Hallo shakira,
ich nehme es gleich vorweg - wirklich helfen, werde ich Dir wohl (auch) nicht können. Deine Fragen sind sehr speziell und tangieren nicht unwesentlich kenianisches Recht, das ist auch für diejenigen hier, die als Experten ausgewiesen sind (und ich bin nicht mal einer
), kein leichtes Unterfangen.
Insoweit und überhaupt finde ich daher Deine Bemerkung:
Sahna schrieb am 18.10.2007 um 14:10:54:Ich dachte hier sitzen auch Experten die sich auskennen.
Oder ist es genau wie wenn man zur Abh geht, weil da weiß auch keiner so recht Bescheid hab ich manchmal das Gefühl. Sonst müßte ich ja nicht hier fragen, weil bei der Abh war ich schon!
nicht besonders passend. Allwissende Götter sitzen hier jedenfalls nicht, sondern bestenfalls Leute, die versuchen neben Ihrer täglichen Arbeit im Rahmen Ihrer Möglichkeiten Hilfe anzubieten.
Nachdem, wie ich Deine Sache sehe, würde ich Dir drei Dinge vorschlagen, die Du probieren solltest, zunächstmal "nur" in dem Sinne vielleicht an für Dich/Euch nützliche Informationen zu kommen.
Zum einen denke ich, dass eine direkte Kontaktaufnahme mit der Deutschen Botschaft in Nairobi sinnvoll wäre.
Dieser Teil
der Webseite dieser Botschaft scheint mir wenigstens mittelbar Hinweise zu enthalten, dass Du bei einem direkten Kontakt detaillierte Infos zu Deinem Problem bekommen könntest. (Das Blaue bitte anklicken)
Eine zweite Infoquelle könnte ggf. das Bundesjustizamt sein, siehe dazu unter anderem
hier
.
Und schließlich halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass auch der Verband binationaler Ehen und Partnerschaften, die Webseite findest Du
hier
, hilfreiche Informationen haben könnte.
Mehr kann ich nicht zur Klärung Deiner Fragen beitragen - bis auf eins noch:
Sollten alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sein, wäre es auch noch nötig, dass Ihr nachweist, dass für das nachziehende Kind der Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch Euch gesichert werden kann.
=schweitzer=