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VE einmal abgegeben verraten und verkauft (Gelesen: 2.202 mal)
wolf47
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag VE einmal abgegeben verraten und verkauft
14.10.2007 um 15:22:52
 
Liebe  Experten

ich möchte meine Verlobte (Marokanerin) noch in Marokko lebet denächst heiraten, ich weiß das ich eine VE abgeben muß das werde ich auch machen.
Frage : hat die VE nur bis zur Hochzeit gültigkeit ? nach der Heirat muß ich ja für meine Frau sorgen .
Was passiert wenn es eventuell zur Scheidung kommt, muß ich dann für alles aufkommen wie es in der VE steht.
Habe ein Einkommen von 1285,00 € viel ist es ja nicht ,kann ich davon alles bestreiten oder muß zum Sozialamt gehen ?

MfG
Wolf47  Fragezeichen
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 14.10.2007 um 15:25:14
 
Hi,
die VE wird für den Aufenthaltszweck "Eheschließung"
abgegeben und gilt bis zum Wechsel des Zweckes. Die
Erteilung einer AE zum Zwecke der Führung der ehel.
Lebensgemeinschaft ist ein Zweckwechsel, damit wird
die VE hinfällig.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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wolf47
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 14.10.2007 um 16:19:15
 
Danke Mick,

danke für die die schnelle Antwort ,jetzt habe ich es verstanden.

Gut das es gute Experten gibt,

Danke  Durchgedreht
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wolf47
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 11.11.2007 um 16:07:31
 
Hallo zusammen,ich habe nun nochmals eine Frage:
Meine Verlobte hat den Sprachkurs gemacht und hat diesen in der Botschaft abgegeben wann kommt jetzt noch auf uns zu.
Wie ich schon gelesen habe ,müßste man noch eine Befragung über sich ergehen lassen ,oder?
Wir waren im August zusammen in Rabat in der Botschaft und dort wurden wir gefragt wie lange wir uns schon kennen .u.s.w
den Papierkram haben wir erledigt,die Heiratsbescheinigung haben wir auch schon. Nun warten wir nur noch das meine Verlobte ausreisen darf, ohne viel Befragung.
Viele Grüße Wolf47
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Missy04
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 11.11.2007 um 16:31:47
 
Ich glaub du bist falsch  Laut lachend
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wolf47
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 11.11.2007 um 16:41:42
 
Hallo Missi04,
ich habe zu
spät gemerkt das ich verkehrt bin Traurig
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Tippi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 11.11.2007 um 17:09:22
 
@ wolf47

Ich hab dein post in den Ursprungsfred geschoben.

Gruß

Tippi
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« Zuletzt geändert: 11.11.2007 um 19:05:18 von Tippi »  

Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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