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Dauer der ersten AE nach Eheschliessung (Frau schwanger) (Gelesen: 886 mal)
uei
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I love i4a


Beiträge: 38

Köln, Germany
Köln
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch-Ecuadorianisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Dauer der ersten AE nach Eheschliessung (Frau schwanger)
29.09.2007 um 17:03:41
 
Hallo an Alle,
kurze Frage welche Dauer hat eine AE nach der Eheschliessung zunächst?
Wer entscheidet das?
Hat es Einfluss, wenn die Frau (Ausländerin) schwanger ist?
Danke/Gruss Uei
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jetflyer
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Beiträge: 752

Pinneberg, Germany
Pinneberg
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dauer der ersten AE nach Eheschliessung (Frau schwanger)
Antwort #1 - 29.09.2007 um 18:47:01
 
Hallo UEi

Die AE wird für 1 -3 Jahre ausgestellt. Es ist eine Ermessensentscheidung der ABH.

Ist z.B. der LU nicht gesichert bei dt. verh., orientiert sich die AE "Länge" am unteren Ende, bei günstiger Integrationsprognose (z.B. sehr guten Deutschkenntnissen (keine Verpflichtung zum I-Kurs), gesicherter LU am "oberen" Ende..
Sind aber alles nur Anhaltspunkte, 1 Jahr ist Minimum

Grüße
Jetflyer
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ChicaLoca
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Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Dauer der ersten AE nach Eheschliessung (Frau schwanger)
Antwort #2 - 02.10.2007 um 07:53:47
 
jetflyer schrieb am 29.09.2007 um 18:47:01:
1 Jahr ist Minimum

aber auch nur dann, wenn der Pass auch so lange gültig ist
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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