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Nachzug von Sohn (Gelesen: 2.430 mal)
Sahna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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12.10.2007 um 14:18:32
 
Hier wurde schon öfter über Kindernachzug geschrieben, aber ich habe nichts gefunden was mir wirklich weiterhilft.
Mein Mann ist aus Kenya, wir sind seit 4,5 Jahren verheiratet, genauasolange ist er auch in Deutschland, hat aber noch keine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, also Niederlassungserlaubnis.Wir haben eine 2,5 jährige Tochter.
Mein Mann hat einen 6-jährigen Sohn, der seit seinem 1. Lebensjahr bei der Mutter meines Mannes lebt weil die Mutter des Sohnes unauffindbar abgehauen ist.
Jetzt wollen wir ihn gerne zu uns nach Deutschland holen. Wir waren auch schon auf der Ausländerbehörde in unserem Ort, aber irgendwie konnten die uns nicht viel helfen.
Deshalb meine Fragen:
-Was für Papiere brauchen wir und wo bringen wir die hin?
-Wo bekommt man das Dokument für das alleinige Sorgerecht?
-reicht es den Sohn in den Ausweiß meines Mannes eintragen zu lassen um ihn hierher zu holen oder muß das ein Dokument vom Richter sein?
-wieviel Geld muß man monatlich vorweisen können damit er zu uns darf?
-was kann noch helfen?
-ist es ein problem wenn die leibliche mutter nicht gefunden werden kann?
-beantragt man das ales in der deutschen Botschaft in Kenya und entscheiden die das dann?

Soweit erst mal! Freue mich schon auf ausführliche Antworten  Schockiert/Erstaunt!
Danke schon mal!
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Pfirsichring
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Antwort #1 - 12.10.2007 um 14:45:52
 
Zitat:
reicht es den Sohn in den Ausweiß meines Mannes eintragen zu lassen

Kinder beötigen (ich glaube seit diesem Jahr) einen eigenen Reisepass und werden nicht mehr in den Pass des Vaters oder der Mutter eingetragen.
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Sahna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 18.10.2007 um 14:10:54
 
Ja, war das jetzt alles? Weiß sonst keiner was zu tun ist? Ich dachte hier sitzen auch Experten die sich auskennen.
Oder ist es genau wie wenn man zur Abh geht, weil da weiß auch keiner so recht Bescheid hab ich manchmal das Gefühl. Sonst müßte ich ja nicht hier fragen, weil bei der Abh war ich schon!
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schweitzer
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Antwort #3 - 18.10.2007 um 14:38:06
 
Hallo shakira,

ich nehme es gleich vorweg - wirklich helfen, werde ich Dir wohl (auch) nicht können. Deine Fragen sind sehr speziell und tangieren nicht unwesentlich kenianisches Recht, das ist auch für diejenigen hier, die als Experten ausgewiesen sind (und ich bin nicht mal einer  Zwinkernd), kein leichtes Unterfangen.

Insoweit und überhaupt finde ich daher Deine Bemerkung:

Sahna schrieb am 18.10.2007 um 14:10:54:
Ich dachte hier sitzen auch Experten die sich auskennen.
Oder ist es genau wie wenn man zur Abh geht, weil da weiß auch keiner so recht Bescheid hab ich manchmal das Gefühl. Sonst müßte ich ja nicht hier fragen, weil bei der Abh war ich schon!  


nicht besonders passend. Allwissende Götter sitzen hier jedenfalls nicht, sondern bestenfalls Leute, die versuchen neben Ihrer täglichen Arbeit im Rahmen Ihrer Möglichkeiten Hilfe anzubieten.

Nachdem, wie ich Deine Sache sehe, würde ich Dir drei Dinge vorschlagen, die Du probieren solltest, zunächstmal "nur" in dem Sinne vielleicht an für Dich/Euch nützliche Informationen zu kommen.

Zum einen denke ich, dass eine direkte Kontaktaufnahme mit der Deutschen Botschaft in Nairobi sinnvoll wäre.
Dieser Teil
der Webseite dieser Botschaft scheint mir wenigstens mittelbar Hinweise zu enthalten, dass Du bei einem direkten Kontakt detaillierte Infos zu Deinem Problem bekommen könntest. (Das Blaue bitte anklicken)

Eine zweite Infoquelle könnte ggf. das Bundesjustizamt sein, siehe dazu unter anderem
hier
.

Und schließlich halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass auch der Verband binationaler Ehen und Partnerschaften, die Webseite findest Du
hier
, hilfreiche Informationen haben könnte.

Mehr kann ich nicht zur Klärung Deiner Fragen beitragen - bis auf eins noch:

Sollten alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sein, wäre es auch noch nötig, dass Ihr nachweist, dass für das nachziehende Kind der Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch Euch gesichert werden kann.


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Antwort #4 - 18.10.2007 um 15:04:13
 
Sahna schrieb am 12.10.2007 um 14:18:32:
-Wo bekommt man das Dokument für das alleinige Sorgerecht?  
-ist es ein problem wenn die leibliche mutter nicht gefunden werden kann?

"Kindschaftssachen werden vor dem Children's Court verhandelt" - siehe hier. Weiterführende Informationen könnten möglicherweise hier zu bekommen sein - beachte: Sorgerechtsentscheidungen sind eine interne Angelegenheit der Republik. Diesse Fragen können nur von den Behörden vor Ort beantwortet werden, eventuell von der
Botschaft der Republik Kenia (Embassy of the Republic of Kenya)
10969 Berlin
Telefon: 030-25 92 66 0
Fax: 030-25 92 66 50
Postadresse: Markgrafenstraße 63
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Öffnungszeiten Mo. - Fr. 09.00 - 13.00 Uhr
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Sahna schrieb am 12.10.2007 um 14:18:32:
-Was für Papiere brauchen wir und wo bringen wir die hin?  
-beantragt man das ales in der deutschen Botschaft in Kenya und entscheiden die das dann?

Schau hier nach. Weitere Fragen kann dir am Besten die deutsche Botschaft in Nairobi beantworten, weil dort auch die Bearbeitung der Familienzusammenführung stattfindet. Dabei handelt es sich um eine so genannte zustimmungspflichtige Genehmigung - d.h., dass die Botschaft sich auch an die zuständigen ABH wenden muss und diese auch ihr Einverständnis geben sollte.

Sahna schrieb am 12.10.2007 um 14:18:32:
-wieviel Geld muß man monatlich vorweisen können damit er zu uns darf?

Kann ich dir nicht auf Heller sagen - möglicherweise habt ihr jetzt schon zu wenig (eine mögliche Erklärung warum dein Mann noch keine NE hat). Es müsste so viel vorhanden sein, dass die Familie keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen müsste durch den Zuzug des Kindes. Kannst du versuchen selbst zu errechnen mit Hilfe dieses Rechners.

Sahna schrieb am 12.10.2007 um 14:18:32:
-was kann noch helfen?

Sicherlich der Nachweis, dass sich der Vater - trotz seines Aufenthaltes in D - kontinuerlich um das Kind gekümmert hat (z.B durch regelmäßige finanzielle Unterstützung, regelmäßige Besuche, gemeinsame Urlaube, etc.pp.). Eventuell auch der Nachweis, dass die Großmutter auf Grund des Alters und Gesundheitszustandes das Kind nicht mehr betreuen kann.
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Antwort #5 - 18.10.2007 um 15:08:59
 
Sondra schrieb am 18.10.2007 um 15:04:13:
(eine mögliche Erklärung warum dein Mann noch keine NE hat).


Dafür gibbet eine andere Erklärung Sondra:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1148579171/13#13

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Antwort #6 - 18.10.2007 um 15:13:35
 
Zitat:
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Antwort #7 - 18.10.2007 um 16:06:29
 
Sahna schrieb am 18.10.2007 um 14:10:54:
Ja, war das jetzt alles? Weiß sonst keiner was zu tun ist? Ich dachte hier sitzen auch Experten die sich auskennen.
Oder ist es genau wie wenn man zur Abh geht, weil da weiß auch keiner so recht Bescheid hab ich manchmal das Gefühl. Sonst müßte ich ja nicht hier fragen, weil bei der Abh war ich schon!


Moin,

wenn ich mir die Art und Weise deiner Postings anschaue, wundert es mich dass dir überhaupt noch einer antwortet.  Ärgerlich
Der Ton macht die Musik. Zwinkernd

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Antwort #8 - 18.10.2007 um 16:21:27
 
Sahna schrieb am 18.10.2007 um 14:10:54:
Weiß sonst keiner was zu tun ist? Ich dachte hier sitzen auch Experten die sich auskennen.
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Recht dreist deine Ausdrucksweise bzw. dein Anspruchs-
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Antwort #9 - 18.10.2007 um 21:38:31
 
Hallo,

ich bin ganz neu hier in diesem Forum und habe dein Thema als sehr interessant empfunden.

Ich werde versuchen dir ein paar Tipps zu geben:
Ihr habt ein erhebliches Problem, da die Kindesmutter nicht auffindbar ist.  weinend Der Vater des Kindes benötigt das alleinige Sorgerecht (wird durch ein Gericht mit Zustimmung der Mutter festgelegt in Kenya) bzw. die Zustimmung der Kindesmutter, dass euer Sohn den Lebensmittelpunkt in DL aufnehmen soll. Da sie jedoch nicht auffindbar ist, kann nur ein Gericht in Kenya entscheiden, ob Sorgerecht auf den Vater in Betracht dieses besonderen Einzelfalles übergeht.
Mit der Geburtsurkunde, einen eigenen Pass für das Kind, einem Foto, der Verpflichtungserklärung (Einladung), Sorgerechtsklärung (+ deutsche Übersetzung) müsst ihr bzw. die Oma zur deutschen Botschaft in Kenya gehen und dort einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen.
Die Verpflichtungserklärung bekommt ihr bei der Ausländerbehörde der Stadt wo ihr mit Hauptwohnsitz gemeldet seit. Dort müsst ihr bzw. der Kindesvater die letzten 3 Lohnnachweise, die Lohnnachweise der Ehefrau, Mietvertrag und Nachweis über das Kindergeld (von eurem gemeinsamen Kind) nachweisen. Anrechenbar sind 312 Euro für euch beide erwachsene  Personen, 208 Euro für für eure gemeinsame Tochter und 208 Euro für das Kind was nachkommen soll, ebenso die gesamte Miete.

Ich hoffe das hilft euch etwas weiter und ihr verliert nicht den Mut. Ich wünsche euch viel Glück bei der Beschaffung des gerichtlichen Dokumentes betreffend des Sorgerechtes. Es wird nicht einfach werden, aber verliert nicht den Mut.

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Antwort #10 - 18.10.2007 um 21:46:15
 
Rosilein schrieb am 18.10.2007 um 21:38:31:
Anrechenbar sind 312 Euro für euch beide erwachsenePersonen, 208 Euro für für eure gemeinsame Tochter und 208 Euro für das Kind was nachkommen soll, ebenso die gesamte Miete. 


Bitte Vorsicht mit dieser "Faustformel" - wir hatten das Problem damit schon öfter hier im Forum. Ich war quasi selber schon betroffen und verweise deshalb begründet durch eigene schmerzliche Erfahrung auf
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Antwort #11 - 19.10.2007 um 12:28:02
 
Na, das ist doch schon mal was. Danke an alle die sich mit meinem Thema beschäftigt haben. Wollte nicht unverschämt klingen. Sorry!
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