon fest für die Hochzeit (Dezember 2007) ... Aber so viele Fragen. Hoffentlich werde ich den schönsten Tag meines Lebens auch noch geniessen können.

Ich bin für jeden Hinweis dankbar!!!

Einen schönen Tag wünsche ich allen.
Zum Seitenanfang
  

„Die Ehe ist ein Kampf auf Leben und Tod.“ Vom französischen Romancier Honoré de Balzac. &&&&C'est important de se battre pour faire reconnaitre ses droits!
blackisbeautiful1981  
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehe ausländische Studentin und Deutscher
Antwort #3 - 18.10.2007 um 10:41:59
 
blackisbeautiful schrieb am 18.10.2007 um 10:10:42:
Aufenthalt gilt nur für mein Studium an der jetzigen Universität. 


Hallo,

wenn in Deiner AE steht:

Gilt nur für das Studium der Fachrichtung... an der Uni..., dann bist Du falls die Exmatrikulation bereits erfolgt ist, bereits heute ohne eine gültige AE in Deutschland.

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehe ausländische Studentin und Deutscher
Antwort #4 - 18.10.2007 um 11:37:59
 
ronny schrieb am 18.10.2007 um 10:41:59:
falls die Exmatrikulation bereits erfolgt ist

Nun - ich habe die Ausführung

blackisbeautiful schrieb am 17.10.2007 um 12:42:08:
weil ich im 7. Semester bin und mein Vordiplom noch nicht habe also die Uni wird mir gegen Ende Oktober eine Antwort geben

so verstanden, dass noch keine Exmatrikulation erfolgt ist, sondern die Uni noch prüft, ob die Betroffene ihr Studium in der noch verbliebenen Zeit (bis zu der 10 jahres Grenze) schaffen konnte.

blackisbeautiful schrieb am 17.10.2007 um 12:42:08:
Macht das Probleme auch wenn ich nur bis August 2007 immatrikuliert war?

Alle müssen sich vom Semester zum Semester "neu" immatrikulieren - was  auch mit der Kontrolle der Entrichtung von Studiengebühren zu erklären ist. Wie sieht es aus mit der Immatrikulation für diesen Wintersemester? Hast du das bereits vorgenommen? Liegt es an dir (weil du dich nicht "zurück" gemeldet hast), oder an der Uni (die erst prüfen will, ob du dein Studium bei den gegebenen Voraussetzungen schaffen kannst), oder an der ABH (die diese Prüfung von der Uni vberlangt hat), dass du noch nicht im Klaren bist, ob du weiter studieren kannst?
* Wenn es an dir liegt - dann sieht es schlecht aus, weil du dadurch dein Studium ohne vorherige Konsultation der ABH, ohne Begründung (Beurlaubungssemester wegen Krankheit o.ä.) und auch ohne Ergebnisse beendet hast - und dadurch hätte Ronny Recht, dann wäre dein Aufenthalt in D schon jetzt unbegründet bzw. nicht mehr gültig / vorhanden.
** Liegt es an der Uni oder der ABH, die noch am prüfen und überlegen sind, welche Abschlusschancen du noch hast, dann ist dein Aufenthaltstitel noch gültig - und es bleibt abzuwarten, wie die Prüfung / Entscheidung ausgeht. Dabei konnte dir zu Gute kommen, dass
blackisbeautiful schrieb am 18.10.2007 um 10:10:42:
Ich kann nachweisen, dass ich trotzdem Viele Prüfungen abgelegt habe auch wenn ich innerhalb von 7 Jahren nur fast 2 Jahren absolviert habe (bzw. 3 Jahre, da ich 1 Jahr für die Deutschkurse gebraucht habe).

blackisbeautiful schrieb am 18.10.2007 um 10:10:42:
Was für ein Aufenthaltstitel würde ich bekommen, falls ich endültig exmatrikuliert werde und mich erst im Sommersemester an der FH neu immatrikulieren kann?

In Zusammenhang mit dem Studium vermutlich gar keinen mehr. Du weißt, dass ein Wechsel des Aufenthaltszwecks während des Studiums (von einer auf einer anderen Studiumrichtung / Studiumeinrichtung) nur sehr beschränkt und in Ausnahmefällen möglich ist - und auch das nicht so oft wie es dem Student passt. Und du hast schon einen Wechsel genehmigt bekommen - vermutlich wegen deiner langwierigen Erkrankung.

blackisbeautiful schrieb am 17.10.2007 um 12:42:08:
Wir haben die Hochzeit für Dezember 2007 geplant und wegen der ganzen Papiere, die man in Deutschland braucht kommt das nicht mehr hin. Wir haben uns dann für Dänemark entschieden.

Das funktioniert aber nur, wenn dein Aufenthaltstitel tatsächlich noch gültig ist. Sollte deine AE bereits ungültig sein, dann kann es passieren, dass die Ehe gar nicht anerkannt wird - nicht weil sie in Dänemark geschlossen wurde, sondern weil du dich hier (und auch dort) bereits illegal aufhältst.

Mir scheint, dass die für dich zuständige ABH gut arbeitet und ihre Ermessensspielräume freundlich und zugunsten des Betroffenen ausfüllt. Ihr (also du und dein Verlobter) könntet zur ABH gehen und euere Pläne mit ihnen besprechen. Möglicherweise wäre man sogar bereit, dir den Aufenthalt in D aus humanitären Gründen (z.B. falls deine Krankheit in Kamerun nicht behandelt werden kann) weiterhin zu ermöglichen, bis ihr geheiratet habt. Möglicherweise würde man dann aber verlangen, dass ihr in Deutschland heiratet - es gäbe dann auch genug Zeit, um alle notwendigen Papiere zu beschaffen.

Wie gesagt - die Geschichte, so wie du sie darstellst, ist nicht ganz verständlich, deswgen sind meine Ausführungen hauptsächlich Vermutungen. Das Dreh- und Angelpunkt des Ganzen ist, in wie fern dein Status als Studentin im Augenblick noch gültig / tatsächlich ist - dabei spielt es keine Rolle, dass die AE noch bis März 2008 gültig ist (die Gültigkeit kann auch nachträglich befristet werden), sondern wie dein Status an der Uni ist, warum du dich noch nicht "zurück" gemeldet hast/ melden konntest.



Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehe ausländische Studentin und Deutscher
Antwort #5 - 18.10.2007 um 12:34:52
 
ronny schrieb am 18.10.2007 um 10:41:59:
wenn in Deiner AE steht:

Gilt nur für das Studium der Fachrichtung... an der Uni..., dann bist Du falls die Exmatrikulation bereits erfolgt ist, bereits heute ohne eine gültige AE in Deutschland.


nicht so hastig, es muss schon etwas von einem "Erlöschen" in der AE stehen, sonst ist sie erstmal weiter gültig (erinnert mich doch etwas an meinen ersten Thread hier...) und könnte nur von der ABH nachträglich in der Geltungsdauer verkürzt werden.

Leider schreiben die Fragesteller aber nur höchst selten den genauen Wortlaut ihrer Nebenbestimmungen.

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
blackisbeautiful
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a. La vie vaut
la peine d'etre vécue!!!


Beiträge: 36
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kamerun
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehe ausländische Studentin und Deutscher
Antwort #6 - 18.10.2007 um 16:26:06
 
@Ronny: es steht genauso im Pass gilt nur für die Fachrichtung … an der Universität …

Ich bin noch nicht exmatrikuliert, aber auch seit Oktober noch nicht rückgemeldet, da die Universität noch prüft, ob ich meine Prüfungen jetzt noch ablegen darf. Ich habe die sogenannte Vorprüfungsfrist überschritten. Es kann noch bis zum 21. November dauern bis die Universität sich dazu äußert. Ich bin weiterhin pflichtversichert, da die Universität diesem Vorfall weder der Krankenversicherung noch der ABH gemeldet hat.

Bis zur Rückmeldung oder auch Exmatrikulation habe ich wohl kein gültiges AE? Muss ich zu den Behörden selber gehen um dies zu klären?

@Sondra: Die Universität prüft, ob ich überhaupt studierfähig bin bzw. ob ich nicht besser mich zuerst exmatrikulieren müsste um mich nur um die Gesundheit zu kümmern. Ich muss eben noch 3 Prüfungen schreiben um mein Vordiplom zu machen. Und weil ich die Vorprüfungsfrist jetzt überschritten habe, muss geprüft werden, ob ich innerhalb absehbarer Zeit das schaffen kann.
Es liegt an der Uni, weil sie eben mir das Erlaubnis geben soll über die normale Frist noch meine Prüfungen abzulegen.
Die ABH weiß noch gar nichts davon; Bis jetzt habe ich mit den Behörden keine Probleme gehabt.
Also ich warte auf die Antwort der Uni bis spätestens 21. November (unser Rektorat braucht  6 Wochen um dies zu bearbeiten). Hoffentlich kommt es mir zugute, sonst wird die Hochzeit also platzen …

Wenn ich das richtig verstanden habe: sollte sich die Uni entscheiden mir nicht zu erlauben mich rückzumelden, dann wäre mein Aufenthalt bereits seit dem 1.10.2007 erlöschen. Ich müsste am besten die Behörde jetzt schon über meine Pläne informieren?

Meine kronische Erkrankung ist mit Sicherheit nicht im meinem Heimatland in dem Griff zu kriegen (selbst Ärzte hier scheinen damit überfordert zu sein) also ich müsste mit der ABH über die Möglichkeit reden, ob die mir doch den Zweck des Aufenthaltes ändern, damit ich „legal“ in Deutschland bin?

Also die Behörde kann von mir Verlangen die Hochzeit in Deutschland zu machen? Meine Schwester ist in Dänemark und wir haben praktisch schon alles dort geplant für die Hochzeit.

@Muleta: Was habe ich nicht klar ausgedrückt? Ich weiss, dass ich hier wertvolle Informationen bekommen kann – warum sollte ich nicht offen schreiben? Wenn etwas unklar ist, kann ich jederzeit die Information klarer machen. Es steht nicht ausdrücklich dass die AE mit der Exmatrikulation erlöscht, sondern wie Ronny gesagt hat, dass es zum Zweck des Studiums für die Fachrichtung an der Uni gilt.

Soll ich am besten meine ABH informieren , dass ich exmatrikuliert werden kann bzw. noch nicht rückgemeldet bin und es erst in November weiss , oder soll ich zuerst die Antwort der Uni warten und reagieren?

Vielen Dank für die zahlreiche Informationen.
Zum Seitenanfang
  

„Die Ehe ist ein Kampf auf Leben und Tod.“ Vom französischen Romancier Honoré de Balzac. &&&&C'est important de se battre pour faire reconnaitre ses droits!
blackisbeautiful1981  
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehe ausländische Studentin und Deutscher
Antwort #7 - 18.10.2007 um 16:38:32
 
blackisbeautiful schrieb am 18.10.2007 um 16:26:06:
Bis zur Rückmeldung oder auch Exmatrikulation habe ich wohl kein gültiges AE?


Doch, sie ist noch gültig, nach allem was ich Deinem Post entehmen konnte.

Wenn wegen Deiner Krankheit allerdings letztlich doch die Exmatrikulation unvermeidlich würde und Dir das mitgeteilt wird, wäre es an der Zeit mit der ABH über eine "alternative AE" zu "verhandeln". Vorstellbar wäre IMHO ein humanitärer Aufenthalt nach § 25 (5) AufenthG oder ggf. auch nach § 25 (4) 1 AufenthG - letzteres wäre evtl. wegen Deiner Krankheit möglich, allerdings nur solange Du nicht ausreisepflichtig bist.

blackisbeautiful schrieb am 18.10.2007 um 16:26:06:
Also die Behörde kann von mir Verlangen die Hochzeit in Deutschland zu machen?


Das kann sie nicht. Das bleibt Deine Entscheidung.

Es ist nur so, dass Du bei einer Heirat in Dänemark in Deutschland über eine AE verfügen musst, damit Du nicht riskierst zum Zwecke der FzF zunächst erst wieder nach Kamerun ausreisen zu müssen. - Hast Du zum Zeitpunkt der Heirat und Wiedereinreise aus Dänemark eine AE für Deutschland, dann gibt es kein Problem - hättest Du keine AE mehr, träte das besagte Risiko ein.

=schweitzer=


Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehe ausländische Studentin und Deutscher
Antwort #8 - 18.10.2007 um 16:56:51
 
schweitzer schrieb am 18.10.2007 um 16:38:32:
Wenn wegen Deiner Krankheit allerdings letztlich doch die Exmatrikulation unvermeidlich würde und Dir das mitgeteilt wird, wäre es an der Zeit mit der ABH über eine "alternative AE" zu "verhandeln".


oder der ABH gar nichts mitteilen und im Falle der Exmatrikulation ganz zackig in Dänemark heiraten. Bis die ABH von der Exma Kenntnis erhält und das nötige Anhörungsverfahren durchlaufen hat, ist die Ehe geschlossen und die AE kann unterbrechungsfrei als AE 28 verlängert werden.

Timing ist hier alles.

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
blackisbeautiful
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a. La vie vaut
la peine d'etre vécue!!!


Beiträge: 36
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kamerun
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehe ausländische Studentin und Deutscher
Antwort #9 - 18.10.2007 um 17:31:24
 
@Muleta, @Schweitzer das sind super neue tolle Neuigkeiten. Ich bin super glücklich. Mein Partner und ich wir kümmern uns jetzt um einen nächstmöglichen Termin spätestens in einem Monat bin ich in DÄ verheiratet und dann kann die Uni enstcheiden was sie will - ich möchte mich auf jeden Fall gegen eine negative Entscheidung rechtlich wehren. Es kann nicht sein, dass all meine Bemühungen bis jetzt einfach nichtig gemacht werden. Ich will weiter kämpfen. Danke für eueren Beitrag dazu. Gefeiert wird es dann zum normalen Termin in Dezember wie geplant Smiley

Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein      Tippi


@Schweitzer: ab wann bin ich ausreisepflichtig? Ich bekäme doch in dem Fall Post von der ABH damit ich zweck AE mich dort vorstellen müsste. Bis dahin sind es noch 4 Wochen - Bis dorthin wird die Hochzeit stattfinden. Also damit nicht mehr relevant (im schlimmsten Fall). Ich gehe jetzt nur vom schlimmsten Fall aus, wobei die Chance nicht allzu klein ist, dass ich mich rückmelden darf.

Großartig das i4a Team , ich war mir sicher, dass ich hier die nötige Infos bekommen würde. Ich bleibe Mitglied um andere auch eventuell zu helfen oder einfach um mich weiter besser zu informieren.

...
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 18.10.2007 um 18:30:39 von Tippi »  

„Die Ehe ist ein Kampf auf Leben und Tod.“ Vom französischen Romancier Honoré de Balzac. &&&&C'est important de se battre pour faire reconnaitre ses droits!
blackisbeautiful1981  
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehe ausländische Studentin und Deutscher
Antwort #10 - 18.10.2007 um 21:06:52
 
blackisbeautiful schrieb am 18.10.2007 um 17:31:24:
ab wann bin ich ausreisepflichtig? Ich bekäme doch in dem Fall Post von der ABH damit ich zweck AE mich dort vorstellen müsste.


Ausreisepflichtig wärst Du, wenn Du keine AE, sondern nur noch eine Duldung oder gar Grenzübertrittsbescheinigung hättest. Das würde dann passieren, wenn Deine AE erlischt oder sie zurückgenommen/widerrufen wird. - Nach dem, was Du geschrieben hast, besteht dafür aber nahezu kein Risiko - jedenfalls nicht, wenn es Euch gelingt, so zeitnah zu heiraten, wie jetzt geplant. Und dann hättest Du Anspruch auf eine "neue" AE - die nach § 28 (1) Nr.1 AufenthG .

Ich wünsche Dir in diesem Sinne viel Glück, eine schöne Hochzeit und vor allem und nicht zuletzt, dass es Dir gesundheitlich sobald als möglich besser geht.

=schweitzer=

P.S. - Ganz herzlichen Dank für Deine nette PN!

=schw.=

Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.928

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehe ausländische Studentin und Deutscher
Antwort #11 - 19.10.2007 um 00:46:50
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
blackisbeautiful
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a. La vie vaut
la peine d'etre vécue!!!


Beiträge: 36
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kamerun
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehe ausländische Studentin und Deutscher
Antwort #12 - 19.10.2007 um 11:06:30
 
@Ronny, @Schweizer, lieber i4a-Team, ich brauche noch euere Hilfe bei dieser Frage:

gibt es in meinem Fall eine auflösende Bedingung der AE wenn da genau steht: "Nur gültig zum Studium an der Universität Stuttgart, Fachrichtung: Elektrotechnik. Beschäftigung bis zu 90 Tage oder 180 halbe Tage im Jahr sowie Ausübung studentischer Nebentätigkeiten erlaubt. Sonstige Erwerbstätigkeit nicht gestattet" (ich habe 1 zu 1 den Text aus meinem Pass hier geschrieben) ???

Wenn diese Frage mit einem klaren NEIN beantwortet werden kann, dann kann ich mich weiter in Ruhe für Dänemark vorbereiten.

Liebe Grüße,

Lilian (blackisbeautiful) Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

„Die Ehe ist ein Kampf auf Leben und Tod.“ Vom französischen Romancier Honoré de Balzac. &&&&C'est important de se battre pour faire reconnaitre ses droits!
blackisbeautiful1981  
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehe ausländische Studentin und Deutscher
Antwort #13 - 19.10.2007 um 11:33:48
 
Hallo Lilian,

das bedeutet, dass Deine AE im Rahmen ihrer Befristung solange gültig ist, wie Du an der genannten Universität als Studentin eingeschrieben und nicht exmatrikuliert bist.

Wenn also Deine AE, so wie Du schriebst bis März 2008 befristet ist und die anderen eben genannten Bedingungen erfüllt sind, dann kann Deine soeben getellte Frage mit einem klaren NEIN beantwortet werden.

Viel Glück!

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehe ausländische Studentin und Deutscher
Antwort #14 - 19.10.2007 um 12:05:44
 
schweitzer schrieb am 19.10.2007 um 11:33:48:
das bedeutet, dass Deine AE im Rahmen ihrer Befristung ... gültig ist,


so würde ich mich dem anschließen.

Im Übrigen krame ich mal ganz tief im Archiv denke da an
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1180693111/29#29
(schon interessant, das nochmal zu lesen...  Zwinkernd)

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema