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kranke ehmann (Gelesen: 1.492 mal)
dasdas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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16.10.2007 um 20:21:10
 
Guten abend an alle, ich bitte um anwort
Mein Mann kommt aus indian und ist Hepatitis b erkrank ich hab ihn in indian kerngelernt wir sind seit 2 jahren schon zusammen. Er lebt in Indian wie siet es aus mit FZF gibt dann probleme? bitte um anwort  Danke
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 17.10.2007 um 07:47:08
 
Welchen Status hast Du selbst ?

Sieh mal da nach:
§ 30 und § 5 AufenthG.

Erfüllt ihr die Voraussetzungen, dann dürfte es keine Probleme mehr geben !


DC
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dasdas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 18.10.2007 um 10:24:47
 
Guten morgen ich bin spanierin und bin hier geboren ist das ok?
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 18.10.2007 um 10:41:07
 
dasdas schrieb am 18.10.2007 um 10:24:47:
Guten morgen ich bin spanierin und bin hier geboren ist das ok? 


und warum steht bei Dir Inder ?  hä?


DC
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Sondra
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 18.10.2007 um 13:20:32
 
dasdas schrieb am 18.10.2007 um 10:24:47:
ich bin spanierin und bin hier geboren ist das ok?

Das ist sehr OK. Damit bist du eine freizügigkeitsberechtigte Unionsbürgerin und der Zuzug deines indischen  Mannes richtet sich nach dem § 3 Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU
Zitat:
(1)  Familienangehörige der ... Unionsbürger haben das Recht ... auf Einreise und Aufenthalt nach Maßgabe dieses Gesetzes ... wenn sie den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen.
(2) Familienangehörige sind
1.      der Ehegatte und die Verwandten in absteigender Linie der in § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und 7 genannten Personen oder ihrer Ehegatten, die noch nicht 21 Jahre alt sind...


Einfach heißt das, dass dein Ehemann das Recht hat, zu dir nach Deutschland zu ziehen. Eine Hepatitis B Erkrankung dürfte keine besonderen Probleme verursachen. Laut EG Vertrag

Zitat:
Nur Krankheiten oder Gebrechen, die im Anhang aufgeführt sind, rechtfertigen eine Verweigerung der Einreise oder der ersten Aufenthaltserlaubnis. ... Jede Maßnahme, die aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit getroffen wird, muss durch eine tatsächliche und hinreichend schwerwiegende Gefahr für eines der Grundinteressen der Gesellschaft hinreichend begründet sein und der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen.
Anhang Krankheiten / Gebrechen
A. Krankheiten, welche die öffentliche Gesundheit gefährden können:
1. quarantänepflichtige Krankheiten, die in den Internationalen Gesundheitsvorschriften Nr. 2 der Weltgesundheitsorganisation vom 25. Mai 1951 genannt sind (Pest, Cholera, Gelbfieber, Vogelgrippe- entsprechend meiner Recherche);
2. Tuberkulose der Atemwege im aktiven Stadium oder mit Entwicklungstendenzen;
3. Syphilis;
4. andere ansteckende oder übertragbare parasitäre Krankheiten und Leiden, sofern im Aufnahmeland Vorschriften zum Schutz der Inländer gegen diese Krankheiten und Leiden bestehen.
B. Krankheiten und Gebrechen, welche die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährden können:
1. Suchtkrankheiten;
2. schwere geistige und seelische Störungen; offensichtliche Psychosen mit Erregungszuständen, Wahnvorstellungen oder Sinnestäuschungen und mit Verwirrungszuständen.

Hepatitis B dürfte nicht dazu gehören, weil
1. auch in Deutschland recht verbreitet - ("Nach Angaben der Fachgesellschaft haben in Deutschland etwa 600.000 Patienten eine chronische Hepatitis B-Infektion.") - lies hier nach
2. weil es sogar vom Auswärtigen Amt heißt: "Anders als bei der Hepatitis A ist der normale soziale Umgang mit einem Hepatitis B-Virusträger oder einem Hepatitis B-Akutkranken nicht sehr gefährlich ..." - kannst du hier nachlesen.
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maki
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Antwort #5 - 18.10.2007 um 13:34:36
 
Sondra schrieb am 18.10.2007 um 13:20:32:
Das ist sehr OK. Damit bist du eine freizügigkeitsberechtigte Unionsbürgerin und der Zuzug deines indischenMannes richtet sich nach dem § 3 Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU 

Moment Sondra, müsste sie nicht ein paar Vorrausetzungen dafür erfüllen?

dasdas, wie bestreitest du deinen Lebensunterhalt?
Hast du schon ein Freizügigkeitsbescheinigung?
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Sondra
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Antwort #6 - 18.10.2007 um 14:01:00
 
maki schrieb am 18.10.2007 um 13:34:36:
müsste sie nicht ein paar Vorrausetzungen dafür erfüllen?

Gehen wir mal davon aus, dass einer (eine aus Spanien - alt EU) der (die) hier geboren und vermutlich auch aufgewachsen ist, diese Voraussetzungen erfüllt.
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dasdas
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Antwort #7 - 19.10.2007 um 19:50:29
 
Danke danke leute ,das motiviert mich noch mehr weiter zur kämfen .Ich bin hier geboren aber haBE  die spanischen staatangehörigkeit und bin in 2 ausbildung jahr als krankenschwester. Mit fzf wird mein mütter mich unterstürtzen finanzielich.Das ich brauch mir kein soregn zu mach?
Noch mal danke für eure tips
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