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befristet AE - trotzdem Deutschkurs? (Gelesen: 1.034 mal)
dakary
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02.10.2007 um 11:10:45
 
Habe da mal eine Frage... wir sind zwar immer noch nicht verheiratet, weil die Behörden uns immer wieder Steine in den Weg legen, aber ich informiere mich jetzt schon weiter, damit es danach schneller voran geht.

Mein Verlobter lebt ja in Spanien (ist aber Afrikaner) und hat dort die befristete AE. Muss er dann trotzdem diesen Deutschkurs vom Goethe-Institut ablegen? Denn einreisen darf er ja sowieso, denn er hat ja seinen Pass. Gilt für ihn dann nur das mit den Integrationskursen?
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 02.10.2007 um 11:27:28
 
dakary schrieb am 02.10.2007 um 11:10:45:
Mein Verlobter lebt ja in Spanien (ist aber Afrikaner) und hat dort die befristete AE.


also nicht in D

dakary schrieb am 02.10.2007 um 11:10:45:
Denn einreisen darf er ja sowieso, denn er hat ja seinen Pass.


BTW Der Pass allein ist es nicht, sondern die AE, aber der Aufenthalt ist dann nur möglich für 3 Monate als Besucher !


dakary schrieb am 02.10.2007 um 11:10:45:

Muss er dann trotzdem diesen Deutschkurs vom Goethe-Institut ablegen? 


klar, warum nicht ?


DC
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Mick
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Antwort #2 - 02.10.2007 um 11:35:05
 
dakary schrieb am 02.10.2007 um 11:10:45:
Muss er dann trotzdem diesen Deutschkurs vom Goethe-Institut ablegen?

Hi,
ich denke, dass sich das noch zeigen wird. Mit dem
Titel in Spanien ist er gem. § 39 AufenthV berechtigt,
eine AE nach der Einreise zu beantragen. Ob dann ein
Anspruch auf Erteilung der AE vorliegt, muss die ABH
prüfen. Hierzu gehören auch die Deutschkenntnisse.
Ob hier zwingend ein Zertifikat des GI vorgelegt werden
muss, kann ich derzeit nicht beurteilen, wird noch zu
regeln sein (sofern ich eine solche Regelung nicht ver-
passt habe). Jedenfalls wüsste ich derzeit nicht, auf
welcher Rechtsgrundlage ich auf einem GI-Zertifikat be-
stehen könnte.
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« Zuletzt geändert: 02.10.2007 um 12:04:36 von Mick »  

...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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dakary
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Antwort #3 - 02.10.2007 um 12:21:42
 
Vielen Dank für die Antwort.

Ok, das heißt ich muss warten, bis er eingereist ist oder kann ich die ABH schon vorher fragen. Oder wo bekomme ich genauere Informationen?
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Mick
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Antwort #4 - 02.10.2007 um 16:30:16
 
dakary schrieb am 02.10.2007 um 12:21:42:
Ok, das heißt ich muss warten, bis er eingereist ist oder kann ich die ABH schon vorher fragen. Oder wo bekomme ich genauere Informationen?


Hi,
klar kannst Du bei der ABH Deines Vertrauens
Informationen einholen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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