uei schrieb am 24.09.2007 um 16:27:52:Hallo Zusammen,
am 2. Oktober heirate ich meine ecuadoriansche Verlobte. Bis zu diesem Tag ist Sie über eine Besucherkrankenversicherung (KV) versichert. Ab dem Tag der Heirat wäre sie dann über die Familienversicherung versichert. Da ich privat versichert bin geht das nicht. Die
ABH sagt nun ohne
KV keine Aufenthalterlaubnis. Die
KV sagt ohne Aufenthaltserl. keine Versicherung.
Vielleicht hilft ja die letzte Reform des Krankeversicherungsrechts: Seit
dem 1.4.2007 sind Personen mit gewoehnlichem (?) Aufenthalt in Deutschland
automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert falls sie
sonst keine Absicherung im Krankheitsfall haben und der gesetzlichen
Versicherung zuzuordnen sind. Andernfalls haben sie seit 1.7.2007 prinzipiell ein
Recht bei einer privaten Krankeversicherung eine private Versicherung abzuschliessen.
Welcher Fall fuer Deine Verlobte zutrifft kann ich nicht sagen. Vermutlich
kann das die oertliche Krankenkasse, aber mir der will man vielleicht
nichts zu tun habe, da die eine Pflichtversicherung festellen koennte.
Jedenfalls zeigt dies, dass Deine Frau prinzipiell ein Anrecht auf eine
Krankenversicherung hat. Das sollte doch eigentlich ausreichen.
Wenn Du Beamter bist, dann kriegt Deine Frau auch Beihilfe.