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Heirat mit Senegalesin (Gelesen: 10.166 mal)
Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #15 - 17.10.2007 um 17:36:27
 
Butduma schrieb am 17.10.2007 um 16:50:19:
Kann die ABH das Eheschließungsvisum ablehnen, da die Verpflichtungserklärung von meiner Mutter unterzeichnet wurde und ich während meines Studiums nicht erwerbstätig bin

Hi,
nein, das wäre kein Ablehnungsgrund, die Haupt-
sache ist, dass der LU gesichert ist.

Butduma schrieb am 17.10.2007 um 16:50:19:
kann selbst bei Einreise mit Visum zur Eheschließung das Standesamt die Eheschließung aufgrund des fehlenden Erwerbs ablehnen? 

Und nochmal "nein". Die Frage der Erwerbstätigkeit
ist kein Kriterium beim Standesamt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Butduma
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Antwort #16 - 19.10.2007 um 10:30:41
 
Es gibt jetzt ein paar Neuigkeiten...

Nach euren Ratschlägen und Rücksprache mit der Botschaft haben wir uns nun für den Weg des Visums zur Eheschließung entschieden, da wir somit ein wenig Zeit sparen können.

Meine Freundin kann mir die betreffenden Papiere zusenden, diese werden dann von meinem Standesamt zum OLG geleitet und von dort aus nach Dakar. Mit etwas Glück kann ich in Dakar dann selbst mal beim Innenministerium vorbeischauen wo die Unterlagen auf Anfrage der Botschaft überprüft werden. Die mindestens 12 Monate normale Prüfungszeit sind uns nämlich ein wenig zu viel. 6 Monate würden uns eher entgegenkommen  Zwinkernd

Ich hoffe unsere Entscheidung ist die Richtige!
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Butduma
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Antwort #17 - 19.10.2007 um 13:16:33
 
Hallo Leute,

ich bin es schon wieder. Ich habe mich mittlerweile dafür entschieden meine Verlobte aus dem Senegal in Deutschland zu heiraten. Anscheinend gibt es für das Heiratsvisum keine Probleme, wenn meine Mutter für meine Verlobte die VE unterschreibt. Ich selbst kann das noch nicht, da ich erst nächstes Jahr mein Studium beende und kein Einkommen habe. Anscheinend wird der LU bis zur Hochzeit als gesichert anerkannt, weil meine Mutter bürgt.

Wie ist das nach der Hochzeit, bekommt meine Freundin dann eine AE, auch wenn ich nach dem Studium nicht direkt einen Job habe? Wir würden zunächst bei meiner Mutter wohnen. Zudem bin ich recht zuversichtlich, dass ich nicht all zu lange brauchen werde, um eine feste Anstellung zu finden. Wird die ABH die AE verweigern, oder wird es sich eher um eine befristete AE handeln, bei der ich dann bald ein Einkommen nachweisen muss?

Danke für eure Hilfe!
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thom
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Antwort #18 - 20.10.2007 um 19:44:32
 
Hi, wenn ein Heiratsvisum erteilt wird, wurden die Voraussetzungen für einen dauerhaften Aufenthalt bereits geprüft und sie kann mit AE bleiben. Die würde auch später verlängert werden, solange man zusammen lebt.
thom
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Tippi
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Antwort #19 - 20.10.2007 um 20:17:15
 
@ Butduma

Ich habe dein neues Post hier mal angefügt.

5 Threads für die gleiche Geschichte - was soll das? Ärgerlich

Wenn es um einen Sachverhalt geht macht es durchaus Sinn,
alle Probleme in einem Thread/Forum anzusprechen - und nicht
in ganz verschiedenen Beerichen.

Es erleichtert das Lesen und auch den Durchblick.

Gib die Infos in einem Post/Thread und nicht scheibchenweise.

Gruß

Tippi

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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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Butduma
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Antwort #20 - 22.10.2007 um 11:02:58
 
Dankeschön Tippi!

Ich hatte nur einen Extra-Tread eröffnet, da ich dachte, dass es sich bei zweiter Frage, eher um eine Frage allgemeiner Natur handelt. Mit dem Umstellen hast Du natürlich recht... Sorry, tut mir leid!
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Butduma
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Antwort #21 - 28.10.2007 um 12:36:20
 
Ich habe jetzt noch eine weitere, für mich doch sehr wichtige Frage.

Je nachdem wie die Antragsstellung und Überprüfung der Dokumente meiner Freundin läuft werde ich noch vor Abschluss meines Studiums zur ABH eingeladen werden, um die nötigen Dokumente zur Erteilung des Visums zur Eheschließung vorzuweisen. Ich werde zu diesem Zeitpunkt jedoch noch kein Einkommen haben, wie kann ich trotzdem den LU für meine Verlobte nachweisen?

Kommt eine weitere VE für nach der Hochzeit in Frage oder kann ich auch finanzielle Rücklagen geltend machen? Ich habe Ersparnisse und bin auch weiter am Sparen, wie sind meine Erfolgsaussichten? Was das Wohnen anbetrifft, so werden wir uns zunächst eine Wohnung mit meiner Mutter teilen, ist das ein Problem? Genug Platz haben wir, anscheinend ist dies für deutsche Staatsbürger aber sowieso nicht ausschlaggebend.

Danke für hilfreiche Antworten
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #22 - 28.10.2007 um 13:43:41
 
Butduma schrieb am 28.10.2007 um 12:36:20:
Kommt eine weitere VE für nach der Hochzeit in Frage 
Die VE der Mutter erlischt mit der Heirat. Ab dann bist Du als Gatte sowieso in der Pflicht, als Deutscher brauchst Du aber für Visum und Aufenthaltserlaubnis im Normalfall keine Sicherung des LU nachzuweisen. Deine Frau kann dann ALG II beantragen.
Grüße thom
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Mono
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Antwort #23 - 28.10.2007 um 14:25:23
 
thom schrieb am 28.10.2007 um 13:43:41:
Deine Frau kann dann ALG II beantragen.

Sie hat jedoch auch die Berechtigung, stattdessen einer entgeltlichen Tätigkeit nachzugehen.  Zwinkernd
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #24 - 28.10.2007 um 15:29:47
 
Mono schrieb am 28.10.2007 um 14:25:23:
Sie hat jedoch auch die Berechtigung, stattdessen einer entgeltlichen Tätigkeit nachzugehen.
ja, oder er arbeitet zusätzlich, oder sie muss ihren Integrationskurs machen oder die Mutter zahlt alles oder...

Man muss an solchen Stellen nicht immer für Arbeit vs. AlgII moralisieren, da muss jeder selbst durch, auch die Arbeitsagentur u.a. reden ja ein Wörtchen mit.
Wenn aber jemand vor seiner Hochzeit so verunsichert ist, weil er kaum Einkommen und nur die VE der Mutter hat, beruhigt es eher, dass auch im schlechtesten Fall nichts schief läuft.
Grüße thom

Vielleicht wärs fürs junge Paar auch besser, in einer eigenen Wohnung und nicht bei Muttern zu wohnen, obwohl sie noch keine Arbeit findet und dafür vorübergehend AlgII benötigt.
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Antwort #25 - 28.10.2007 um 15:40:23
 
Am besten sogar vermeiden ALG II zu beantragen, sonst eventuelle Probleme bei der Einbürgerung (falls ich das bis jetzt richtig verstanden habe) -> siehe StAG § 8 und § 9.

Viel Glück,

Lilian
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Antwort #26 - 28.10.2007 um 15:47:59
 
blackisbeautiful schrieb am 28.10.2007 um 15:40:23:
Am besten sogar vermeiden ALG II zu beantragen, sonst eventuelle Probleme bei der Einbürgerung (falls ich das bis jetzt richtig verstanden habe) -> siehe StAG § 8 und § 9.
 


Hi Lilian,

darum geht es doch noch gar nicht, er will seine zukünftge Ehefrau erst einmal in Deutschland haben. Über eine Einbürgerung kann man dann frühestens in drei Jahren reden.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #27 - 28.10.2007 um 19:52:13
 
Jetzt bin ich erst mal wirklich beruhigt! Ich war mir nämlich nicht sicher, ob das fehlende Einkommen eine unüberwindliche Hürde bei unserer Zukunftsplanung darstellen würde.

Das mit der Wohnung meiner Mutter ist so der Fall, da ich erst mal hier in der Nähe meines Wohnortes eine Arbeitsstelle suchen möchte, so direkt nach dem Studium. Die Hochzeit läuft nämlich über das hiesige Standesamt und die hiesige ABH. Erst mal möchte ich meine Verlobte hier bei mir haben, das ist das Wichtigste, den Umzug könnten wir dann gemeinsam angehen. Zudem ist der Kontakt zu meiner Mutter und zu meinem Freundeskreis (die kennt sie alle schon sehr gut) für meine Verlobte am Anfang sicherlich sehr von Vorteil, da dies sehr viel zur gelungenen und raschen Integration beitragen kann. Dann muss sich meine Zukünftige wenigstens nicht alleine durchschlagen, wenn ich meiner Arbeit nachgehe.

Für mich selbst habe ich eh schon beschlossen so früh als möglich einen Arbeitsplatz zu finden, das bin ich nicht nur meiner Freundin und mir selbst, sondern auch der Gesellschaft schuldig. Da ist zumindest meine Einstellung zu der Sache. Trotzdem natürlich vielen Dank für den Hinweis auf die Möglichkeit des ALG II, das wusste ich noch nicht und man weiß ja nie in welche Situation man manchmal geraten kann.
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