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Was kommt nach der Eheschließung in DK ? (Gelesen: 756 mal)
Seven
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: BRD
Zeige den Link zu diesem Beitrag Was kommt nach der Eheschließung in DK ?
16.10.2007 um 18:06:24
 
Hallo Smiley

Kann mir Jemand helfen..mein ABH ist Alles andere als auskunftsfreudig ( Jeder erzählt dort was anderes )und ich möchte doch alles richtig machen.
Habe mich auf verschiedenen Seiten schon informiert aber das verwirrt..

Welche Schritte kommen zuerst ? ...angelegen Familienbuch oder Einwohnermeldeamt...? ABH ?...

Bin mir auch sicher das das ABH meine Frau erstmal wieder Richtung Russland schickt Griesgrämig Habe heute auch ein Merkblatt "Unterlagen für die Prüfung von Artikel 11 und 13 EGBGB durch die Standesamtsaufsicht" vom Einwohnermeldeamt bekommen. Aber Alles was dadraufsteht müssen wir doch auch bei D-Visum-Antrag schon vorzeigen...ist das dann nochmal notwenig im EWMA ?

Bitte helft mir !!!

DANKE...
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DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was kommt nach der Eheschließung in DK ?
Antwort #1 - 16.10.2007 um 18:19:04
 
Seven schrieb am 16.10.2007 um 18:06:24:
Bin mir auch sicher das das ABH meine Frau erstmal wieder Richtung Russland schickt   


Das machen andere ABH's auch in dieser Situation !

DC
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Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was kommt nach der Eheschließung in DK ?
Antwort #2 - 21.10.2007 um 12:35:39
 
Seven schrieb am 16.10.2007 um 18:06:24:
Kann mir Jemand helfen..mein ABH ist Alles andere als auskunftsfreudig ( Jeder erzählt dort was anderes )und ich möchte doch alles richtig machen.
Habe mich auf verschiedenen Seiten schon informiert aber das verwirrt..

Welche Schritte kommen zuerst ? ...angelegen Familienbuch oder Einwohnermeldeamt...? ABH ?...



Ich denke nicht, daß das Standesamt für jemanden ein Familienbuch anlegt, der noch nicht einmal gemeldet ist. Also erst ABH/Meldeamt (Reihenfolge je nach Bundesland unterschiedlich). Wenn die ABH schon Unterlagen für das Standesamt verschickt, dann ausfüllen, das ist nicht zuvörderst fürs Familienbuch, sondern für die aufenthaltsrechtliche Amtshilfe.

Gruß, ULF
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