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Familienzusammenführung (Gelesen: 1.950 mal)
mr-mom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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04.10.2007 um 08:25:33
 
Hallo,
mein Beitrag beinhaltet die frage, wie können ABH oder Botschaft immer wieder gegen die Grundrechte verstoßen ?
Hier ein kurzer Prolog:
4 April 2006 lernte ich meine russische Ehefrau kennen. Ich besuchte sie 3 Mal in ihrem Land jeweils für längere Zeit ( 4 Wochen ) Am 27 April 2007 haben wir geheiratet. Ich bin 57 Jahre meine Ehefrau 42 Jahre alt oder jung ganz wie man es sehen möchte. Wir haben in Russland geheiratet , alles lief Reibungslos ohne große Probleme. Die Probleme fingen erst in Deutschland an. Das normale Prozedere folgte. Visumantrag bei der Botschaft, Papiere wurden nach Prüfung angenommen und an die ABH geschickt, Liste der von mir zu erbringenden Unterlagen habe ich erhalten und die Kriterien für die FZF erfüllt. Die so genannte Befragung folgte ... ich nenne es Stasi Verhör Methoden .  Aus ALG 2 bin ich ausgeschieden, da ich selbständig bin. .... ach ja war! Jetzt beziehe ich wieder Harz 4 aber erst nachdem das Visum für meine Frau als auch die Stieftochter abgelehnt wurde. Meine Frau hat die Remonstration eingereicht , hier wurde wieder ablehnend entschieden.
Bemerkung:
Ich bin bereits zum 6 Mal verheiratet, vorbestraft , und noch in einer Bewährungszeit.
Meine Ehefrau weiß über mein gesamtes Vorleben Bescheid. Entsetzt über meine Ehrlichkeit ??
Wenn das der Fall sein sollte dann nicht mehr weiter lesen.

Tatsache ist, das die ABH mein gesamtes Vorleben durchleuchtet hat und dies zum Anlass nimmt sich die „Meinung“ zu bilden ich würde den besonderen Schutz von Ehe und Familie nicht genießen dürfen. Was meine Frau angeht , sie wird dabei völlig außer acht gelassen. Meine Ehefrau steht aber zu mir und zu unserer Ehe und hält auch an Ihrem Antrag auf FZF fest. Die Botschaft in Moskau verstößt gegen den Datenschutz, denn .... sie hat die Erkenntnisse!! der ABH also persönliche Daten von mir, schonungslos an meine Frau weiter gegeben. Ablehnungsgrund der Botschaft : Es besteht der Verdacht das eine Schutz würdige Ehe nach Artikel 6 GG nicht vorliegt.
Fazit: dieses stellt eine Aberkennung meiner Grundrechte da.
Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar. Ärgerlich
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 04.10.2007 um 08:32:11
 
Bitte keine crosspostings!

Hab das 2. Post gelöscht
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mr-mom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 04.10.2007 um 08:51:38
 
Sorry bin mit diesen Dingen nicht so bewandert. Du kannst mir Antworten zu meinen Fragen geben ? Zwinkernd
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 04.10.2007 um 09:06:19
 
mr-mom schrieb am 04.10.2007 um 08:25:33:
dieses stellt eine Aberkennung meiner Grundrechte da.


Das interpretierst Du falsch !
Wenn dem so wäre, dann würde ja das Grundrecht allein völlig ausreichen. Die Ehe allein ist noch kein Grund eine AE zu erhalten. Es muss sich dabei um eine schutzwürdige Ehe gem. Art. 6 GG handeln, zu deren Prüfung die Botschaften angehalten sind. Bei Zweifel an der Schutzwürdigkeit (Scheinehenverdacht etc.) wird das Visum regelmäßig abgelehnt. Die Zweifel bestehen zumeist in der Person der
Ehegatten und deren Vorgeschichte. Deshalb auch die Befragung, die der Urteilsfindung dienen und sicher nicht
mr-mom schrieb am 04.10.2007 um 08:25:33:
ich nenne es Stasi Verhör Methoden 


ähneln oder so zu verstehen sind.

Du hast die Möglichkeit zu klagen und kannst dann das Gericht davon zu überzeugen, dass alles ganz anders ist.

DC
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 04.10.2007 um 09:08:07
 
mr-mom schrieb am 04.10.2007 um 08:51:38:
Antworten zu meinen Fragen  


Hallo,

ich habe keine hier klärbaren Fragen sehen können.

mr-mom schrieb am 04.10.2007 um 08:25:33:
Meine Frau hat die Remonstration eingereicht , hier wurde wieder ablehnend entschieden.  


Einzig mögliches Rechtsmittel wäre Klage beim VG Berlin. Beklagte wäre die BRD vertreten durch das Ausw. Amt.


Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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mr-mom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 04.10.2007 um 09:30:37
 
Danke für die Antworten,
Tatsache aber ist doch, das ich einen Datenschutz genieße.So zumindest sieht es das Gesetz vor. Tatsache ist auch das ich wieder ein freier Bürger bin und als solcher auch zu behandeln bin. Scheinehe ist weit hergeholt, wenn dieser Verdacht bestehen würde. Aber darüber lässt sich ja niemand aus. Eine Begründung liegt ja nicht vor. Auf eine bloße Meinung oder Verdacht kann kein Urteil gebildet werden. Und wenn Fragen gestellt werden auf welcher Seite des Ehebettes der jeweilige Partner schläft, dann stimmt mich das schon sehr nachdenklich.  Schockiert/Erstaunt Die Würde des Menschen ist unantastbar Artikel 1 GG . Wir kennen uns jetzt 1 1/2 Jahre und haben nach reiflicher Prüfung die Ehe geschlossen, diese Kennenlernzeit mit Schriftverkehr und Bilddokumentationen mehr als belegt. Meine Ehefrau ist Unternehmerin und hat es nicht nötig wegen Finanzieller Sicherheit das Visum zu beantragen oder sogar dafür zu Heiraten. Meine Vorehen bzw. meine Vorstrafen haben in bezug auf meine jetzige Lebensführung außer acht gelassen zu werden. Ich bin zwar 57 jahre , denke aber das ich nicht so verkalkt bin um die Gesetzes texte nicht mehr lesen zu können. Unsere Ehe ist legal geschlossen worden alles Kriterien die verlangt wurden sind erfüllt worden. Deshalb.... vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich , oder bin ich gleicher zu behandeln. Da soll einer noch die Deutsche Bürokratie verstehen ?  Ich verkrafte ja viel, aber Leidtragende sind doch meine Frau und die Tochter. Und beide sind unbescholtene Bürger. Griesgrämig
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #6 - 04.10.2007 um 09:39:30
 
mr-mom schrieb am 04.10.2007 um 09:30:37:
Scheinehe ist weit hergeholt, wenn dieser Verdacht bestehen würde. Aber darüber lässt sich ja niemand aus.


Das habe ich bislang anders verstanden, und Du hast selbst auch schon was anderes gepostet:

mr-mom schrieb am 04.10.2007 um 08:25:33:
Ablehnungsgrund der Botschaft : Es besteht der Verdacht das eine Schutz würdige Ehe nach Artikel 6 GG nicht vorliegt.  
 

Im Übrigen wird es keine andere Möglichkeit für Dich geben als den Klageweg, ggf. mit anwaltlicher Unterstützung. Im Rahmen der Klage wäre dann ggf. auch der Verdacht auf Verstoß gegen datanschutzrechtliche Bestimmungen zu thematisieren.

Weitergehend wird Dir hier kaum jemand raten können. Dazu sind Sachen wie Deine immer zu einzelfallbezogen - "Ferndiagnosen" wären da nicht seriös und Rechtsberatung (und auf solche liefe ein Beurteilen und juristisches Werten einer Einzelfallangelegenheit insbesondere mit Bezug zu einem gerichtlichen Verfahren letztlich hinaus) ist hier ohnehin ausgeschlossen.

=schweitzer=
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #7 - 04.10.2007 um 09:43:32
 
Hoi,

und unter Hinweis auf die NUB (keine "Grundrechts-
verletzungsdiskussion"):

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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