dasdas schrieb am 18.10.2007 um 10:24:47:ich bin spanierin und bin hier geboren ist das ok?
Das ist sehr OK. Damit bist du eine freizügigkeitsberechtigte Unionsbürgerin und der Zuzug deines indischen Mannes richtet sich nach dem § 3 Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU
Zitat:(1) Familienangehörige der ... Unionsbürger haben das Recht ... auf Einreise und Aufenthalt nach Maßgabe dieses Gesetzes ... wenn sie den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen.
(2) Familienangehörige sind
1. der Ehegatte und die Verwandten in absteigender Linie der in § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und 7 genannten Personen oder ihrer Ehegatten, die noch nicht 21 Jahre alt sind...
Einfach heißt das, dass dein Ehemann das Recht hat, zu dir nach Deutschland zu ziehen. Eine Hepatitis B Erkrankung dürfte keine besonderen Probleme verursachen. Laut EG Vertrag
Zitat:Nur Krankheiten oder Gebrechen, die im Anhang aufgeführt sind, rechtfertigen eine Verweigerung der Einreise oder der ersten Aufenthaltserlaubnis. ... Jede Maßnahme, die aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit getroffen wird, muss durch eine tatsächliche und hinreichend schwerwiegende Gefahr für eines der Grundinteressen der Gesellschaft hinreichend begründet sein und der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen.
Anhang Krankheiten / Gebrechen
A. Krankheiten, welche die öffentliche Gesundheit gefährden können:
1. quarantänepflichtige Krankheiten, die in den Internationalen Gesundheitsvorschriften Nr. 2 der Weltgesundheitsorganisation vom 25. Mai 1951 genannt sind (Pest, Cholera, Gelbfieber, Vogelgrippe- entsprechend meiner Recherche);
2. Tuberkulose der Atemwege im aktiven Stadium oder mit Entwicklungstendenzen;
3. Syphilis;
4. andere ansteckende oder übertragbare parasitäre Krankheiten und Leiden, sofern im Aufnahmeland Vorschriften zum Schutz der Inländer gegen diese Krankheiten und Leiden bestehen.
B. Krankheiten und Gebrechen, welche die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährden können:
1. Suchtkrankheiten;
2. schwere geistige und seelische Störungen; offensichtliche Psychosen mit Erregungszuständen, Wahnvorstellungen oder Sinnestäuschungen und mit Verwirrungszuständen.
Hepatitis B dürfte nicht dazu gehören, weil
1. auch in Deutschland recht verbreitet - ("Nach Angaben der Fachgesellschaft haben in Deutschland etwa 600.000 Patienten eine chronische Hepatitis B-Infektion.") - lies
hier nach
2. weil es sogar vom Auswärtigen Amt heißt: "Anders als bei der Hepatitis A ist der normale soziale Umgang mit einem Hepatitis B-Virusträger oder einem Hepatitis B-Akutkranken nicht sehr gefährlich ..." - kannst du
hier nachlesen.