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Humanitäre Hilfe über Botschaft in Moskau möglich? (Gelesen: 2.011 mal)
Bird
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30.09.2007 um 10:33:05
 
Ich befinde mich in einer sehr schwierigen Sizuation und möchte mich direkt an die Botschaft in Moskau wenden. Leider habe ich nicht die geringste Ahnung ob ich mit meinem Schreiben mehr Schaden anrichte, als ich damit erreiche. Ich bin für jede Information die mir weiter hilft dankbar. Die nachfolgende Seite mit den persönlichen Angaben habe ich hier weggelassen.

Hier das Schreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich direkt an Sie mich mit der Bitte um Unterstützung bei der Suche nach einer humanitären Lösung. Hier ein chronologischer Abriss der Tatsachen:

1.      Anfang Juli lernte ich eine russische Frau über einen Chat kennen. Wir kommunizieren täglich via Mail und SMS sowie Telefon
2.      am 16.08.07 reiste sie mit einem Touristenvisum für 4 Tage nach Deutschland zu mir. Sie war zu diesem Zeitpunkt noch offiziell verheiratet. Ihr Mann bewohnt mit ihr eine Zweiraumwohnung, in der jeder seit 12 Jahren ein Zimmer für sich alleine hat. Immer wenn sie ihn bat einer Scheidung auf dem Standesamt zuzustimmen verprügelte er sie. Prügel bekam sie aber auch so regelmäßig, da er täglich betrunken ist und die Auffassung vertritt dass das sein Recht ist.
3.      Ende August habe ich bei der für mich zuständigen Ausländerbehörde in Senftenberg eine Verpflichtungserklärung für ein Besuchervisum (Zeitraum 01.12.07-01.03.08) genehmigt bekommen. Zu diesem Zeitpunkt waren wir uns beide noch nicht sicher ob wir wirklich zusammen passen. In den letzten zwei Monaten telefonierten wir sehr viel (alleine meine Telefonrechnungen für diese zwei Monate belaufen sich auf 450,- Euro) und sind zu dem Entschluss gekommen zu heiraten wollen.
4.      Am 25.09.07 gelang es ihr ihren Ehemann zu überreden einer Scheidung auf dem Standesamt zuzustimmen. Seit diesem Tag wurde sie täglich verprügelt.
5.      Am 29.09.07 prügelte er sie aus dieser Wohnung und drohte ihr an, dass er sie totschlagen wird wenn sie versuchen sollte die Wohnung noch einmal zu betreten. Dabei handelt es sich nicht um eine leere Drohung! Sie wird in den nächsten Tagen von einer Freundin zur nächsten ziehen und immer für ein oder zwei Nächte bei diesen schlafen können.

Meine zukünftige Frau wird ihre Scheidungsurkunde am 26.10.07 auf dem Standesamt abholen können. Sie wird dann versuchen schnellstmöglich die notwendigen Übersetzungen und Apostillen und einen Termin bei Ihnen zu erhalten. Bezüglich eines Antrages auf Erteilung eines Visums zur Eheschließung habe ich am 20.09.07 auf meiner Ausländerbehörde vorgesprochen und dort wurde mir erklärt dass dieser Antrag nur von meiner zukünftigen Frau in Moskau gestellt werden kann. Ferner erklärte man mir den Werdegang und mit welchen Bearbeitungszeiten zu rechnen ist. In Deutschland steht Weihnachten vor der Tür und es dürfte sehr schwierig werden (bei positiven Entscheid) noch in diesem Jahr dieses Visa zu erhalten. Meine zukünftige Frau spricht einigermaßen gut Deutsch und versteht es auch wenn man nicht zu schnell und in Schachtelsätzen spricht.

Nun meine Frage an Sie. Ist es möglich dass sie zuerst das Visum zu einem Besuchsaufenthalt erhält (VE liegt bei mir) und sofort danach ein Visum zur Eheschließung bei Ihnen beantragt. Sie kann nicht im Winter bis zur Erteilung des Eheschließungsvisums auf der Straße leben. Uns ist bekannt, dass sie zur Erteilung des Visums zur Eheschließung nach Moskau reisen muss, was sie auch tun wird. Meiner zukünftigen Frau und auch mir sind die Folgen eines möglichen Missbrauches des Besuchervisums bekannt. Deshalb und auf Grund der dramatischen Situation meiner zukünftigen Frau haben wir absolut kein Interesse an zusätzlichen Schwierigkeiten

Es ist mir bekannt dass Sie mit Bekanntwerden dieser Tatsachen ein Besuchervisum ablehnen können, da die Rückkehrbereitschaft nicht ersichtlich ist. Da wir aber keine illegalen oder zwielichtigen Wege gehen wollen sehe ich keine andere Möglichkeit als mich mit der Bitte um Unterstützung bei der Suche nach einer humanitären Lösung direkt an Sie zu wenden.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung und verbleibe in Erwartung Ihrer Antwort


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Ulf
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Antwort #1 - 30.09.2007 um 11:37:33
 
Bird schrieb am 30.09.2007 um 10:33:05:
5.      Am 29.09.07 prügelte er sie aus dieser Wohnung und drohte ihr an, dass er sie totschlagen wird wenn sie versuchen sollte die Wohnung noch einmal zu betreten.


Bei ehelicher Gewalt ist es in RUS nicht unüblich, den Mann für zwei Wochen wegzusperren. Allerdings ist damit nicht gesagt, daß er sich dann beruhigt hat.

Scheidungsurteile sind zu übersetzen und m.W. zu legalisieren; ob standesamtliche Scheidungsurkunden hier für eine Eheschließung akzeptiert würden, mögen die Standesamtsexperten beurteilen.

Besuchsvisum bei geplanter Ehschließung ist problematisch, weil dann weder Sprachkentnisse geprüft werden noch die ABH durch die Auslandsvertretung befragt wird, wie das für Wohnsitznahme-Visa vorgesehen ist.

Gruß, ULF
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ronny
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Antwort #2 - 30.09.2007 um 11:44:42
 
ulf schrieb am 30.09.2007 um 11:37:33:
Scheidungsurteile sind zu übersetzen und m.W. zu legalisieren; ob standesamtliche Scheidungsurkunden hier für eine Eheschließung akzeptiert würden, mögen die Standesamtsexperten beurteilen. 


Hallo,

wenn die Ehe durch Urteil geschieden wird, ist sowohl das Urteil als auch die Urkunde für ein Anerkennungsverfahren erforderlich.

Lediglich bei der einvernehmlichen Scheidung (ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft)langt die Scheidungsurkunde.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #3 - 30.09.2007 um 12:12:41
 
ronny schrieb am 30.09.2007 um 11:44:42:

Lediglich bei der einvernehmlichen Scheidung (ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft)langt die Scheidungsurkunde.

Grüße
Ronny Zwinkernd


Sie waren Beide auf dem Standesamt und er hat einer einvernehmlichen Scheidung zugestimmt. Kinder sind nicht vorhanden und gemeinsamer Güterstand besteht seit vielen Jahren auch nicht mehr.
Grüße Bird
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ronny
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Antwort #4 - 30.09.2007 um 12:56:56
 
Bird schrieb am 30.09.2007 um 12:12:41:
Sie waren Beide auf dem Standesamt und er hat einer einvernehmlichen Scheidung zugestimmt. Kinder sind nicht vorhanden und gemeinsamer Güterstand besteht seit vielen Jahren auch nicht mehr. 


Hallo,

dann benötigt sie nur die Scheidungsurkunde, diese wird dann im Befreiungsverfahren beim OLG mit anerkannt Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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OlafK
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Antwort #5 - 30.09.2007 um 12:59:05
 

Es wäre zu prüfen, ob eine Heirat in Russland dann nicht der schnellere Weg ist. Ob das ganze drumherum die Botschaft wirklich interessiert ist wohl eher fraglich (kann zwar, aber muß nicht).

Den Termin beim Standesamt hier kannst Du ja auch mit Vollmacht ausmachen, soweit ich weiss. Das Problem dürfte nur sein, alle Unterlagen zusammenzubekommen und beim OLG die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis zu bekommen (kann auch 2-3 Monate dauern).

Wenn die die Ledigkeitsbescheinigung vom hiesigen Konsulat wollen, sieht es schlecht aus, da diese NUR Deine zukünftige persönlich bekommt. Habe selbst erlebt, wie andere deswegen in der Schlange abgewiesen wurden.


Noch ein Tip:

Deine Telefonrechnung ist ja Wahnsinn. Wir haben schon vor Jahren CallingCards bzw. Skype benutzt. Da kostet die Minute Russland  1,2-2 Cent.

Jetzt haben wir auch eine Europaflatrate, einschließlich Russland (Telefon komplett 50 Euro).

Olaf








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Ulf
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Antwort #6 - 01.10.2007 um 18:40:52
 
OlafK schrieb am 30.09.2007 um 12:59:05:
Noch ein Tip:

Deine Telefonrechnung ist ja Wahnsinn. Wir haben schon vor Jahren CallingCards bzw. Skype benutzt. Da kostet die Minute Russland  1,2-2 Cent.


Mit passender Call-by-Call-Vorwahl kommt man leicht unter 2 Cent. Wir reden doch hier nicht von Kamtschatka?

Gruß, ULF
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Bird
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Antwort #7 - 02.10.2007 um 08:27:36
 
Die Antwort aus Moskau ist soeben bei mir eingetroffen:

vielen Dank für Ihre e-Mail.

Aufgrund Ihrer Ausführungen habe ich sicherlich Verständnis für Ihr Anliegen. Allerdings erteilen wir in Kenntnis eines beabsichtigten Daueraufenthalts in der Regel kein Besuchsvisum.

Ich kann Ihnen insofern nur empfehlen, dass Ihre zukünftige Ehefrau umgehend die Beantragung eines Visum für einen Daueraufenthalt in die Wege leitet. Auf die beigefügten Merkblätter der Botschaft wird hingewiesen.


Kann mir einer der Profis bitte kurz erklären, was meine zukünftige Frau jetzt konkret machen soll.
Danke im Voraus.
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Marco_D.
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Antwort #8 - 02.10.2007 um 09:05:56
 
Wo wohnt denn deine Zukünftige?
In Moskau? Dann würde ich in Moskau heiraten, da die Papiere für eine Heirat in Moskau weitaus schneller zu beschaffen sind (Aufenthaltsbescheinigung mit Apostille,  in der dein Familienstand vermerkt ist, sowie Vollmacht für deine Frau, dass du mit der Heirat einverstanden bist (unterschrieben beim Notar mit Apostille). Letzteres brauchst du nur, wenn du bei der Bestellung des Aufgebots nicht mit dabei bist. Die Dokumente müssen natürlich in Russland noch übersetzt werden.
Zumindest galten diese Voraussetzungen noch vor einem Jahr, wird sich wohl auch nicht verändert haben. Zur Sicherheit kann ja deine Frau im Standesamt Nr.4 in Moskau nachfragen.
Nach der Heirat für die Heiratsurkunde eine Apostille besorgen, übersetzen lassen, Visum zur FZF beantragen und neuen Reisepass besorgen, falls deine Zukünftige deinen Namen annimmt.

Ansonsten, falls ihr in D heiraten wollt die Merkbätter auf die die Botschaft verweist
http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/moskau/de/01/Visabestimmungen/Visa-Merkbla...
http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/moskau/de/01/Visabestimmungen/Visa-Merkbla...
http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/moskau/de/01/Visabestimmungen/Visa-Merkbla...

In Moskau muss man sich einen Termin besorgen

Zitat:
hren Termin zur Vorsprache bei der Visastelle erhalten Sie bei der Firma Teleperformance Russia, Tel. (495) 789 64 82 oder (495) 974 88 38 (gebührenpflichtig; 142 Rubel / 2 Min).

Aus Kapazitätsgründen ist mit einer mehrwöchigen Vorlaufzeit bei der Terminvergabe zu rechnen.



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Antwort #9 - 02.10.2007 um 12:17:09
 
Sorry vielleicht stelle ich mich auch nur zu blöd an, aber ich verstehe nicht wie ich den Satz:

"Ich kann Ihnen insofern nur empfehlen, dass Ihre zukünftige Ehefrau umgehend die Beantragung eines Visum für einen Daueraufenthalt in die Wege leitet."

verstehen soll. Soll sie einen Antrag auf ein Heiratsvisa stellen? Das kann sie aber erst nach dem 26.10.07 machen, wenn sie die Scheidungspapiere vom Standesamt hat, die dann aber auch noch beglaubigt und übersetzt werden müssen. Das bedeutet dass sie vielleicht bis Mitte Januar auf der Straße leben muss. Eine Heirat in Moskau würde daran auch nichts ändern. Sie muss dann bis zur Erteilung der FZF weiterhin dort bleiben.
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Marco_D.
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Antwort #10 - 02.10.2007 um 12:49:04
 
Moin!

Ja, die Botschaft meint, deine Frau sollte ein Heiratsvisum zu beantragen.

Ich bleibe trotzdem dabei, dass eine Heirat in Moskau sinnvoller ist, da du jetzt bereits in der Lage bist, die Papiere zu beschaffen, da in Moskau nach meinem Stand (s.o) keinen Ehefähigkeitszeugnis notwendig ist. Wenn du sie per DHL Express nach Moskau schickst, hat sie die innerhalb von 1-2 Tagen und kann sie übersetzen lassen und direkt am 26.10.07 nach der Scheidung zum Standesamt gehen und das Aufgebot bestellen. Dann heiratet ihr, bekommt dabei eine Heiratsurkunde, lasst eine Apostille drauf stempeln und die Urkunde dann übersetzen. Für das FZF braucht ihr nur die Heiratsurkunde mit Apostille und müsst den Deutschnachweis für deine Frau führen (sie kann ja anscheinend ausreichend deutsch), d.h. ihr könnt auch dann relativ zügig das Visum beantragen. Dann kann man schon im vorwege ein Termin bei der Botschaft besorgen, denn Wartezeit gibt es da ja auch

Das Heiratsvisum wird auch nicht sofort ausgestellt, sondern dort wird auch erst die Zustimmung der ABH eingeholt. Und dann darfst dich zusätzlich mit der Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis beim OLG rumschlagen.
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« Zuletzt geändert: 02.10.2007 um 13:00:26 von Marco_D. »  
 
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Antwort #11 - 02.10.2007 um 13:00:58
 
Hallo Bird
eine sofortlösung gibt es nicht! Egal wie du das siehst es ist ein fakt. Die heirat in Moskau ist wirklich der schnellere weg.
Eine moskowiterin die nicht weiss wie man eine wohnung/Raum anmietet, das gibt es  nicht, soviel zu dem auf der Strasse leben. Fliegst du halt mal hin und zusammen könnt ihr das sehr schnell regeln, ist sicher machbar für 350 im Monat.

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