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Botschaft in Russland - Deutschnachweis, aber wie? - (Gelesen: 728 mal)
df_dave_df
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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08.09.2007 um 05:28:55
 
Hallo!

Weiß jemand wie man neuerdings die Deutschkenntnisse bei der Deutschen Botschaft in Russland nachweisen soll?

Irgendwie herrscht Unklarheit über die Art und Weise ob es durch ein Zertifikat des Goethe Instituts oder gleich durch Überprüfung der Kenntnisse vor Ort bei der Botschaft stattfindet soll?

Gibt es schon sowas ähnliches wie eine Arbeitsanweisung oder ein Merkblatt für die Botschaft bezüglich der Deutschkenntnisse?

Ein Bekannter von mir, hat erst Gestern eine Absage (aus der Ukraine) für ein Ehe-Visum bekommen, obwohl er mit dem Visum fast durch war. Die Papiere waren schon beim Gericht usw. außerdem lief das Verfahren seit einigen Monaten...wie gesagt seine Verlobte sollte eigentlich schon in ein oder Zwei Wochen hier sein. Das Größte Übel ist, dass sie von der Botschaft nicht mal vorgewarnt wurde Deutsch zu lernen, weil ein neues Gesetz rauskommt.
Sie hätte wahrscheinlich auch nicht die geringsten Schwierigkeiten gehabt Deutsch zu lernen, da sie Englisch studiert und so verschieden sind die Sprachen auch nicht!
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jetflyer
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Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 08.09.2007 um 09:33:24
 
Schau doch mal auf die Botschaftswebpage.

Novosibirsk hat bereits alle informationen.

http://www.nowosibirsk.diplo.de/Vertretung/nowosibirsk/de/01/Visabestimmungen/__...

Da die Rechtslage überall gleich ist, wird es in St.Pet., Moskau oder Ekaterinenburg sicher ähnlich sein

Grüße
Jetflyer
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Anjalein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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Antwort #2 - 08.09.2007 um 19:52:44
 
Grundsaetzlich soll ein A1 -(Start deutsch 1) Zertifikat des Goethe-Instituts vorgelegt werden, Infos siehe auch hier http://www.integration-in-deutschland.de/cln_011/SharedDocs/Anlagen/DE/Integrati...


Die Botschaften wie auch die ABh wurden leider selber ziemlich kalt erwischt bei der ganzen Sache. Auch wenn die Gesetzesaenderung nicht aus dem Blauen kam, die Anwendungshinweise fuer die Praxis, so auch Altfall-Regelungen liegen erst seit ganz kurzer Zeit vor. Daher ist auch noch nicht jede Botschaft auf dem neuesten Stand, Merkblatt-, Webseiten, ueberhaupt Infomaessig. Mutwillig wird hier sicher niemand 'schikaniert'.

LG
Anja

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Seize the day.
 
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