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noch mal Visum zur Eheschließung (Gelesen: 600 mal)
Anna2
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Beiträge: 63
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag noch mal Visum zur Eheschließung
15.09.2007 um 20:04:49
 
Hallo an alle,

als ich den Fred von Anni gelesen habe, merkte ich, dass es bei mir und meinem Verlobten ganz anders abläuft. Sind große Abweichungen normal?

Wir haben uns erst telefonisch und auf der Webside der Botschaft erkundigt, was wir brauchen, dann alle Dokumente gesammelt, anschließend haben wir uns in Beijing getroffen und sind zusammen zur deutschen Botschaft. Dort haben wir seinen Antrag auf ein "Visum zur Eheschließung in Deutschland " abgegeben. Dafür hatten wir vorher telefonisch einen Termin vereinbart. 2 Stunden vor dem Termin hatten wir noch einen zur Legalisierung der Dokumente und zur Beglaubigung der Kopie seinen reisepasses (kostete übrigens, falls jemand das auch vor hat, je nach Dokument 40 bzw. 45 Euro pro Legalisierung bzw. Beglaubigung)
Eine Frau nahm seinen Antrag an und redete mit ihm, fragte, wo wir uns kennen gelernt haben. Er antwortete in 2 Sätzen, das genügte ihr. Sie wollte nur Ort und Gelegenheit wissen.
Von mir wollte sie eine Passkopie, 1 Passbild, meine Einkommensnachweise (bin selbstständig, das musste ich genauer erklären) und die Krankenversicherung, die ich für ihn abgeschlossen hatte. Dann fragte sie ihn: "Sprechen Sie Deutsch?"
- "Nein." - "Sprechen Sie Englisch?" - "Darin habe ich keine Übung, ich kann es nur lesen und schreiben."- "Ja, wie kommunizieren Sie beide denn dann?" - " Auf Chinesisch."
Das genügte ihr, sie sagte: "Okay, dann gehen die Papiere jetzt nach Deutschland an das Ausländeramt, das dauert etwa 10 Tage. Die werden Sie (also nun MICH) zu einem Interview einladen. Bis dahin sollten Sie die Eheschließung in Deutschland angemeldet haben und auf Nachfrage eine Bescheinigung darüber vorlegen können."
Okay, beim Standesamt ging es schnell. Ein Dokument fehlte denen, das bekam ich dann von meinem Freund per Eilpost 4 Tage später.
Nun ging alles ans Oberlandesgericht zur Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis und ich bekam die Anmeldebestätigung.

Dass Standesamt und Ausländeramt kommunizieren, wusste ich nicht, es schien auch so, als bestünde da ämterintern keinerlei Verbindung, also ausschließlich über mich.Diser Punkt hat mich in Annis Fred überrascht. Auch, dass sie erst die Heirat vorbereitete und danach erst das Visum beantragt, hat mich überrascht.
Ein "Agent" von der Botschaft kam auch nicht, ich wusste nicht mal, dass die so was haben.
Nicht einmal eine Einladung zum Interview kam, der Visaantrag wurde einfach abgelehnt (5 Wochen nach Antragstellung).
Warum wurde ich nie interviewt?
Die Ablehnung wurde nicht begründet, es wundert mich schon lange, dass andere so viel mit den Behörden kommunizieren können, mit mir redet keiner. Das Ausländeramt redet erst mit mir, wenn ich Post von ihnen habe, sagten die Sachbearbeiter.
Vom Oberlandesgericht kam nun eine Beanstandung. Es geht aber um meine Papiere. Ich muss meine Scheidungsurkunde beglaubigen, überbeglaubigen und dann von der chinesischen Botschaft legalisieren lassen. Das wird in etwa 4 Tagen fertig sein. Ich hatte nicht gewust, dass ich das machen lassen musste und das Standesamt hatte das auch nicht gewusst.

Wir haben Widerspruch gegen die Ablehnung eingereicht, ich habe für ihn einen Brief geschrieben (den er unterschrieben hat) und erklärt, dass ich Deutschlehrerin bin und er einen Hochschulabschluss hat. Beweise sind begefügt, auch die Anmeldung der Eheschließung. Vorsichtshalber hat er auch erklärt, warum er nach der Heirat seinen Wohnsitz in seiner Heimat behalten möchte ( Eigentumswohnung und eigene Firma)und sich bereit erklärt, den Wohnsitz aufzugeben, falls er den nicht haben dürfte. Nun müssen wir warten......

Bitte sagt mir, ob wir es so richtig gemacht haben, ich fühle mich plötzlich so unsicher. Was, wenn zum 2. Mal abgelehnt wird? Was könnten denn noch die Gründe für die Ablehnung gewesen sein?

LG, Anna


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Anna2
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Beiträge: 63
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 16.09.2007 um 10:53:30
 
Hallo,

habe die ganze Nacht gegrübelt und frage mich nun, ob die Ausländerbehörde in meinem Fall auch einen Verdacht auf Scheinehe hat.
Mein Exmann ist nämlich aus dem selben Land und er hatte 3 Jahre nach der Heirat die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt. Die wollte er unbedingt, meinte, er habe damit größere Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Eines Tages kam ich von der Arbeit und er war weg. 8 Monate lang fand ich ihn nicht. Nach dem Trennungsjahr dann verlangte sein Anwalt die Scheidung.
(Ich will hier nicht von meinem unermesslichen Schmerz reden, das ist nicht das Forum dafür. Haltet mich nur bitte nicht für emotionslos, wenn ich nur die Fakten darstelle.)
Nun lebt er von Hartz 4 (Er hatte noch nie gearbeitet). Unsere Ehe hatte 4 Jahre gedauert bis er verschwand. Kinder haben wir keine.

Kann es sein, dass die Ausländerbehörde das weiß und bei meinem ersten Mann von einer Scheinehe ausgeht und dass sie folglich auch bei meinem Freund Bedenken hat?
Was könnte ich tun?

LG, Anna
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