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DRINGEND!!! Anulierung in Marokko geschlossener Ehe (Gelesen: 4.107 mal)
hatiche
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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02.10.2007 um 21:51:56
 
Hallo,
ich bin hier weil ich ein Megaproblem habe.

h bin Mitte Juni 2007 nach Marokko, Kenitra geflogen um meinen Verlobten zu heiraten. Wir sind 2 Wochen lang durch ganz Rabat und Kenitra gIcerannt, um alle erforderlichen Papiere zu besorgen und in der Woche vom 02.07.2007 an sollten alle Papiere fertig, gestempelt und unterschrieben sein, so das wir zum Adul gehen könnten. Ich musste sehr viele Papiere ausfüllen in der Zeit und zahlreiche Unterschriften lleisten um irgendwelche Papiere zu bekommen. Am 02.07.2007 fuhren wir wieder nach Kenitra Stadt um ein Papier von der Polizei abzuholen und es  beim Gericht abzugeben und danach zum Adul zu bringen, der dann weitere Papiere fertig machen sollte. Mir gings in dieser Zeit schon sehr schlecht. Ich hatte Probleme mit meinem Rücken und sehr starke Schmerzen. Ich musste um das zu ertragen, sehr starke Schmerzmittel nehmen.
Am späten Nachmittag bekamen wir endlich vom GEricht ein Papier, mit dem wir nun zum Adul gingen. Zuerst ging mein Verlobter zu ihm und kam nach ca. 1,5 Std wieder raus zum Auto, wo ich warten musste. Er sagte zu mir, ich solle jetzt mitkommen, was unterschreiben. Sein Bruder kam auch mit uns.
Man zeigte mir, ich soll mich hinsetzen und redeten die ganze Zeit mit meinem Verlobten auf arabisch. Ich wurde nicht mit einbezogen und wusste gar nciht, um was es ging. Irgendwann unterschrieb mein Verlobter ein paar Papiere und verliess das Büro. Er liess mcih dort alleine stehen. Ein Mann mit Bart drückte mir einen Stift in die Hand und zeigte mir wo ich unterschreiben muss. Total verwirrt tat ich wie mir geheissen. Ich wollte nur noch nach Hause.
Zu Hause angekommen ging ich gleich zu Bett und weinte erstmal. Mein *Mann* saß neben mir auf dem Bett, las in der Zeitung und fuhr mcih an, ich soll aufhören zu heulen, ich heul wegen nix. Dann später schon er mir einen Blchring an den Finger und meinte, ich wäre jetzt seine Ehefrau. Ich verstand kein Wort. In dieser Nacht und am nächsten Tag beachtete er mich gar nciht und am 04.07.2007 flog ich endlich zurück nach Deutschland. GOTT SEI DANK!!! Ich kam mir vor wie in einem Alptraum aus dem ich nciht aufwachen konnte.
Mein *Mann* meldete sich kaum bei mir, in 2 Monaten vielleicht 5 mal per sms.
6 Wochen nach meiner Heimreise bekam ich eine Kopie von unserer übersetzen heiratsurkunde. Dort stand, das ich unterschrieben habe, eine Morgengabe bekommen zu haben von 3000 MDH und das ich ihm dafür eine Quittung ausgeschrieben habe.
Das mir alles was gesprochen wurde, übersetzt wurde und ich mit allem einverstanden war.
usw
Richtig ist jedoch, das ich zu keiner Zeit wusste was gesprochen wurde, da ich kein arabisch spreche und verstehe und alles nur mit meinem *Mann* besprochen wurde. Ich wurde nix gefragt und niemand hat mit mir geredet. Ich wusste ncihtmal, das ich am 02.07.2007 überhaupt geheiratet habe.
Ich behaupte jetzt, das er mich benutzt hat und nur ein Visum nach Deutschland bekommen wollte. Er meldet sich nach wie vor kaum.
Ich möchte aus religiösen Grünedn keine Scheidung,wenn ich es vermeiden kann aber ich möchte um alles in der WElt von diesem Mann getrennt bleiben.
Wie kann ich diese *ehe* anulieren lassen? Was muss ich machen?
Ich bitte inständig und von ganzem Herzen um Ihre schnelle und fachkundige Hilfe.

Vielen Dank im voraus. Ich bin sehr verzweifelt.



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mehdii
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Antwort #1 - 02.10.2007 um 22:12:53
 
Sorry to hear this.

ich komme selbst aus kenitra und es wird mir immer schlecht sowas zu hoeren.

jetz, falls du deine ehe nicht beim standesamt angemeldet hast, dann gilst du immer noch als unverheiratet in Deutschland.

Fuer die scheidung , du musst nicht unbedingt in Marokko sein.

Nach paar monaten wird er dich zu scheinden gezwungen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 03.10.2007 um 00:06:42
 
mehdii schrieb am 02.10.2007 um 22:12:53:
Sorry to hear this.

jetz, falls du deine ehe nicht beim standesamt angemeldet hast, dann gilst du immer noch als unverheiratet in Deutschland.



Das ist glaube ich so nicht ganz richtig.

von www.rabat.diplo.de

"Eine nach marokkanischem Recht wirksam geschlossene Ehe ist auch in der Bundesrepublik Deutschland gültig. Im allgemeinen verlangen die deutsche Behörden aus Rechtssicherheit die Legalisation der Heiratsurkunde."

Vielleicht hilft Dir dieser Link weiter.

http://de.wikipedia.org/wiki/Aufhebung_%28Ehe%29

oder dieser

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1188070267/0
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hatiche
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 03.10.2007 um 00:25:32
 
hallo, ich wusste wirklich nicht, das sés sich um eine eheschliessunf handelt. ist das nciht graund genug zur anulierung dieser ehe ?
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Antwort #4 - 03.10.2007 um 00:58:34
 
hatiche schrieb am 03.10.2007 um 00:25:32:
hallo, ich wusste wirklich nicht, das sés sich um eine eheschliessunf handelt. ist das nciht graund genug zur anulierung dieser ehe ?


Das mag vielleicht funktionieren, jedoch schreibst Du

"Kenitra geflogen um meinen Verlobten zu heiraten. Wir sind 2 Wochen lang durch ganz Rabat und Kenitra gIcerannt, um alle erforderlichen Papiere zu besorgen und in der Woche vom 02.07.2007 an sollten alle Papiere fertig, gestempelt und unterschrieben sein, so das wir zum Adul gehen könnten. Ich musste sehr viele Papiere ausfüllen in der Zeit und zahlreiche Unterschriften lleisten um irgendwelche Papiere zu bekommen. Am 02.07.2007 fuhren wir wieder nach Kenitra Stadt um ein Papier von der Polizei abzuholen und es  beim Gericht abzugeben und danach zum Adul zu bringen....

...Am späten Nachmittag bekamen wir endlich vom GEricht ein Papier, mit dem wir nun zum Adul gingen. Zuerst ging mein Verlobter zu ihm und kam nach ca. 1,5 Std wieder raus zum Auto, wo ich warten musste. Er sagte zu mir, ich solle jetzt mitkommen, was unterschreiben. Sein Bruder kam auch mit uns. 
Man zeigte mir, ich soll mich hinsetzen und redeten die ganze Zeit mit meinem Verlobten auf arabisch. Ich wurde nicht mit einbezogen und wusste gar nciht, um was es ging. Irgendwann unterschrieb mein Verlobter ein paar Papiere und verliess das Büro. Er liess mcih dort alleine stehen. Ein Mann mit Bart drückte mir einen Stift in die Hand und zeigte mir wo ich unterschreiben muss. Total verwirrt tat ich wie mir geheissen.....

Du bist also mit der Absicht zu heiraten nach Marokko geflogen, und Dir war klar zu welchen Zweck die ganzen Papiere beschafft wurden. Ich habe das alles auch mitgemacht und es laeuft zugegeben "etwas" anders als bei uns, aber ich verstehe nicht, wie dir nicht klar sein konnte, dass es sich um die Eheschliessung handelt. Hast Du denn mal gefragt, was Du unterschreibst?

Um eine Scheidung wirst Du wohl nicht herumkommen, aber ich wuerde einen Anwalt zu Rate ziehen.
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Lori
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Antwort #5 - 03.10.2007 um 01:03:54
 
Wie kann man denn 2 Wochen lang Papiere zwecks Heirat besorgen und am Ende dann nicht wissen, dass man heiratet?
Bei allem Verständnis, aber das ist doch schon merkwürdig, oder?
Ausserdem würde ich doch niemals irgendwelche Unterschriften leisten, wenn ich nicht wüsste, was ich da unterschreibe.
Ich denke auch, dass die Ehe hier anerkannt wird. Also musst du dich wohl oder übel scheiden lassen.
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Antwort #6 - 03.10.2007 um 07:31:00
 
Offensichtlich stimmt und stimmte die Kommunikation bei Deinem Mann und Dir nicht. Und Du hast nicht einmal nachgefragt, was da vor sich geht und was Du da unterschreibst. Warum? In welcher Sprache kommunizierst Du mit Deinem Mann?

Ihr habt offensichtlich von einem Imam (baertiger Mann?!) bzw. Adoul die Ehe schliessen lassen. Das ist nach Ortsrecht ueblich, und wenn alle Formvorschriften eingehalten wurden, auch gueltig (auch fuer Deutschland, s.u.)

Meine islamische Eheschliessung lief aehnlich ab, aber ich hatte (musste ich!) einen 'Vormund' als Vatervertreter dabei, einen guten Freund. Der war quasi mein Sprachrohr. Mit Dir selber redet der Imam in der Regel eben  nicht, aber so ist es eben bei einer islamischen Eheschliessung. Ich habe unserem Imam damals jede Menge Fragen gestellt, die er dann wiederum meinem Mann beantwortete, der sie mir uebersetzte - aber immerhin hatte ich meine Antworten.

Offensichtlich hast Du Dir keine oder falsche Vorstellungen gemacht von der ganzen Angelegenheit. Wenn diese Urkunde noch nicht legalisiert ist, entfaltete sie keine Rechtskraft in Deutschland, aber das ist eben nur ein Stempel, den sich Dein Mann im Zweifel auch alleine bei der zustaendigen marrokanischen Behoerde und danach der Botschaft abholen kann.

Es ist allerdings nicht in Ordnung, dass kein Uebersetzer dabei war, und auch kein 'Vormund'. Habe mich jetzt nicht in die Merkblaetter der Botschaft eingelesen, aber tippe stark, dass dies bei einem auslaendischen Teil des Paares vorgeschrieben ist und so ggfs. die Form nicht eingehalten wurde. Moeglicherweise ist eine Annulierung dann moeglich bzw. die Ehe ist gar nicht erst rechtmaesssig geschlosen. Ich koennte mir aber vorstellen, dass es anders in der Urkunde festgehalten wurde, wie eben auch die Morgengabe, die Du nie gesehen hast, die aber Formvorschrift ist bei dieser Art Ehevertrag/-urkunde.

Ob das so ist bzw. welche Moeglichkeiten Du jetzt hast, musst Du selber in Erfahrung bringen, vielleicht in einem auf den Maghreb spezialisierten Binational-Forum.
Es tut mir leid, dass Du da offenbar ganz blind und ahnungslos reingesprungen bist unentschlossen

Alles Gute
Anja
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Antwort #7 - 03.10.2007 um 10:17:56
 
hatiche schrieb am 03.10.2007 um 00:25:32:
hallo, ich wusste wirklich nicht, das sés sich um eine eheschliessunf handelt. ist das nciht graund genug zur anulierung dieser ehe ?


Hallo,

wenn Du diese Tatsache glaubhaft machen kannst, wäre das ein Grund die Ehe aufheben zu lassen. ===>  § 1314 BGB:

Zitat:
§ 1314
Aufhebungsgründe

(1) Eine Ehe kann aufgehoben werden, wenn sie entgegen den Vorschriften der §§ 1303, 1304, 1306, 1307, 1311 geschlossen worden ist.

(2) Eine Ehe kann ferner aufgehoben werden, wenn

       1.      ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand;
       2.      ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt;
       3.      ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe durch arglistige Täuschung über solche Umstände bestimmt worden ist, die ihn bei Kenntnis der Sachlage und bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe von der Eingehung der Ehe abgehalten hätten; dies gilt nicht, wenn die Täuschung Vermögensverhältnisse betrifft oder von einem Dritten ohne Wissen des anderen Ehegatten verübt worden ist;
       4.      ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist;
       5.      beide Ehegatten sich bei der Eheschließung darüber einig waren, dass sie keine Verpflichtung gemäß § 1353 Abs. 1 begründen wollen.


Dazu wäre aber zwingend erforderlich, das Ganze so schnell wie möglich anzugehen und ebenfalls wichtig) sofort den Behörden zu verstehen zu geben, dass Du ihn nicht heiraten wolltest und ihn nicht hier haben willst.

Denn der Aufhebungsgrund fällt sofort weg, wenn ihr nach der "Eheschließung" als Ehepaar zusammenlebt und zu erkennen gebt, dass ihr eine Ehe führt.

mehdii schrieb am 02.10.2007 um 22:12:53:
jetz, falls du deine ehe nicht beim standesamt angemeldet hast, dann gilst du immer noch als unverheiratet in Deutschland. 


Verbreite bitte nicht solchen Unsinn .


Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #8 - 04.10.2007 um 07:32:27
 
Kann man denn jetzt, drei Monate (!) nach Eheschließung, überhaupt noch irgendetwas glaubhaft machen? Also ich als Behördenmitarbeiter würde mich fragen, was Du denn die letzten drei Monate gemacht hast - auf eine SMS des Ehemannes warten? Da würde ich aber auch dringend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen!
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Antwort #9 - 04.10.2007 um 17:33:08
 
Zitat:
Ich behaupte jetzt, das er mich benutzt hat und nur ein Visum nach Deutschland bekommen wollte. Er meldet sich nach wie vor kaum.


Wie komst du da drauf, wenn er sich nicht mal meldet?
Und ein Antrag auf FZF müsste doch von deiner Seite ausgehen, oder?
Also solange du da nichts unternimmst (und da wärst du ja doof, wenn du das machen würdest, obwohl du die Ehe ja sogar annulieren lassen möchtest), kann er gar nicht nach D kommen.

Ich hoffe für dich, dass du die Ehe annulieren lassen kannst, aber ganz ehrlich:
ich kann überhaupt nicht verstehen, dass du das alles unterschrieben hast, dass du dich von den Beamten und von deinem Verlobten so hast abspeisen lassen.

Ich war selber mit meinem Mann im Sommer beim Adoul in Kenitra - aus nem anderen Grund als du (wir haben bereits vor einigen Jahren in Deutschland geheiratet und haben auch nicht vor, daran was zu ändern Zwinkernd ) und mir wurde auf Nachfrage alles übersetzt, was gesprochen wurde.
Das ist auch deren Pflicht. Schließlich werden sie dafür bezahlt, dass sie dem Bürger dienen.
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Antwort #10 - 04.10.2007 um 18:45:26
 
Nein, den Antrag stellt ER, er will ja das Visum. Sie wird dann wohl von der ABH kontaktiert.
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Antwort #11 - 04.10.2007 um 19:16:38
 
Aber sie wird doch wohl ein Mitspracherecht haben, oder?
Ich mein, wenn sie sagt: Nö, ich will ihn nicht hier haben, ich nehme ihn nicht auf, ich will mich scheiden oder die Ege annulieren lassen...
Hat er dann ne Chance, überhaupt ein Visum zu bekommen?

Kann ich mir nicht vorstellen.
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Antwort #12 - 04.10.2007 um 19:51:16
 
Wie schon in diesem Beitrag erwaehnt, kann die Ehe nur unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden kann.

Und ich stimme Wassermann zu, fast vier Monate nach der Heirat wird es schwer werden, irgendjemand zu ueberzeugen, dass die Heirat nicht gewollt war oder dass man nicht wusste, das man heiratet.

Waere das bei mir der Fall gewesen, haette ich sofort nach meiner Rueckkehr was unternommen.





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Antwort #13 - 04.10.2007 um 20:16:35
 
@barbarella: sicher wird es, wenn sie jetzt nicht was unternimmt und er tatsaechlich den Antrag stellt, voir der Visumerteilung zu Unstimmigkeiten kommen bzw. sie wird - entweder aktiv oder nach Aufforderung- der ABH ihre Sichtweise darlegen. Aber das aendert nichts an der offenbar gueltigen Eheschliessung und auch nicht daran, dass er faktisch der Antragssteller ist. Und deswegen sollte sie sich schnell schlaumachen, was zu tun ist, um ggfs. tatsaechlich eine Aufhebung der Ehe voranzutreiben.
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