Hallo,
wie schätzt Ihr folgenden Fall ein:
Ein geschiedener Vater, überschuldet, ist privatinsolvent. Das Verfahren ist abgeschlossen.Zum Leben bleibt ihm ein genau festgelegter Betrag, wecher ihm zu niedrig ist, denn er will noch mal heiraten und die neue Frau ernähren können.
Eine Ausländerin, der die Abschiebung droht, bekommt von ihrem Freund, einem in Scheinehe (um in D leben zu können) lebenden Ausländer, ein Kind.
Nun unterschreibt der geschiedene Vater, das Kind sei von ihm und meldet Mutter und Kind auf seinen Wohnsitz an.
Dafür bekommt er eine finanzielle Belohnung, die Mutter und das Baby das Bleiberecht.
Nebeneffekt: Der Vater ist nun offiziell nicht nur seinen "echten" Kindern zu Unterhalt verpflichtet, sondern auch Mutter und Baby, wodurch seine Kinder nun je nur 150 Euro Unterhalt bekommen. Da der richtige Vater des Babys seine Freundin und sein Kind ernährt, hat der geschiedene Vater nun einen um ein paar hundert Euro höheren pfändungsfreien Betrag.
Das ältere leibliche Kind diskutiert das mit dem Vater ("Du bist ja so fies...!"), der Vater dazu: "Ich muss auch an mein Leben denken, habe lange genug für euch gesorgt, ab 16 kann man jobben, auch neben dem Gymi, wenns Geld nicht reicht. Außerdem habe ich so 2 Menschen gerettet."
Das Kind geht zum Jugendamt, die sagen, man könne einem anderen eben nicht als Außenstehender unterstellen, er habe das Kind nicht gezeugt...."Ihr ward nicht dabei !"
LG, Anna