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Kindergeld oder nix (Gelesen: 1.263 mal)
dodo11
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I love i4a


Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kindergeld oder nix
04.10.2007 um 20:37:07
 
Hallo,.       Smiley
ich habe überall im Internet gesucht und überall bei den Ämtern angerufen und habe noch gar keine Ahnung... Ich hoffe, daß mir jemand hier helfen kann...

Ich lebe zusammen mit meiner Frau, ich hab israelische Staatsangehörigkeit, sie hat bulgarische. Ich bin noch Student, sie hat vor kurzem absolviert.
Wir erwarten ein Kind. Beide sind bei der AOK versichert.


Nun meine Frage:
Wie sieht es aus - haben wir Anspruch auf:
-> Mutterschaftsgeld
-> Kindergeld
-> Erziehungsgeld
???

Außerdem würde es mich interessieren wie es aussehen würde, wenn ich
1. nur auf 400EURO Basis
2. gar nicht
bis zum Ende der Schwangerschaft arbeiten würde.

Wenn Ihr mir nicht helfen könnt, vielleicht könnt Ihr mir Adressen bzw. Telefonnummern geben, damit ich mich endlich bei der zuständigen Behörde informieren kann. Ich habe schon mit dem Arbeitsamt und der Familienkasse gesprochen, leider OHNE Erfolg...

Ich wäre Euch wirklich sehr dankbar für jede Info, da man uns überall sagt "Ich schicke Ihnen die Formulare zu, beantragen Sie es und wir schauen mal...". Unmöglich! Irgendeine Regelung muß es doch geben!!!

Vielen, vielen DANK!!!

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Aletheia
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hoch lebe i4a!


Beiträge: 252
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindergeld oder nix
Antwort #1 - 04.10.2007 um 21:27:07
 
Vielleicht hilft das weiter:
Weisung vom 13.06.07 zum Kindergeld für Ausländer
oder
Update zum Elterngeld, Kinder- und Erziehungsgeld für Ausländer.

Wenn Du Elterngeldanspruch hättest, dann wären das 300€ mindestens, aber im Netz gibt's Elterngeldrechner, mir leider keiner jetzt zur Hand (versuche Google). Entscheidend ist auch wer von euch beiden den Antrag stellt (zu Hause das Kind hüten möchte). Zwinkernd
Wenn Du's bist, dann ist es günstiger ein Jahr vor Geburt zu arbeiten, aber wenn ich alles richtig verstehe machen 400€ keinen Unterschied, da auch der Verdienstausfall 400€ nach der Geburt betragen würde, und der Prozentsatz der das Elterngeld beträgt, dann auch nicht 300€ überstiege.
Glaube ich mich so entsinnen zu können.
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« Zuletzt geändert: 04.10.2007 um 21:43:33 von Aletheia »  

Ubi pater sum, ibi patria.&&...
 
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Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 25.10.2007 um 20:55:09
 
Freizügigkeitsberechtigte alte und neue Unionsbürger und deren Familienangehörige (Ehepartner) können ohne Einschränkung Familienleistungen (Kindergeld, Elterngeld, Erziehungsgeld) beanspruchen.

Ihr habt also beide Anspruch und könnt daher wählen wer den Antrag stellt, sofern Ihr nach dem FreizügG/EU freizügigkeitsberechtigt seid, wovon regelmäßig auszugehen ist, solange die Ausländerbehörde nicht ausnahmsweise das Gegenteil festgestellt hat.

Beim Elterngeld bzw. Erziehungsgeld ist Voraussetzung, dass der antragstellende Elternteil nicht mehr als 30 Std/Woche arbeitet.

gc
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