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Geburt in Deutschland Besuchervisum (Gelesen: 1.545 mal)
Nike32w
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02.10.2007 um 17:37:25
 
Hallo,

eine Freundin von mir (aus Tunesien), hat ein Besuchervisum und kann voraussichtlich bis zur Geburt Ihres Kindes nicht mehr Fliegen (ärztliches Attest), dementsprechend wird auch das Visum verlängert.
Nun meine Frage: Bekommt das Kind durch die Geburt in Deutschland automatisch auch einen Deutschen Pass?

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MfG
Nike
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ronny
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Antwort #1 - 02.10.2007 um 17:46:53
 
Nike32w schrieb am 02.10.2007 um 17:37:25:
Nun meine Frage: Bekommt das Kind durch die Geburt in Deutschland automatisch auch einen Deutschen Pass?


Hallo,

nein, es sei denn der andere Elternteil wäre Deutscher oder würde die in §  Abs. 3 StAG genannten Voraussetzungen erfüllen.

Allein die Geburt in Deutschland vermittelt nur dann die deutsche Staatsngehörigkeit, wenn § 4 Abs. 1 oder 3 erfüllt sind.

Grüße
Ronny Zwinkernd

und verschoben ins Staatsangehörigkeitsrecht Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Nike32w
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Antwort #2 - 02.10.2007 um 20:36:19
 
Hallo,

könntest Du mir den Paragraphen mal genauer ausführen?

Liebe Grüße
Nike

Änderung:
ich füge hier mal dein Folgepost ein      Tippi


ich nochmal Smiley habe mir den Link nochmal genauer durchgelesen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es völlig irrelevant, ob meine Freundin ein Besucher-, oder ein Studentenvisum hat.

Ihr Kind wird so oder so nicht den deutschen Paß bekommen. Sehe ich das richtig?

MfG
Nike

...
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« Zuletzt geändert: 02.10.2007 um 20:46:50 von Tippi »  
 
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ronny
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Antwort #3 - 02.10.2007 um 21:40:02
 
Nike32w schrieb am 02.10.2007 um 20:36:19:
Sehe ich das richtig? 


Ja genau Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #4 - 03.10.2007 um 00:11:35
 
ronny schrieb am 02.10.2007 um 21:40:02:
Ja genau


... wobei, wie schon gesagt wurde, die StA des Kindes auch über
den anderen Elternteil erworben werden könnte.
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