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Nachweis von Sprachkenntnisse (Gelesen: 2.829 mal)
Bjoern
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13.09.2007 um 21:45:29
 
Hi

wir sind ziemlich verzweifelt!!
Ich: Deutscher, sie: Brasilianerin.
Wir haben alle Dokumente für die Heirat.
Das Visum für meine Verlobte haben wir Mitte Juli in Rio beantragt mit allen Unterlagen. Man sagte uns, das dauert 6 bis 8 Wochen. Mitte August hab ich Nachricht von der Ausländerbehörde in Hamburg bekommen, nachzuweisen, wieviel ich verdien, ob ich eine unbefristete Arbeit habe usw... Das hab ich alles nachgewiesen und die Behörde hat am 22.8. eine Stellungnahme an das Konsulat in Rio geschickt. Vor zwei Wochen haben wir mal beim Konsulat angerufen. Auskunft: wir sollen uns keine Sorgen machen. Das Visum wird wie von uns auf einem der Formulare vermerkt zum 10.10 erteilt.
DANN gestern ein Brief an meine Verlobte vom Konsulat:
Das Visumverfahren wurde gestoppt. Sie soll jetzt Sprachkenntnisse nachweisen.
Das Hamburger Standesamt ist von diesem neuen Verfahren auch überrascht worden... mit einer informelle EMail des AA.
Parallel dazu: Meine Verlobte zieht, weil sie ja davon ausgegangen ist, dass das Visum bewillgt wird mit ihrer Mutter und dem Bruder in eine kleinere Wohnung, in de sie kein Zimmer, kein Bett hat.

WAS KÖNNEN WIR TUN??
Wie gesagt, das Ganze trifft uns ziemlich hart und unvorbereitet. Niemand hat uns etwas gesagt, verdammt noch mal.
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schweitzer
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Antwort #1 - 13.09.2007 um 22:01:33
 
Hallo Bjoern,

Deinen Unmut kann ich gut nachvollziehen, allein das nützt Dir nichts. - Ich sehe keinen Ausweg!

Für alle Visa zwecks Heirat in Deutschland bzw. Ehegattennachzug, die nach dem 28.05.2007 beantragt worden sind, gilt, dass einfache deutsche Sprachkenntnisse (Stufe A 1 - Europäischer Referenzrahmen) nachzuweisen sind.

Da das Gesetz erst am 28.08. in Kraft getreten ist und dieser Termin vorher nicht feststand und exakt abzusehen war, konnte niemand verbindlich "vorwarnen" - Die Stichtagsregelung mit dem 28.05.07 ist nachträglich verfügt worden, um Härten abzumildern. Dir/Euch nützt das leider gar nichts.

Tut mir leid, dass ich Dir nichts Angenehmeres posten kann.

=schweitzer=
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Bjoern
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Antwort #2 - 13.09.2007 um 22:51:10
 
Und wie wäre das:

Sie kommt mit einem Touristenvisum für drei Monate, wir heiraten, sie macht hier in HH einen Sprachkurs mit Test und wir reichen den Test nach....

Björn
(Danke für die schnelle Antwort, schweizer Smiley
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schweitzer
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Antwort #3 - 13.09.2007 um 22:57:02
 
Bjoern schrieb am 13.09.2007 um 22:51:10:
Und wie wäre das:

Sie kommt mit einem Touristenvisum für drei Monate, wir heiraten,


Kann ich nicht empfehlen, weil man Ihr sehr leicht nachweisen könnte, dass sie bewusst das falsche Visum beantragt hat (besonders, weil ja jetzt bereits ein anderes Visaverfahren läuft, von dem die Behörden schon Kenntnis haben). Das ist strafbewährt und kann eine Menge Ärger nach sich ziehen.

Nee, Bjoern, wenn ich 'nen seriösen Tipp hätte, würde ich Dir den posten. Kannste glauben!

=schweitzer=
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Antwort #4 - 14.09.2007 um 00:36:40
 
@Bjoern
Wer aufmerksam Nachrichten und Zeitungen verfolgte, der hat sicherlich von den Gesetzesänderungen und deren Auswirkungen gehört.
Leider erwischt es Euch in der Übergangszeit.

Kenne Brasilien ein wenig aus der Vergangenheit, teil von mir ist immer dort.

Dein Unmut ist verständlich aber Kopf nicht hängenlassen, viele andere dürfte es mangels Deutschkursanbietern viel härter treffen.

Rettung ist noch möglich, hängt ein wenig vom Willen und Einsatz ab, aber machbar.

Bis zum 10.10 ist ja noch ein wenig Zeit und Rio bietet neben Goethe Institut, Baukurs, Wizard viele Sprachkursanbieter, ja sogar 2 Deutsche Schulen.
Evtl. kann man also individuellen Deutschunterricht organisieren.
Privatunterricht sollte notfalls auch möglich sein, vielleicht geben einige Abiturienten der Deutschen Schule  gegen Taschengeld etwas Deutschunterricht.
Nur Mut.

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Antwort #5 - 14.09.2007 um 01:09:10
 
@Bjoern
Aus einen Posting:
Die Dame der ABH hat ihre Zustimmung lt. Botschaft einen Tag vor in Kraft treten des neuen Zuwanderungsgesetzes erteilt, sodass von meinem Mann kein Nachweis über Deutschkenntnisse erbracht werden musste.
siehe Posting bei http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1189371648

Wann hat die ABH bei Euch zugestimmt oder ist Zustimmung der ABH an Nachweis deutscher Sprachkenntnisse gebunden?
Nutze doch einmal ein wenig die Suchfunktion hier.
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Anna2
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Antwort #6 - 14.09.2007 um 02:47:00
 
Hast Du Dir mal die Seite vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (den Flyer) angeschaut?
Und recherchiere mal Folgendes:
".........Ein erkennbar geringer Integrationsbedarf im Sinne von § 44 Abs. 3 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes liegt in der Regel vor, wenn 1. der Ausländer einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation besitzt...."
Wenn sie Akademikerin wäre, könntet Ihr Glück haben.
Mein Verlobter und ich sind in der selben Situation, hier sind ein paar solcher Fälle.................
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Chak
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Antwort #7 - 14.09.2007 um 16:29:20
 
Anna2, laut Botschaftsauskunft reicht ein Hochschulzeugnis nicht aus, sondern es müssen noch "weitere Hinweise auf einen verminderten Intergrationsbedarf hinzukommen".
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jetflyer
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Antwort #8 - 14.09.2007 um 17:11:40
 
Zitat:
weitere Hinweise auf einen verminderten Intergrationsbedarf hinzukommen


Die es bei Dir als Deutschen ja auch gibt. Das ein Deutscher Ehegatte die Integrationschancen verbessert ist ja auch im Aufenthaltsgesetz an anderer Stelle sogar erwähnt. Z.B: die verkürzte Frist für den Erwerb der NE mit geringeren Spracheanforderungen.. Oder bei der Einbürgerung..

Was will die Botschaft denn noch sehen, um diesen Passus zu akzeptieren?

GRüße
Jetflyer
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Chak
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Antwort #9 - 14.09.2007 um 18:00:27
 
Jetflyer, da wollen sie sich nicht weiter zu äußern trotz Nachbohren. Sie ziehen sich darauf zurück, dass das Einzelfallentscheidungen wären.

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Hilfe_SDsdSDsd
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Antwort #10 - 16.09.2007 um 05:10:51
 
Anträge die vor dem 20 mai eingereicht worden, können ohne test a1 durchkommen. aber auch wenn die zustimmung der ausländerbehörde vor dem 28.08 dort war, ist es möglich ohne test. habe ich aus einer sicheren quelle die ich nicht nennen möchte aus angst in meinem fall. es ist für ein anderes land gilt für rio aber warscheinlich genau so.

ps der test wird leichter wenn du versucht mit ihr deutsch zu sprechen. es ist oft ein problem was die aussprache angeht. in den schulen reden die nicht immer so wie in der botschaft. das macht das ganze schwieriger. wenn der test nicht zu umgehen ist dan ruf am besten in der schule vorher an und sprich mit dem lehrer. ich hatte einen  nicht verstanden weil er einen sehr starken akzent hatte. der bringt sicher nur wenige durch die prüfung.
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Mick
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Antwort #11 - 16.09.2007 um 10:00:45
 
Hilfe_SDsdSDsd schrieb am 16.09.2007 um 05:10:51:
Anträge die vor dem 20 mai eingereicht worden, können ohne test a1 durchkommen.

Hi,
der richtige Stichtag ist der 28.05.2007 (drei
Monate vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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