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Deutschkenntnisse auch vor Abgabe FZF 28.5.07 (Gelesen: 4.149 mal)
samir11
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16.09.2007 um 12:59:59
 
Habe hier im Forum schon nachgefragt wegen den Deutschkenntnissen und mir wurde mitgeteilt,das alle Anträge vor dem 28.5 dies nicht nachweisen müssen.Hab aber jetzt Brief von ABH bekommen wo ich das und Mietvertrag und Einkommensnachweis (bekomme Hartz4)nachreichen soll.

Meine Frage bekommt er das auch auf der Botschaft?Und wieso muss er es doch nachweisen?Botschaft sagte er kann gut Deutsch.Wollten nix nur meine ABH jetzt?

Können Sie ablehnen nur weil ich kein Einkommen habe?Dachte das ist so geblieben.Dachte es kommt was positives aber nein.Mein Sohn jetzt noch im Krankenhaus.Man wieso macht das jeder anders?


Danke Für Eure Hilfe.
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Schleswiger
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Antwort #1 - 16.09.2007 um 13:04:19
 
samir11 schrieb am 16.09.2007 um 12:59:59:
mir wurde mitgeteilt,das alle Anträge vor dem 28.5 dies nicht nachweisen müssen.


Stichtag ist der 27.5.2007.

samir11 schrieb am 16.09.2007 um 12:59:59:
Hab aber jetzt Brief von ABH bekommen wo ich das und Mietvertrag und Einkommensnachweis (bekomme Hartz4)nachreichen soll.  


Dies wird bei den meisten geprüft. Das muss nicht heissen, dass die FZF abgelehnt wird. Falls du ALG II bekommst bedeutet das nicht, dass der Antrag abgelehnt wird.

Gruss
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samir11
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Antwort #2 - 16.09.2007 um 13:15:10
 
Ja war vor dem 27.5.  und mein Mann kann deutsch was kann ich da machen?Hab eben Botschaft angeschrieben(die deutsches Interview mit ihm führten ob Sie was ausstellen.Aber kann den der SB  das trotzdem verlangen?

Danke Schleswiger.
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Schleswiger
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Antwort #3 - 16.09.2007 um 13:20:21
 
samir11 schrieb am 16.09.2007 um 13:15:10:
Aber kann den der SB  das trotzdem verlangen?


Der SB kann keine deutschkenntnisse fordern, wenn der Antrag vor dem 27.5.07 gestellt wurde.

Gruss
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samir11
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Antwort #4 - 16.09.2007 um 13:36:53
 
Hab SB und Botschaft angeschrieben .Mal sehen was sich tut.Wieso haben die eigentlich nicht gleich bei Interview Mietvertrag und Einkommensbescheid verlangt?
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Aguinaldo
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Antwort #5 - 16.09.2007 um 14:21:19
 
samir11 schrieb am 16.09.2007 um 12:59:59:
Habe hier im Forum schon nachgefragt wegen den Deutschkenntnissen und mir wurde mitgeteilt,das alle Anträge vor dem 28.5 dies nicht nachweisen müssen.Hab aber jetzt Brief von ABH bekommen wo ich das und Mietvertrag und Einkommensnachweis (bekomme Hartz4)nachreichen soll.

Diese Frage habe ich vor einigen Tagen hier im board gestellt:

Zitat:
Werden alle Botschaften die "Altfälle" generell so handhaben?


Daraufhin hat Mick geantwortet:

Zitat:
Hi,
ja, werden sie. Ist einheitlich. Fraglich ist höchstens,
was passiert, wenn die ABH'en da keine ähnliche Regelung
bekommen. Aber ich denke, auch da kommt noch was.


Also hat es damals nur eine einheitliche Regelung für die Botschaften gegeben. Meine Frage lautet nunmehr. Gibt es inzwischen auch eine einheitliche Regelung in Bezug auf die Altfälle bei den ABH`s?
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Mick
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Antwort #6 - 16.09.2007 um 19:14:50
 
Schleswiger schrieb am 16.09.2007 um 13:20:21:
vor dem 27.5.07

Hi,
vor dem 28.05.2007 oder bis zum 27.05.2007 einschließlich.

Aguinaldo schrieb am 16.09.2007 um 14:21:19:
Gibt es inzwischen auch eine einheitliche Regelung in Bezug auf die Altfälle bei den ABH`s?

Für NRW ist mir nichts bekannt bisher.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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samir11
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Antwort #7 - 16.09.2007 um 19:23:32
 
Was heißt das nun?Kann die Botschaft auch was ausstellen und bestätigen das mein Mann Deutschkenntnisse besitzt?Oder muss er zum Goetheinstitut(was in Algier in den Räumen der Botschaft ist)hat vor 27.5. abgegeben.
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Rhia_nnon
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Antwort #8 - 16.09.2007 um 19:48:56
 
Ich denke, es bedeutet, dass wenn ihr den Antrag vor dem 27.5 bei der Botschaft abgegeben hat, keine Nachweis von Deutschkenntnissen benoetigt wird.
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Sind Christ und Jude eher Christ und Jude, als Mensch?
 
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samir11
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Antwort #9 - 16.09.2007 um 19:58:24
 
Ja laut Botschaft und wenn es die ABH will?Also es steht auch nicht das es dieses Zertifikat sein muss ,vielleicht stellt ja die Botschaft was aus?Er hatte ja  Interview in deutsch.Was kann denn noch als Nachweis zählen?Steht ja drauf Nachweise das Ihr Ehemann Deutschkenntnisse besitzt.
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samir11
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Antwort #10 - 17.09.2007 um 13:01:38
 
Wenn mein Mann dieses Zertifikat doch holt,kann er gleich Prüfung machen da er alles versteht?wie schnell könnte er es dann haben?

Und wo steht diese Regelung mit dem 27.5.als Stichtag?Kann ABH das verlangen wenn Botschaft es nicht will und sagt(da Interview in Deutsch) mein Mann kann gut Deutsch.Reicht es wenn die Botschaft das der ABH bestätigt?

DAnke im Vorraus.Hab noch keine Antwort von ABH und BOtschaft auf die Mails.
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Antwort #11 - 17.09.2007 um 14:28:41
 
Zitat:
Und wo steht diese Regelung mit dem 27.5.als Stichtag?


Das Ganze geht auf einen Erlass des Auswärtigen Amtes zurück, der als solcher nicht veröffentlich ist, aber den die Auslandsvertretungen inzwischen alle haben sollten. Erstmals wurde das im Forum
hier
erwähnt.

Zitat:
Wenn mein Mann dieses Zertifikat doch holt, kann er gleich Prüfung machen da er alles versteht?wie schnell könnte er es dann haben?


Das müsstet Ihr beim zuständigen Goetheinstitut erfragen - wenn der nächste Prüfungstermin schnell ansteht, könnte es durchaus kurzfrsitig gehen, wenn die Kenntnisse wirklich ausreichend sind.

Zitat:
Kann ABH das verlangen wenn Botschaft es nicht will ...


Schlussendlich entscheidet die Botschaft über die Visavergabe. - Die ABH könnte Deinen Partner allenfalls nach der Einreise zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichten, wenn bei ihm tatsächlich einfache Deutschkenntnisse nicht vorhanden wären. - Das scheint ja aber nicht so zu sein. Und damit dürfte allenfalls die Stichtagsregelung zu beachten sein - und wenn das Visum erst nach dem Stichtag beantragt wurde, werden die Sprachkenntnisse schon vor der Einreise bei der Deutschen Botschaft nachzuweisen sein.


=schweitzer=

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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
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Antwort #12 - 17.09.2007 um 19:59:56
 
Danke Schweitzer siehe neuer Thread. Hat sich geklärt.Delia


Mick: Änderung:
Hi, habs hier angehängt, macht keinen Sinn da einen
Extra-Fred aufzumachen.
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« Zuletzt geändert: 17.09.2007 um 20:31:42 von Mick »  
 
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Antwort #13 - 17.09.2007 um 19:54:36
 
Mein Mann muss diesen Nachweis bringen egal ob Stichtag oder nicht Botschaft Algier sagt gibt es nicht.Und schickte mir folgende Email.Natürlich nur für Ausländer mit Deutschkenntnissen kostet da 350 Dinar .

Sehr geehrte Frau ......
>
> den Nachweis über seine Sprachkenntnisse kann Ihr Mann beim
Goethe-Institut
> Algier erlangen, indem er dort einen 50minütigen, kostenpflichtigen
> Einstufungstest ablegt. Die dort ausgestellte Bescheinigung kann bei der
> Ausländerbehörde eingereicht werden.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
>
> Deutsche Botschaft Algier
>



Das Zertifikat kann er gleich mitnehmen.Also hab so schlimm für die Leute die deutsch können.

fons: Änderung:
bitte keine Realnamen posten
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Antwort #14 - 21.09.2007 um 09:32:33
 
Reicht nun dieses Zertifikat dieses Tests oder muss die Prüfung A1 in jedem Fall gemacht werden?

Hier Link des Tests!Hatte nur 28 von 30 und ich bin Deutsche.

http://www.goethe.de/cgi-bin/einstufungstest/einstufungstest.pl
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