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FzF- Aufenthaltsbestimmungrecht und Deutschkenntnisse (Gelesen: 1.174 mal)
dragonmother
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04.10.2007 um 17:18:08
 
Hallo,

mein Freund und ich haben eine Tochter bekommen  Kuss  Smiley. Nun wollen wir eine FzF.
Nun meine 2 Fragen:

1. Ich möchte das Aufenthaltsbestimmungsrecht alleinig behalten (Sorgerecht teilen wir). Ist das möglich oder bekommen wir das Probleme mit der FzF?

2. Muss er auch Deutschkenntnisse haben oder gilt das nur für Nachzügler zu deutschen Ehepartner ohne Kind?

Danke im Voraus!
eure Dragonmother
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 04.10.2007 um 17:36:57
 
Glückwunsch zum Nachwuchs

Hat dein Freund denn schon die Vaterschaft für eure Tochter anerkannt und habt ihr die Sorgerechtserklärung schon abgegeben???

Meines Wissens beinhaltet das Sorgerrecht auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Wenn du das alleine haben willst, bleibt dir wohl nix anderes übrig als das dann gerichtlich klären zu lassen.
Aber wozu willst du das alleine haben, wenn du doch bereit bist den Vater deines Kindes kommen zu lassen und auch mit ihm das Sorgerecht gemeinsam haben willst.

Das klingt ja schon fast danach, als ob Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht nur Mittel zum Zweck des Aufenthaltes in Deutschland sind.
Das kann es aber sicher nicht sein. Zum Sorgerrecht und damit auch zum Anspruch auf eine AE gehört noch mehr.

Deutschkenntnisse benötigt er bei FZF zum Kind zunächst mal nicht.
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dragonmother
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 04.10.2007 um 17:53:55
 
Hallo,

Danke Dir!! Nein, Mittel zum Zweck ist das Kind bestimmt nicht und auch Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennung nicht. Sorry, das der Eindruck entstand. Aber ich dachte, es ist losgelöst vom Sorgerecht und kann allein bei der Mutter bleiben.

Vaterschaft wollen wir anerkennen lassen, wenn er das nächste mal in D ist. Antrag für das Besuchsvisum hierfür läuft ab Mitte Oktober (dann hat er einen Termin bei der Botschaft.) Wir könnten es auch dort anerkennen lassen, nur es erscheint uns unkomplizierter, wenn wir es zusammen in D machen. Wir waren auch schon mal bei Jugendamt zusammen, hatten allerdings keinen Dolmetscher und so wurden wir wieder nach Hause geschickt, obwohl mein Freund darauf verzichtet und mich als Dolmetscher anerkannt hätte.

LG!
Dragonmother
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 04.10.2007 um 17:59:35
 
euch ist aber schon klar, dass das mit dem Besuchsvisum Visumbetrug ist
denn er will ja dann hierbleiben = falsches Visum
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tomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 04.10.2007 um 20:18:39
 
ChicaLoca schrieb am 04.10.2007 um 17:59:35:
euch ist aber schon klar, dass das mit dem Besuchsvisum Visumbetrug ist
denn er will ja dann hierbleiben = falsches Visum
Immer wieder schön, das zu lesen. Dadurch wird es aber auch nicht richtiger. Ein Betrug muss nachgewiesen werden ! Und wer kann schon in den Kopf schauen, wann die Entscheidung gefallen ist, hier zu bleiben . Du ?

Um es mal rechtlich festzumachen ! Das Kind ist noch nicht anerkannt. Deshalb ist es ihm gar nicht möglich ein FZV zu stellen !!  Deshalb ist eine Schengen Visum, in diesem Fall, genau richtig.

Wenn er zu Besuch hier ist, und sich entscheiden sollte das Kind anzuerkennen (könnte ja sein, das er Zweifel hat), hat er erst jetzt ein Anrecht auf eine AE nach der Anerkennung ! Vorher nicht ! Jetzt könnte er ein FZV stellen wenn er in der Heimat wäre. Ist er aber nicht. Er ist zu dem Zeitpunkt, der Anerkennung in Deutschland. Also hat er jetzt 2 Möglichkeiten :

1) Antrag auf AE stellen oder
2) Zurück reisen, und ein FZV stellen.

Da in diesem Fall sowieso die ABH die Entscheidene Stelle wäre, würde ich für 1 plädieren. Warum sollte man der Botschaft zusätzliche arbeit machen ?

Würde er zb. im Januar, nachdem er die Vaterschaft anerkannt hat, wiederum mit einem Schengen Visum einreisen, und dann eine AE stellen, könnte man eventuell von einem Visum Missbrauch ausgehen.

So aber nicht, weil er jetzt kein Recht drauf hätte, ein FVZ zu stellen !


Tom


PS: Siehe auch Hochzeit in Deutschland mit Schengen Visum. Auch das ist nicht verboten ! AE kann (wird meist) erteilt, ohne FVZ.
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #5 - 04.10.2007 um 20:24:59
 
Hoi,
um das mal rechtlich fest zu machen, tomy:
Aus dem Ausgangspost geht klar hervor, dass
ein Daueraufenthalt geplant ist. Mit diesen An-
gaben, wäre die Beantragung eines Schengen-
visums schlicht Betrug, oder wie man es auch
immer nennen mag.
Und für Deine klare Aufforderung hier, gibt es
jetzt eine klare Ansage von mir:
Derartige Aufforderungen werden im Board nicht
geduldet. Wir richten uns nach dem, was die
Anfrager beabsichtigen und zeigen keine (rechts-
widrigen) Umwege auf.

[warnyel]Für Tomy[/warnyel]

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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