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Heiratsvisum Deutschland-Kolumbien (Gelesen: 932 mal)
felixelgato
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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03.10.2007 um 23:53:03
 
Hallo,
also, folgender Sachverhalt.
Ich möchte meine kolumbianische Freundin gerne nächstes Jahr heiraten.
Da ich keinen Bock auf die ganze Dänemark-Geschichte habe, würde ich gerne ein paar Dinge wissen. Was meine Freundin bringen muss, ist mir bereits klar.
Was mir aber nicht klar ist, ob ich als Student der noch Elternabhängig ist (für den Unterhalt der Ehe wäre aber natürlich gesorgt) für die Heirat irgendwelche Nachweise in Sachen Gehalt oder Wohnraum bringen muss. Ich habe hier schon gelesen, das das wohl nicht der Fall ist. Aber ich kann ja in dieser Angelegenheit schlecht meine Eltern die Verpflichtungserklärung schreiben lassen, da ich ja derjenige bin, der heiratet, aber erfahrungsgemäss beinhaltet die Verpflichtungserklärung doch auch Einkommen und Wohnraum. Was also tun?
Und ist da was in Sachen Elternbürgschaft notwendig?
Und gibt es irgendwo eine Liste der Papiere die zu erbringen sind?
Und wie lange dauert es durchschnittlich, diese Anträge zu bearbeiten?
Fragen über Fragen.
Schönen Dank für schnellen Rat!!!
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Einbeck
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Antwort #1 - 04.10.2007 um 00:42:04
 
Ab Heirat bist Du Deiner Ehefrau gegenüber zu Unterhalt verpflichtet.

Bei Heiratsvisum wird oft die Vorlage einer VE verlangt (einige ABH stellen bei Heiratsvisum keine VE aus), eine VE erhälst Du von der ABH aber nur bei ausreichenden Einkommen, falls Du kein ausreichendes Einkommen hast, könnten Deine Eltern an deiner Stelle eine VE abgeben.

Zu Unterlagen und Dokumenten, schom mal auf der Webseite der deutschen Botschaft in Bogota nachgesehen?
www.bogota.diplo.de
Kann Deine Verlobte schon etwas Deutsch? Einfache Grundkenntnisse wird sie brauchen.
Zu Unterlagen zur heirat berät auch Dein deutscher Standesbeamter.

Dauer das Visaverfahren ca. 2 Monate oder auch länger.
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felixelgato
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Antwort #2 - 04.10.2007 um 09:29:30
 
ok, danke erstmal. die VE werd ich also irgendwie bekommen.
kannst du nochmal etwas präziser auf Sprachkenntnisse eingehen, Test in der Botschaft, oder hier vor Ort? Was gibt es da für Bestimmungen? Auf der Seite der Botschaft war ich schon öfters, im Merkblatt sowie Antrag stehen aber nur wenige Sachen, und der Verweis, das in einigen Fällen zusätzliche Papiere verlangt werden können, ohne zu nennen, welche das sein könnten. Muss meine Verlobte ausser der Ledigkeitsbescheinigung noch ein anderes Papier vorlegen, ich hab hier auf den Seiten irgendwas von einem Ehefähigkeitszeugnis gelesen.
Danke im Voraus
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