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§28 - nachträgliche Befristung oder AE nach §31 (Gelesen: 874 mal)
casablanca
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08.09.2007 um 17:14:35
 
hallo
ich habe eine kurze frage und denke dass ich in dieser thema meine frage stellen soll...
also, nach 2 jahre ehe bekommt der ausländer eine eigene aufenhaltsrecht unabhängig von seiner partnerin und sein AE wird um 1 jahr verlängert auch unabhängig von seiner finanziellen situation.
die frage ist:wenn der ausländer eine AE die noch für 2 jahre gültig ist zb aber er hat sich von seiner frau getrennt, wird diese AE dass er schon hat nach dem §28 um 1 jahr verkürzt damit er AE nach §31 bekommt?oder bleibt er mit seinem alten AE(trotz trennung) und danach kriegt er noch 1 jahr?
lg
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: §28 - nachträgliche Befristung oder AE nach §31
Antwort #1 - 08.09.2007 um 18:00:18
 
casablanca schrieb am 08.09.2007 um 17:14:35:
die frage ist:wenn der ausländer eine AE die noch für 2 jahre gültig ist zb aber er hat sich von seiner frau getrennt, wird diese AE dass er schon hat nach dem §28 um 1 jahr verkürzt damit er AE nach §31 bekommt?oder bleibt er mit seinem alten AE(trotz trennung) und danach kriegt er noch 1 jahr? 


Vor Ablauf der 2 Jahre Trennung: 
Nachträgliche Befristung und Ausreise

Nach Ablauf der 2 Jahre:
AE für 1 Jahr nach § 31 AufenthG


DC
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casablanca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 08.09.2007 um 20:07:21
 
Zitat:


Vor Ablauf der 2 Jahre Trennung:  
Nachträgliche Befristung und Ausreise

Nach Ablauf der 2 Jahre:
AE für 1 Jahr nach § 31 AufenthG


DC


danke für die schnelle antwort
was ich verstanden habe:der typ muss zum ausländerbehörde nach der trennung gehen(die 2 jahre ehe sind abgelaufen) mit seiner AE nach §28 die noch 2 jahre gültig ist und eine neue AE für 1 jahr nach §31 bekommen?ist das richtig?
oder soll er mit seinem bisherigen AE(nach §28) bleiben und nach dem ablauf eine neue AE nach § 31 beantragen? oder wird die AE nach §28 automatisch gelöscht mit der trennung?
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Mick
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Antwort #3 - 08.09.2007 um 22:03:00
 
Hi,
ich würde die Trennung bekannt geben und quasi die
AE nach § 31 "umschreiben" lassen. So sind alle auf der
sicheren Seite.
Ist sicher keine Pflicht, aber dient der Klarheit.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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