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Verweigerung der Einverständniserklärung (Gelesen: 1.163 mal)
hilbert4
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Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verweigerung der Einverständniserklärung
04.10.2007 um 10:24:53
 
Liebe Forumsteilnehmer!

Können Sie uns helfen? Wir sind in einer etwas schwierigen
Situation: Ich bin Deutscher und arbeite in München an der Uni.
Seit sechs Jahren habe ich eine russische Lebensgefährtin, die
zwei Kinder, 9 und 13 Jahre alt, hat. Lena lebt in Rußland. Meine
Arbeit an der Uni macht es mir möglich, gelegentlich ein Semester
in Rußland bei meiner Lebensgefährtin zu verbringen, die Tätigkeit
meiner Lebensgefährtin wiederum macht es ihr möglich, den Sommer
über mit einem Touristenvisum und natürlich mit den beiden Söhnen
bei mir in München zu verbringen. So leben wir seit Jahren.

Nun ist Lena schwanger und wird in etwa einem halben Jahr unser
Kind zur Welt bringen. Wir haben uns nun entschieden spätestens
kurz nach der Geburt des Kindes nach Deutschland umzuziehen, um
hier zu leben - natürlich mit allen Kindern.

Unser gemeinsames Kind wird eine deutsche Staatsangehörigkeit
bekommen, und die Mutter hat dadurch einen Anspruch auf eine
Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug nach § 28 Abs. 1 Satz 1
Nr. 3 Aufenthaltsgesetz. Soweit ich weiß, braucht Lena als
russische Staatsangehörige zuvor ein sogenanntes nationales Visum.

Die beiden (russischen) Söhne können mit der Mutter einreisen (§
32 Abs. 1 Nr. 2 AufentG).

Aber nun unser großes Problem: Um das nationale Visum zu erhalten,
wird im dortigen Generalkonsulat in Novosibirsk eine notariell
beglaubigte Einverständniserklärung des Vaters der (russischen)
Kinder zur ständigen Ausreise der Kinder verlangt. Und diese
Einverständnis bekommen wir von ihm nicht, obwohl er sich seit
Jahren nicht um die Kinder kümmert.

Was können wir tun?

Wir haben uns informiert: Eine Sorgerechtsentscheidung wird kaum
möglich sein. Verschiedene Anwälte haben davon abgeraten, es würde
ein langwieriger, ziemlich aussichtsloser Prozeß in Gang gesetzt
werden. Und fällt die Entscheidung negativ aus, so erhalten wir
erst recht keine Einverständnis mehr, nicht einmal mehr für den
Sommerurlaub.

Gibt es alternativ eine Ermessensmöglichkeit über unser deutsches
Kind? Können vielleicht die russischen Kinder mit der/dem
deutschen Schwester/Bruder ausreisen, ohne daß eine Einverständnis
des Vaters vorliegt?


Vielen Dank für Ihre Hilfe


Lena und Christian
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tomy
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Beiträge: 64

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verweigerung der Einverständniserklärung
Antwort #1 - 04.10.2007 um 11:06:31
 
hilbert4 schrieb am 04.10.2007 um 10:24:53:
Gibt es alternativ eine Ermessensmöglichkeit über unser deutschesKind? Können vielleicht die russischen Kinder mit der/dem deutschen Schwester/Bruder ausreisen, ohne daß eine Einverständnis des Vaters vorliegt?
Du hast ein Problem, das leider viele haben. Neben der Einverständnisserklärung des Vaters, bleibt nur die Gerichtliche Sorgerechtentscheidung eine Russischen Gerichtes übrig. Und die Gerichte sind seit ca. 1,5 Jahre dazu angehalten, Russen im Land zu halten. Und ein 100 % Sorgerecht für Mutter/Vater ist in Russland auch sehr selten. Selbst die Einverständnisserklärung des Vaters, wird von einigen ABH und Botschaften nicht anerkannt. Die wollen ein Gerichsturteil haben !!

Viele Paare in deiner Lage, bieten dem Vater Geld für sein Einverständniss an. Aber vorsicht, er kann die Erklärung auch wiederufen .

Eine anderen Weg, sehe ich leider nicht. Der deutsche Staat wird sich nicht der Mithilfe bei eine Kindesentziehung schuldig machen.


Tom

PS: Wie ist das denn bisher mit den Schengen Visum für die Kinder gelaufen ? Da muss der Vater ja auch zustimmen !
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tomy
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Beiträge: 64

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 04.10.2007 um 12:48:54
 
mr-mom schrieb am 04.10.2007 um 12:22:13:
Die einzige Alternative die Euch bleibt ist die Erklärung des Vaters der alle Rechte auf die Mutter überträgt  
Wie die Praxis zeigt, ist die einzige Sprache die viele Ex Russischen Ehemänner verstehen, die des US$ . Sozusagen eine Transfer Entschädigung. Einen anderen Weg, gibt es meistens nicht. Außer vielleicht die Einsicht, oder die Aussicht auf KEINE Unterhaltszahlungen mehr. Allerdings zahlen viele Männer eh nicht, oder es ist so wenig, das man lieber seiner Ehefrau das leben versaut. Griesgrämig Vielfach ist es auch einfach nicht möglich, den Ehemann überhaupt aufzutreiben. Es gibt dort ja nicht so ein Melderecht, wie bei uns.


Tom


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mr-mom
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Beiträge: 11
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 04.10.2007 um 12:49:16
 
Sorry das sollte an Hilbert gerichtet sein.
habe gerade dein Problem gelesen. Also mit Geld würde ich wirklich vorsichtig sein, sollte da etwas bei der ABH anklingen kannst du selbst in Deutschland erhebliche Probleme bekommen. Die einzige Alternative die Euch bleibt ist die Erklärung des Vaters der alle Rechte auf die Mutter überträgt , dabei muss er nicht das Sorgerecht abtreten. Die Erklärung muss vom Notar beglaubigt werden. Bei mir war es genauso, allerdings hat der Vater ein gutes Verhältnis zum Kind und ich und meine Ehefrau ebenfalls.
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