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Ablehnung Visum wg. fehlender Deutschkenntnisse moeglich ??? (Gelesen: 1.302 mal)
Ivonne
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France
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ablehnung Visum wg. fehlender Deutschkenntnisse moeglich ???
16.09.2007 um 15:58:11
 
Hallo zusammen !

Mein Lebenspartner wird demnaechst ein Visum stellen zwecks Familienzusammenfuehrung um legal in Deutschland einreisen zu koennen.

Frage: Koennte ihm das Visum wegen momentan noch geringen Deutschkenntnissen verweigert werden oder wird ihm legendlich auferlegt nach Einreise einen Kurs zu besuchen, zwecks besserer Integrierung.

Vielen Dank im Voraus fuer eure Antworten.

Ivonne
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Einbeck
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Beiträge: 2.050

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Rio de Janeiro
Brazil
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
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Antwort #1 - 16.09.2007 um 16:06:49
 
Sorry, allgemeine Regel:
Deutschkenntnisse nach Niveau A1 müssen vorhanden sein.
Ohne Deutschkenntnisse kein Visum für Fzf.

Ausnahmeregelungen:
wurden hier diskutiert mal googeln.
Evtl. Ausnahme: Hochschulabschluss
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Mahalo
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Beiträge: 79
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablehnung Visum wg. fehlender Deutschkenntnisse moeglich ???
Antwort #2 - 16.09.2007 um 17:12:03
 
Ganz klares JA!
Ohne Deutschkenntnisse inkl. Abschluß A 1 bei einem Goetheinstitut und NUR dort kein Visa mehr!
Anfangs hatte ich auch mir der Regelung so mein Problem, aber es ist gut so nur schade , diese Regelung kommt 17 Jahre zu spät!
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tomy
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Beiträge: 64

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ablehnung Visum wg. fehlender Deutschkenntnisse moeglich ???
Antwort #3 - 16.09.2007 um 17:46:22
 
Einbeck schrieb am 16.09.2007 um 16:06:49:
Sorry, allgemeine Regel: Deutschkenntnisse nach Niveau A1 müssen vorhanden sein.
Ohne Deutschkenntnisse kein Visum für Fzf.
Gilt nicht für EU Ausländer, die in Deutschland leben. Ivone und Französiche Flagge ???? Wenn du also Französin bist, gilt das für dich nicht !   Griesgrämig  Staatsangehörigkeit, hast du ja leider nicht angegeben. Einen Kurs müssen Familienangehörige von EU Bürgern auch nicht machen.


Tom

PS:  Griesgrämig nur wegen Inländerdiskriminierung !
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Anna2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 17.09.2007 um 00:02:33
 
Mahalo schrieb am 16.09.2007 um 17:12:03:
Ganz klares JA!
Ohne Deutschkenntnisse inkl. Abschluß A 1 bei einem Goetheinstitut und NUR dort kein Visa mehr!
Anfangs hatte ich auch mir der Regelung so mein Problem, aber es ist gut so nur schade , diese Regelung kommt 17 Jahre zu spät!

Was meinst Du damit? Warum ausgerechnet 17 Jahre? Hat das mit nem anderen Gesetz zu tun, das es damals gab?
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 17.09.2007 um 07:42:10
 
Anna2 schrieb am 17.09.2007 um 00:02:33:
Was meinst Du damit? Warum ausgerechnet 17 Jahre? 


Das vorherige Gesetz (AuslG) trat 1990 in Kraft. In diesem Gesetz wurden
die Deutschkenntnisse nicht gefordert.

Ich teile übrigens die Meinung von Mahalo. Es wäre (im Nachhinein) mehr als notwendig
gewesen Deutschkenntnisse vor Einreise zu fordern. So wären die jetzigen Probleme
sicher kleiner.


DC
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