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Visum für ein Jahr, für meine Schwiegermutter ?? (Gelesen: 1.870 mal)
elaleman
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14.09.2007 um 11:44:28
 
Hallo erst mal, Ich bin neu bei euch im Forum und hab wie alle neuen natürlich gleich mal eine Frage    Augenrollen  Augenrollen

Es geht um folgendes:

Ich bin seit 11 Jahren mit einer Frau aus der Dominikanischen Republik verheiratet, mittlerweile hat Sie auch die Deutsche Staatsbürgerschafft.

Meine Frau ist zur Zeit schwanger und wir werden im Januar unser 2. Kind erwarten!

Nun zur eigentlichen Frage:

Ist es möglich das meine Schwiegermutter ein Visum, für die Dauer eines Jahres, im 2. Lebensjahr unseres Kindes, zur Unterstützung der Erziehung, damit meine Frau wieder vollzeit arbeiten kann, erhällt ??

Es wäre toll wenn Ihr mir hier eine möglichkeit aufzeigen könntet wie das machbar ist !

Vielen Dank schon mal im Voraus
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 14.09.2007 um 12:09:55
 
elaleman schrieb am 14.09.2007 um 11:44:28:
Ist es möglich das meine Schwiegermutter ein Visum, für die Dauer eines Jahres, im 2. Lebensjahr unseres Kindes, zur Unterstützung der Erziehung, damit meine Frau wieder vollzeit arbeiten kann, erhällt ??


Das ist direkt im AufenthG nicht vorgesehen.
Eine Konstellation könnte sich aus § 36 AufenthG ergeben, dafür müsste allerdings eine außergewöhnliche Härte vorliegen.


DC
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elaleman
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Antwort #2 - 14.09.2007 um 20:59:09
 
Hat vllt. noch jemand eine Idee was man tun könnte ??

das ist ja jetzt mal keine gute nachricht  unentschlossen
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shibumi
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Antwort #3 - 14.09.2007 um 21:22:53
 
Wie wäre es denn mit der " Elternzeit " ?
LG, shibumi
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elaleman
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Antwort #4 - 15.09.2007 um 16:00:53
 
Elternzeit werden wir nutzen !!

Das Problem ist die finanzielle Seite.

Wir hatten es so geplant das meine Frau ein Jahr zuhause bleibt und wenns geht dann meine Schwiegermutter das 2. Jahr "erzieht" !!

Deswegen auch Visum für 1 Jahr !!
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Antwort #5 - 16.09.2007 um 04:53:23
 
weiß von einem ähnlichen fall dass die schwester kommen konnte. kenne keine einzelheiten. hatte aber mit au pair programmen zu tun.
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Pfirsichring
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Antwort #6 - 16.09.2007 um 09:25:21
 
Zitat:
weiß von einem ähnlichen fall dass die schwester kommen konnte. kenne keine einzelheiten. hatte aber mit au pair programmen zu tun.


Das wird in diesem Fall kaum funktionieren: http://www.aupairconnect.de/content/view/29/52/lang,de/ (insbesondere unter Berücksichtigung von Punkt 1. und 3.)
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Antwort #7 - 16.09.2007 um 10:02:30
 
elaleman schrieb am 15.09.2007 um 16:00:53:
Deswegen auch Visum für 1 Jahr !!
Ich sehe eigentlich nur 1,5 mögliche Lösungen.

0,5 wäre : Du (Sie) beantragst bei der Botschaft ein unechtes Jahres oder 2 Jahres Visum. Das heißt, das ist ein Schengen Visum, was den Besuch an 90 Tagen im Halbjahr erlaubt. (Also 90 Tage hier, für 90 Tage ausreisen, dann wieder 90 Tage hier. u.s.w.) Und das ein oder zwei Jahre lang. (Gibt es bis zu 5 Jahren) Dazu brauchst du aber eine VE die so lange gültig ist und eine Krankenversicherung, die relativ teuer ist. Eine VE über so eine lange Zeit bekommst du auch nur, wenn dein Finanzieller Status 1 A ist. Und die Botschaften stellen sich an, so ein Visum auszustellen.

1 Möglichkeit wäre, der Umzug in ein anderes EU Land. Solltest du also in der Nähe einer EU Grenze wohnen, würdest du mit dem Umzug EU Freizügigkeit erlangen. D.h. wenn der Unterhalt deiner "Mother in Law" gesichert ist, und eine Krankenkasse sie aufnimmt, kann sie nachziehen. Lohnt sich allerdings nur, wenn die Arbeitsstellen nicht so weit weg sind. Lebst du mitten in Deutschland, scheidet wohl auch das aus. Und so einfach wie sich das Anhört, ist das auch nicht. Recht haben, und recht bekommen, sind zwei unterschiedliche paar Schuhe. Es gibt Länder, die das libaral handhaben, und andere restrektiv.

In Deutschland wird es wohl keine Möglichkeit geben, deine S. Mutter auf dauer oder auch nur für 1 Jahr hier hin zu holen. Höchstens noch, wenn sie ein Studium  hier aufnehemen will, oder ein Sprachvisum beantragt. (Was bei dem wahrscheinlichen hohem alter, wohl nicht möglich ist)


Tom
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